Samstag, 14. Dezember 2024

„Ethnic profiling“: Kontrolle ist kein Rassismus

Gastbeitrag von Marcus Franz

In Deutschland entschied dieser Tage ein Gericht, dass es verfassungswidrig sei, eine Person wegen ihrer Hautfarbe einer Polizei-Kontrolle zu unterziehen. Der Kläger, ein aus Nordafrika stammender Deutscher, hatte ein Verfahren angestrengt, nachdem er am Bahnhof Bochum wegen auffälligen Verhaltens von der Polizei angehalten worden war. Das Gericht hielt es für gesichert, dass nicht nur sein Verhalten, sondern auch die erkennbare Herkunft und Hautfarbe des Klägers ein Anlass für die polizeiliche Kontrolle gewesen sei.

Die Polizei darf kontrollieren, aber…

Die Richter räumten zwar ein, dass unter gewissen gefahrenbezogenen Bedingungen die Hautfarbe alleine ausreiche, um kontrolliert zu werden, beriefen sich aber auf die jeweils im Einzelfall festzustellende und zu beweisende Notwendigkeit der Kontrolle. Nun kann man dieser Rechtsmeinung sein, sie ist aber zu Ende gedacht nicht schlüssig argumentierbar. Das Urteil bedeutet nämlich im Grunde eine Diskriminierung der hellhäutigen Menschen, weil es eine erhöhte Gefährdung derselben  mit sich bringt und es erzeugt auch für die legalen Migranten keinerlei Vorteile. Warum das so ist, lässt sich klar darstellen.

Wie weit soll Kontrolle gehen?

Zunächst ein Beispiel: Wenn der völlig unverdächtige Otto Normalverbraucher heute als harmloser Flug-Tourist verreist, muss er beim Einchecken seine Identität mittels Pass beweisen und er muss sich unter Umständen bis auf die Unterhose von diversen Sicherheitskräften kontrollieren lassen. Die Begründung ist banal: Es besteht laut Behörden auf Flughäfen und in Flugzeugen die permanente Gefahr von Attentaten und Anschlägen. Man lässt also diese Kontrollen wohl oder übel über sich ergehen, denn sie dienen ja dem Wohle aller. Und noch nie hat jemand wegen Diskriminierung geklagt bzw. sich darüber beschwert, dass jeder Passagier aus Sicht der Behörden ein möglicher Verdächtiger ist und deswegen kontrolliert werden muss. Das Verdachtsmoment entsteht wohlgemerkt aus einem einzigen gemeinsamen und harmlosen Merkmal dieser großen Gruppe von Leuten: Nämlich aus der Tatsache, dass sie per Flugzeug verreist.

Ethnic profiling ist notwendig

Das sogenannte „Ethnic profiling“, also das Agieren der Polizei aufgrund der Hautfarbe, ist immer wieder in Diskussion – aber es ist notwendig. Wir wissen, dass es derzeit hunderttausende illegale Migranten und abgewiesene Asylwerber in Europa gibt, die sich oft auf bestimmten Hotspots wie Bahnhöfen aufhalten. Aus rechtlicher Sicht sollten diese Leute gar nicht hier sein und der Rechtsstaat samt Exekutive müssen daher danach trachten, die Gesetze zu vollziehen und die Personen ohne Aufenthaltsrecht zu finden. Die allermeisten von ihnen haben eine dunklere Hautfarbe und ein anderes Aussehen als die Durchschnitts-Europäer, das ist ein unleugbares Faktum. Würde man hier die polizeilichen Routine-Kontrollen intensivieren und diese aufgrund der erkennbaren Hautfarbe auch entsprechend fokussieren, wäre die Erfolgsquote wesentlich höher: Man würde deutlich mehr Illegale aufgreifen und könnte die Abzuschiebenden danach den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Prozeduren überantworten.

Kein Rassismus

Aus vernünftiger Sicht wäre das auch jeder Person ganz rassismusfrei zumutbar – am Flughafen gibt es ja wie gesagt auch lückenlose Kontrollen infolge eines objektivierbaren kollektiven Anfangsverdachts und dort sind die Kontrollen noch viel intensiver als auf Bahnhöfen. Bei den Kontrollen aus ethnischen Gründen kann jeder, der sich ausweist und eine gesicherte Identität besitzt, ohne weiteres sofort seiner Wege gehen. Es passiert den Leuten definitiv überhaupt nichts. Wenn alles ok ist, müssen nicht einmal Daten aufgenommen werden. Soviel (eigentlich so wenig!) Kontrolle sollte zumutbar sein und sie stellt auch keinerlei Rassismus dar, weil ja keine wie immer geartete Verfolgung aufgrund des Merkmals „Hautfarbe“ stattfindet, sondern eine durch Tatsachen belegbare und für die Sicherheit notwendige Suche von Illegalen und Kriminellen durchgeführt wird.

Und was ist mit den Unbescholtenen?

Man wird bei Kontrollen, die infolge des „Ethnic profiling“ erfolgen, immer auch viele Unbescholtene kontrollieren (müssen), das ist unvermeidlich. Im Sinne der Allgemeinheit ist das aber in Kauf zu nehmen, denn das höhere Gut bei dieser Frage ist die Funktionstüchtigkeit des Rechtsstaates und die Sicherheit der Bürger. Wir kommen auch mit den allerschönsten Menschlichkeits- und Menschenrechts-Phrasen nicht daran vorbei: Ein Teil der Illegalen und der abgelehnten Asylwerber stellt eine teils potenzielle, teils reale Gefahr für die Einheimischen dar. Man denke nur an die Kölner Silvesternacht und an die vielen Berichte über Bedrohungen, Vergewaltigungen, Überfälle, Messerattentate und sogar Morde.

Die politische Korrektheit als Bumerang

Wenn es nun aus politkorrekten Gründen ganz abscheulich und verwerflich sein sollte, ein „Ethnic profiling“ durchzuführen, hat man diesen Gefahrenpotenzialen wenig entgegenzusetzen und man vergibt sich eine wichtige Möglichkeit des Eigenschutzes. Damit gefährdet man letztlich von Staats wegen die eigene Bevölkerung. Die ideologisch eingeengte Interpretation vom „strukturellen Rassismus“, der angeblich bei den Behörden herrschen würde, erweist sich damit als kontraproduktiv.

In Wirklichkeit müssten alle Menschen mit dünklerer Haut bzw. nicht-europäischer Herkunft das höchste Interesse daran haben, dass solche Kontrollen flächendeckend eingeführt werden. Nur so kann man nämlich den guten Einwanderer vom weniger guten Illegalen unterscheiden. Und nur so kann man klar zeigen, dass es eben nicht um Rassismus geht, sondern um die Sicherheit und Freiheit der Bürger – auch jener mit anderer Hautfarbe.

Wenn man „Ethnic profiling“ prinzipiell ablehnt oder nur in Ausnahmefällen zulassen will, so wie das die deutschen Richter getan haben, geschieht genau das Gegenteil von dem, was die Juristen und Menschenrechtler angeblich verhindern wollen: Man bekämpft den Rassismus nicht, sondern man fördert seine Verbreitung. Durch die offizielle Leugnung von Tatsachen wird das Ressentiment der Bürger befeuert, es entstehen Ängste und ein nur hinter vorgehaltener Hand ausgesprochener Generalverdacht gegen alles Fremde wird immer größer.

Der Beitrag erschien zuerst hier: THE DAILY FRANZ

***

Sie wollen Philosophia Perennis unterstützen? Mit zwei Klicks geht das hier:

PAYPAL

… oder auf Klassische Weise per Überweisung:

IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: Spende PP

PP-Redaktion
PP-Redaktion
Eigentlich ist PP nach wie vor ein Blog. Dennoch hat sich aufgrund der Größe des Blogs inzwischen eine Gruppe an Mitarbeitern rund um den Blogmacher Dr. David Berger gebildet, die man als eine Art Redaktion von PP bezeichnen kann.

Trending

VERWANDTE ARTIKEL