Samstag, 23. November 2024

Schwere Vergewaltigung eines 10-Jährigen: Oberster Gerichtshof Österreichs reduziert Strafe deutlich

Ein Gastbeitrag von Marcus Franz

Dieses Verbrechen und seine Folgen haben sich allen ins Gedächtnis eingebrannt: Im Winter 2015 vergewaltigte ein 21-jähriger irakischer Flüchtling in einem Wiener Hallenbad einen 10-jährigen Buben.

Der Täter wurde in erster Instanz (bei einem möglichen Strafrahmen bis zu 15 Jahren) zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Nach der Berufung verringerte nun der Oberste Gerichtshof (OGH) die Strafe auf vier Jahre. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Große Aufregung

Die medialen Wogen gingen nach dem OGH-Urteil hoch, denn nach dem allgemeinem Rechtsempfinden hätte dem Täter eine höhere, wenn nicht sogar die Höchststrafe gebührt. Die Verringerung versteht demzufolge fast niemand. Der OGH dürfte jedenfalls mit dieser Reaktion der Öffentlichkeit gerechnet haben, denn die Höchstrichter argumentierten die Strafreduktion über die Maßen ausführlich und verfassten sogar eine umfangreiche  Presse-Mitteilung dazu.

Die „Unbescholtenheit“ als Farce

Als Hauptgrund für die Abänderung des Urteils wurde die Unbescholtenheit des Irakers herangezogen. Wie die Höchstrichter bei einem Flüchtling, dessen Herkunft und Vorleben ja nicht exakt zu eruieren sind, diese Unbescholtenheit festgestellt haben, bleibt jedoch unklar. Diese sonderbare Unklarheit trägt zur allgemeinen Erbostheit über dieses Urteil natürlich massiv bei. Da nützt es auch nichts, dass die Unbescholtenheit damit erklärt wurde, der erst kurz im Lande befindliche Iraker hätte bei uns keinerlei Vorstrafen aufzuweisen. 

Verschwurbelte Begründungen

Ebenso wurde angeführt, dass ein reumütiges Geständnis vorliege und der Täter ein sogenannter „junger Erwachsener“ sei. Überdies bemerkte der OGH-Vorsitzende, dass es nur eine einmalige Untat gewesen sei und „keine jahrelange Missbrauchshandlung im Familienkreis“ vorliege. Das alles wären somit Milderungsgründe, die den Schweregrad des Verbrechens relativieren und daher denselben überwiegen würden. Schließlich meinten die obersten Richter noch, „es könnte sein, dass es keine Langzeitfolgen für das Opfer gibt“ – obwohl dem 10-jährigen Kind bereits eine posttraumatische Störung diagnostiziert worden ist.

Tendenziöser Eindruck

So weit, so schlecht. Man gewinnt sowohl aus dem Urteilsspruch des OGH und erst recht nach dieser nachträglichen Presse-Aussendung, in dem der Spruch nochmals wortreich erklärt und begründet wurde, einen ziemlich unguten Eindruck von unserer Judikatur, wenn es um die Rechtssprechung im Zusammenhang mit kriminellen Asylanten geht.

Hier sollte offenbar ein migrationspolitisches Exempel statuiert werden und der Rechtsstaat soweit wie möglich im Sinne eines in den Augen des OGH besonders schützenswerten fremdländischen Täters mit Asylstatus instrumentalisiert werden.

Haarsträubend und unfassbar

Man muss kein Jurist sein, um die wirklich dramatischen Inhalte dieser Causa klar zu erkennen: Ein irakischer  Flüchtling findet in Österreich Schutz und Hilfe, er hat sogar die Möglichkeit, hier ein neues Leben zu beginnen. Die Republik und natürlich die NGOs kümmern sich um ihn und schenken ihm Vertrauen.

Nach kurzem Aufenthalt plagt den Migranten aber der Trieb und er missbraucht nicht nur die Gastfreundschaft und das Wohlwollen unseres Staates, sondern, noch viel schlimmer und eigentlich unvorstellbar, auch ein unschuldiges Kind. Als Erklärung gibt er im Erstverfahren sinngemäß an, schon monatelang keinen Verkehr gehabt zu haben und die „Gelüste seien mit ihm durchgegangen“.

Die Tat wiegt doppelt

Der Kriminelle hat damit im Grunde eine doppelte Schandtat begangen und wäre in einem ideellen Sinne daher auch doppelt zu bestrafen. Warum nur ideell: Die Rechtssprechung sieht für ausländische Straftäter, welche die Gastfreundschaft der Nation und ihren eigenen Schutzstatus als Asylberechtigte verbrecherisch missbrauchen, keine gesonderte Bestrafung vor. In der Judikatur zählt nur das österreichische Strafgesetzbuch. Das Schlimmste, was einem kriminellen Ausländer mit Asylstatus neben der Bestrafung nach dem StGB passiert, ist ein Verfahren zur Aberkennung des persönlichen Asylrechts.

Richter machen Politik

Im gegenständlichen Fall wollten die Richter offenbar einem von ihnen vermuteten ausländerfeindlichen Ressentiment in der Bevölkerung gegensteuern, das klingt zwischen den Zeilen ihrer Erklärungen jedenfalls durch: „Man müsse das Augenmaß bewahren“, sagte der Vorsitzende.

Klüger wäre es gewesen, sie hätten einfach die Entscheidung der Ersten Instanz bestätigt. Denn jetzt hat der OGH genau das Gegenteil von dem erreicht, was er vermutlich wollte: Der Volkszorn ist da und niemand kann diesen OGH-Entscheid nachvollziehen.

Keiner versteht das

Es gibt sogar viele Bürger, die hier eine besonders migrationsfreundliche Art von politisch gefärbter Justiz vermuten und das Urteil für eine Art peinliche Unterwerfungsgeste in Richtung orientalischer Migranten halten.

„Das ist für diese Leute ja eine Einladung, hier zu vergewaltigen“ 

– so lautet ein oft gehörtes Zitat dazu. Verglichen mit der drakonischen, womöglich lebensbedrohlichen Strafe, die den Übeltäter in seiner Heimat erwartet hätte, ist der OGH-Spruch an Milde auch wirklich kaum zu überbieten.

Die Konsequenzen

Wir lernen daraus: Der Gesetzgeber sollte endlich darüber nachdenken, gesonderte Gefängnisstrafen für den Missbrauch unserer Gastfreundschaft und des Asylstatus einzuführen.

Wer Gewalttaten als Schutzbefohlener ausübt, muss die volle Härte des Gesetzes spüren. „Milde und Augenmaß“ sind hier völlig fehl am Platz.

Eigene Straflager, welche die EU in einem orientalischen oder nordafrikanischen Land oder auf einer griechischen Insel errichtet, wären dafür bestens geeignet.

Und weiters sollte sich der österreichische OGH strikt davor hüten, in irgendeiner Weise (migrations-)politische Überlegungen in seine Entscheidungen einfließen zu lassen.

Das geht in jedem Falle schief und schadet dem guten Ruf der österreichischen Judikatur. Nicht zuletzt erschüttern solche Urteile das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und erodieren den durch die Migrationskrise ohnehin angegriffenen Zustand der Republik nur noch mehr.

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Und so kommen diese Urteile meist in der Bevölkerung an:

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Erstveröffentlichung auf dem Blog des Autors: THE DAILY FRANZ

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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