Donnerstag, 25. April 2024

Das Recht auf Ausreise

Gastbeitrag von Roland Welcker

Jetzt gibt es ein neues Menschenrecht — das Recht auf Ausreise. Prima, dachte ich, hoffentlich machen recht viele unserer Neubürger Gebrauch davon. Näherhin war aber nicht das, sondern das Recht der Ausreise aus Libyen gemeint, woraus logisch das Recht der Einreise nach Europa, speziell nach Deutschland folgt.

Allein in Berlin 30.000 obdachlose Familien oder Einzelpersonen

Erfunden hat dieses neue Menschenrecht eine gewisse Anna Lübbe, die an einem Projekt »Das Europäische Asylsystem und die Zuordnung von Flüchtlingsverantwortung« arbeitet. Aber damit es keine Mißverständnisse gibt — Flüchtlingsverantwortung meint natürlich nicht die Verantwortung der Flüchtlinge oder der »Flüchtlinge« für sich selbst, sondern die Verantwortung der »reichen« Industriestaaten für die Flüchtlinge und die »Flüchtlinge«.

Mein Kommentar zum »reichen Deutschland«: Am 03.08.2018 wurde gemeldet, dass es allein in Berlin 30.000 obdachlose Familien oder Einzelpersonen gibt, in Deutschland insgesamt 300.000. Wer jetzt zusammengezuckt ist, sei beruhigt — weder Flüchtlinge noch »Flüchtlinge« sind davon betroffen.

„… damit sie keiner für eine Asylantentussi hält“

Wie aber kam Frau Lübbe zu dieser Erkenntnis? Nun, meine Freunde, durch harte Arbeit, jaja. Nämlich indem sie flüchtlings- und menschenrechtliche Voraussetzungen analysiert, die erfüllt sein müssen, um in Europa Asylsuchende auf der Basis von supra— oder internationalen Zuständigkeitsabsprachen auf andere Staaten zu verweisen. Ihre Forschung adressiert Politik und Reformgesetzgebung sowie die Gerichte als Akteure im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem.

Donnerwetter, das würde ich nicht schaffen! Alle Achtung! So funktioniert ernsthafte wissenschaftliche Forschung heute. Aber damit sie keiner nur für eine Asylantentussi hält, hat sie gleich noch zum Recht auf Ausreise das symmetrische Gegenstück gestellt (was nützt die Ausreise ohne die Einreise?, ist doch logisch.): das Nichtzurückweisungsgebot, in der politische Gaunersprache »Non—Refoulment« zum »right to departure«, was doch gleich viel besser klingt.

Geltende Gesetze können auch eingehalten werden

Wenn ich nun mal ganz altmodisch nach dem geltenden Seerecht frage, so lautet die Aussage: Aus Seenot Gerettete sind in den nächstliegenden Hafen zu bringen. Hier spielt der Reisewunsch der sogenannten Migranten keine Rolle.

Also hat der Kapitän des italienischen Handelsschiffes »Asso—Ventotto«, der am 30.07.2018 100 Stück Seenötiger einsammelte und nach Tripolis brachte, rechtmäßig gehandelt. Es ist immer wieder verblüffend zu erfahren, dass geltende Gesetze auch eingehalten werden können!

Das nun alles in Ruhe bedacht, gibt es für mich nur noch zwei Fragen:

1. Welche Menschenrechte haben WIR eigentlich, außer dem, lebenslang für Millionen Schnorrer, die es sich wohl ergehen lassen, zu buckeln und zu schuften?

2. Warum ertrinken eigentlich keine »Flüchtlinge« vor der australischen Küste?

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Zum Autor: Roland Welcker – Jahrgang 1939, Abitur in Borna, Lehre im Metallberuf, Studium TU Dresden Maschinenwesen, Dipl.-Ing., energiewirtschaftliches Forschungsinstitut in Leipzig bis 1992, dort u.a. Großrechner und Prozeßrechner der Energiewirtschaft, ab 1994 15 Jahre im Großraum FFM als Messebauer, Stückgutfahrer, Geldtransporter, Koffertransporteur am Flughafen, Hilfslehrer am Gymnasium Nidda; seit 2009 wieder in Leipzig. 2010 „Die Freiheit“, seit 2017 parteifrei. Homepage: www.welcker-online.de

PP-Redaktion
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