Mittwoch, 25. Dezember 2024

Die Verfassungsrichter stärken das öffentlich-rechtliche System der Bevormundung und Zwangsgebührenfinanzierung

Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben aus einer ‚Flut von Klagen‘ gegen die sog. Rundfunkgebühr vier exemplarische Verfahren verhandelt und heute in allen vier ein Urteil verkündet. Dabei bemängeln sie lediglich die bisherige Regelung, dass Singles mit zwei Wohnungen zweimal Rundfunkbeitrag zahlen mussten, obwohl sie jeweils nur an einem Ort Medien konsumieren können. In den grundlegenden Fragen bescheinigt das Gericht der öffentlich-rechtlichen Zwangssteuer aber Verfassungskonformität. Ein Kommentar von Andreas Kalbitz (AfD)

Niemand hatte wirklich geglaubt, dass die Verfassungsrichter ein anderes Urteil fällen würden. Nicht zum ersten Mal begehren die Bürger unseres Landes gegen öffentlich-rechtliche Meinungsmache und die Zwangsgebühren-Finanzierung von ARD und ZDF auf.

Bisher hat sich das Verfassungsgericht noch immer auf die Seite der Mainstream-Politik und der Mainstream-Sender gestellt. Das war auch diesmal nicht anders zu erwarten. Aber die Bürger müssen wissen: Diese Urteile zementieren eben nicht auf Dauer den Fortbestand von ARD und ZDF.

ARD und ZDF sollten sich nicht zu sicher sein, dass Ihre Gebührenverschwendung bis in alle Ewigkeit so weitergeht

Denn die Rundfunkstaatsverträge, die die Basis für die Medienmacht der Öffentlich-Rechtlichen bilden, sind Ländersache. Jedes Bundesland schließt die Verträge mit der jeweiligen Landesrundfunkanstalt. Und genau so kann jedes Land sie auch wieder kündigen und damit das gesamte System der staatstragenden Medien deutschlandweit ins Wanken bringen.

Auch wenn sie heute jubeln und sich über ‚Rechtssicherheit‘ freuen: ARD und ZDF sollten sich nicht zu sicher sein, dass Ihre Gebührenverschwendung bis in alle Ewigkeit so weitergeht: Eine bald noch stärkere AfD, beispielsweise im Potsdamer Landtag aber auch in anderen Bundesländern, könnte das Ende des mit acht Milliarden Euro jährlich teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunks der ganzen Welt bedeuten.

Studie zeigt, wie parteiisch zum Beispiel die ARD-Tagesschau berichtet

Eine Mehrheit der Bürger will ARD und ZDF abschaffen. Diese Mehrheit muss wissen, dass eine Stimme für die AfD auch eine Stimme für die dringend notwendige Reform der Öffentlich-Rechtlichen ist.

Wie sehr insbesondere die ARD-Tagesschau parteiisch berichtet, zeigt eine Studie der AfD in Hamburg. Sie hat erfasst, wie oft in der Zeit von der Bundestagswahl 2017 bis Ende Juni 2018 welche Oppositionspartei wie oft zur Wort gekommen ist: Am häufigsten durften sich die Grünen (154 Statements) äußern, am seltensten die AfD (88 Statements).

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PP-Redaktion
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