Ein Gastbeitrag von Daniel Schweizer
Vor kurzem veröffentlichte David Berger hier einen Beitrag darüber, dass nun auch Österreich und sogar das islamisch geprägte Marokko den Schritt gehen, die Gesichtsverschleierung zu verbieten. Und die Forderungen, dieses Verbot auch in Deutschland durchzusetzen, mehren sich.
Da aber das Tragen von Burka und Niqab noch immer vor allem aus dem linken Lager verteidigt wird, halte ich es für umso wichtiger, die Argumente, die klar für ein Vollverschleierungsverbot sprechen, einmal deutlich hier zusammen zu tragen, um die meines Erachtens doch sehr schwachen Argumente, mit denen das Tragen der Vollverschleierung als Persönlichkeitsrecht verteidigt wird, zu entkräften.
Aus der Vielzahl der Debatten ist es mit Sicherheit schwierig, bis auf den Grund nachzuvollziehen, von wem welche Argumente kamen. Weshalb ich auch nicht dafür garantieren möchte, für die folgenden Argumente selbst der Urheber zu sein. Wichtig ist mir vor allem, welche Argumente – ob von mir oder von anderen – am überzeugendsten sind, um mich klar dafür auszusprechen, dass das Verbot der Vollverschleierung seine volle Berechtigung hätte und in Deutschland endlich überfällig wäre.
Grundsätzliche Aspekte sind hier die grundlegende zwischenmenschliche Kommunikation, die Integration und die Sicherheit durch individuelle Erkennung – nicht zuletzt auch für polizeiliche Ermittlungen, ohne die der Staat für keine Sicherheit einstehen kann.
Als sehr häufiges Argument für ein Verbot dieser Gesichtsverhüllung wird die Herabwürdigung genannt, die mit der Burka oder dem Niqab über die Frau ergeht. Und in der Tat vermittelt dieses Kleidungsstück ein frauenverachtendes Weltbild. Gegner eines Verbots halten dem häufig entgegen, dass es auch Frauen gäbe, die freiwillig dieses Kleidungsstück tragen und damit nicht unterdrückt werden, sondern nach ihrer Religionsfreiheit sich dafür entschieden haben. Dies könnte man vielleicht noch gelten lassen, ist es doch tatsächlich nicht die Aufgabe des Staates, Menschen davor zu schützen, sich freiwillig selbst zu erniedrigen. Ginge es nur darum, könnte man vielleicht noch sagen, dass das Tragen dieser Gesichtshülle in Ordnung geht, solange die Frau sich freiwillig dafür entscheidet und nicht vom Mann dazu gezwungen wird.
Aber nicht vergessen darf man, dass mit Claudia Roth und ihren linken Mitstreitern gerade diejenigen politischen Akteure die Vollverschleierung gerne als Persönlichkeitsrecht der Frau verteidigen, die andererseits mit ihren Äußerungen nicht gerade den Eindruck erwecken, bei der Frage der Kinderbetreuung den Frauen die Mündigkeit zuzutrauen, selbst eine gute Entscheidung treffen zu können.
Und der eigentliche Punkt ist: Bei der Gesichtsverhüllung durch eine Burka oder einen Niqab geht es eben nicht nur um das Persönlichkeitsrecht der Trägerin. Viel mehr geht es auch um die Frage, ob die anderen Menschen im öffentlichen Raum es sich wirklich zumuten lassen müssen, Menschen ohne Gesichtserkennung zu begegnen.
So manches Mal wird eingeräumt, dass es wirklich eine Zumutung sei, Menschen mit verhülltem Gesicht zu begegnen, aber man in einer freien Gesellschaft auch Zumutungen aushalten müsse. Auf der einen Seite ist es richtig, dass wir in einer freien Gesellschaft nicht alles aus unserem Blickwinkel verbannen können, was uns als Zumutung erscheint. Uns begegnen täglich auf der Straße viele verschiedene Kleidungsstile. Ob jemand lieber Sandalen oder geschlossene Schuhe trägt, ob jemand im Sommer viel oder wenig unbedecktes Bein zeigt, ob jemand gerne mit oder ohne Kopfbedeckung herumläuft, freie oder bedeckte Oberarme… All diese Varianten müssen in der Tat nicht jedem gefallen, gehören aber – selbst wenn man sie als Zumutung empfindet – eben zu einer Gesellschaft dazu, in der die freie Entfaltung der Persönlichkeit ein Grundrecht ist.
ABER: Wenn man ohnehin schon geltende Regeln betrachtet, so wird deutlich, dass auch bei Kleidung gilt: Niemand von uns darf sich bis in die unendliche Beliebigkeit kleiden wie er will, im öffentlichen Raum treffen nämlich immer die Freiheit des Einzelnen und das Ästhetik- und Sicherheitsgefühl der Mitmenschen aufeinander. Bekanntlich darf auch niemand in jedem beliebigen Bereich des öffentlichen Raums splitterfasernackt herumlaufen, sondern nur in dafür ausgewiesenen FKK-Bereichen. Hier wird es bekanntlich auch nicht als Persönlichkeitsrecht des Einzelnen ausgelegt, sich nach Belieben so (un-)bekleidet zu präsentieren wie man möchte. Sondern als höheres Recht gilt, sich dem Anblick entblößter primärer Geschlechtsmerkmale entziehen zu dürfen, wann immer man nicht in der Stimmung ist, sich diesem Anblick auszusetzen. Weil es eben ein breiter Konsens ist, dass ein Mensch nicht zu jederzeit die Nacktheit anderer aufgezwungen haben möchte und es sehr verstörend auf einen Menschen wirken kann, zum falschen Zeitpunkt den Anblick primärer Geschlechtsmerkmale aufgezwungen zu bekommen.
Ähnlich empfindlich ist es auch mit dem Gesicht, nur in umgekehrter Weise: nämlich dass der Anblick eines verhüllten Gesichtes das menschliche Unbehagen ähnlich empfindlich treffen kann.
Die beiden gegensätzlichen Extreme, komplette Verhüllung inklusive des Gesichts, und komplette Nacktheit inklusive entblößter Genitalien, sind Punkte, bei denen zurecht nicht allein das Recht des Einzelnen gilt, sondern wegen besonderer Empfindlichkeit auch eine Rücksichtnahme auf das Wohlbefinden der anderen Menschen im öffentlichen Raum.
Gerade für so etwas steht auch Artikel 2 des Grundgesetzes, nämlich die freie Entfaltung der Persönlichkeit, unter dem Vorbehalt des Sittengesetzes.
Vor allem, weil der Blickkontakt von Gesicht zu Gesicht mit am elementarsten für die menschliche Kommunikation ist, und auch für die Kommunikation unserer nächsten Verwandten, der Menschenaffen. Unsere Verwandten, die Menschenaffen, denen zumindest der anatomische Stimmapparat für die Bildung verbaler Kommunikation fehlt – deren Gehirn wiederum verfügt durchaus die Fähigkeit zu einem Sprachverständnis im Kleinen – verständigen sich über eine vielseitige Mimik. Über die Mimik ausgestrahlte Emotionen bestimmen auch bei ihnen das soziale Miteinander und Gegeneinander. Für Kinder in der Phase, in der sie sich mit verbaler Sprache noch nicht oder nur begrenzt verständigen können, ist eine vertrauensvolle Bindung zu ihren Bezugspersonen gerade durch ein freundliches Anlachen besonders wichtig. Und auch wenn Kinder gelernt haben zu sprechen und sich im Laufe ihres Lebens zu Erwachsenen weiterentwickelt haben, so ist die Mimik weiterhin unentbehrlich für die menschliche Kommunikation – so sehr der Homo sapiens – auch dank der ausgeprägten verbalen Sprache – in der Evolution wesentlich weiter entwickelt ist als die Menschenaffen. An der Mimik entscheidet sich erheblich, ob sich zwei Menschen sympathisch sind. Der Blickkontakt ins Gesicht bestimmt maßgeblich das Vertrauen oder Misstrauen zwischen Menschen. Überhaupt ist der Blickkontakt erheblich wichtig für die Kontaktaufnahme zwischen Menschen.
Und vor allem ist das Gesicht wie kein anderer Körperteil des Menschen das individuelle Erkennungszeichen schlechthin.
Umso verständlicher ist es, dass man auf der Straße beängstigt reagiert, wenn einem jemand begegnet, der sein Gesicht verhüllt hat. Jeder, der im Kindesalter schon einmal das Los ziehen musste, auf dem OP-Tisch zu liegen, wird sich sicher daran erinnern, dass es eher beängstigend war, die Ärzte um sich herum – gemäß ihrer dienstlichen Pflicht – nur mit Mundschutz zu sehen. Erwachsene mögen das nicht ganz so beängstigend empfinden. Es geht also schlicht und ergreifend um KEINE Banalität, die uns zugemutet wird, wenn wir den Trägerinnen von Niqab und Burka auf der Straße begegnen, wenn man sich – im wahrsten Sinne des Wortes – nochmals vor Augen hält, was das Gesicht für unsere zwischenmenschliche Kommunikation bedeutet. Gesichtslosen Menschen unfreiwillig begegnen zu müssen ist als Zumutung so wenig banal wie die unfreiwillige Begegnung mit splitternackten Menschen – und für Nacktheit im öffentlichen Raum kann man bekanntlich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses belangt werden.
Warum haben also Trägerinnen von Niqab und Burka den Bonus, dass manch einer deren Verhalten als Persönlichkeitsrecht verteidigt, während FKK-Liebhaber – zurecht – ihr Vergnügen nur in ausdrücklich dafür ausgewiesenen Bereichen ausleben dürfen?
Und gerade weil ohne Face-to-Face-Kommunikation eine Kontaktaufnahme so gut wie unmöglich ist, ist für vollverschleierte Frauen letztendlich Integration in die deutsche Gesellschaft ein Ding der Unmöglichkeit.Das Tragen der Vollverschleierung wird daher zurecht als Integrationsverweigerung kritisiert. Und gerade die Debatten um Einwanderung, wie sie in den letzten zwei Jahren immer mehr an Fahrtwind gewannen, sollten jedem mit gesundem Menschenverstand klar gemacht haben: Wer nach Deutschland einwandert, muss sich entscheiden, entweder willig zu sein, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren – und auch Gesicht zu zeigen.
Oder bitteschön unser Land wieder verlassen, wem die Grundsätze unseres Zusammenlebens nicht passen. Integrationsverweigerer destabilisieren unsere Gesellschaft, ihnen ein Bleiben in Deutschland zu ermöglichen ist letztendlich der Weg zur Selbstabschaffung Deutschlands. Und für Frauen, die FREIWILLIG eine Burka oder einen Niqab tragen wollen, ohne von Vater oder Ehemann dazu gezwungen zu sein, seid euch darüber im Klaren: In Deutschland habt ihr so viele Freiheiten: freie Wahl eures Ehepartners (oder auch eures Traummanns, mit dem ihr auch ohne Trauschein glücklich sein dürft, wenn ihr wollt), euer Recht auf gleiche Freiheiten wie wir Männer, und ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Weder der einzelne Mensch noch der Staat haben bei uns das Recht, euch körperlich zu verletzen oder zu töten. Gerade deshalb können wir uns doch alle so glücklich schätzen, in Deutschland zu leben. Da wäre es doch nicht zu viel verlangt, Gesicht zu zeigen. Wenn euch das aber zu viel verlangt ist, dann entscheidet euch doch für ein anderes Land, zum Beispiel Saudi-Arabien. Dort wird von euch sogar erwartet, euren geliebten Niqab zu tragen. Aber ihr müsstet dafür dort den hohen Preis bezahlen, dass euch dort all die Menschen- und Frauenrechte nicht gewährt sind, die wir glücklicherweise in Deutschland haben. Also an alle Liebhaberinnen von Burka und Niqab: Entscheidet euch, welche Freiheit euch wichtiger ist: Die „Freiheit“, eine Burka oder einen Niqab tragen zu dürfen? Oder die Freiheit, als Frau selbstbestimmt zu leben, gleichberechtigt mit dem Mann zu sein und zudem ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu haben? Aber ich habe kein Einsehen dafür, dass man euch auf deutschem Boden die „Freiheit“ einräumt, ein saudi-arabisches Leben zu leben.
Der meines Erachtens wichtigste Aspekt, der klar für ein Vollverschleierungsverbot spricht, ist der Sicherheitsaspekt. Und gerade dieser Aspekt zeigt letztendlich, dass es indirekt eigentlich schon Vorschrift ist, Gesicht zu zeigen. Bekanntlich sind wir verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, der auch ein Gesichtsbild von uns enthält.
Auf diese Weise gibt es eigentlich in Deutschland schon indirekt die Vorschrift, Gesicht zu zeigen. Und das ist auch gut so. Denn nur wenn Gesichter als menschliche individuelle Identität erkennbar sind, kann auch ein Mindestmaß an Sicherheit gewährt werden, indem strafrechtlich relevante Taten geahndet werden können.
Die Tatsache, dass jeder von uns am Gesicht erkennbar ist, schafft den Kriminellen – die zum Glück nur einen minimalen Teil der Gesellschaft ausmachen – Hürden, ihre Taten auszuführen. Sie laufen ja Gefahr, erwischt zu werden.
Und wenn es kriminelle Verbrechen gibt, was dient dann als Grundlage für die Erstellung eines Phantombildes bei polizeilichen Ermittlungen? RICHTIG! DAS GESICHT!
Und damit der Staat wenigstens halbwegs für unsere Sicherheit einstehen kann, braucht er eben Grundlagen, um auch gegen Straftäter ermitteln zu können. Wenn es aber erlaubt ist – und das ist leider der Fall, solange Burka und Niqab nicht voll und ganz verboten werden – sein Gesicht zu verhüllen, wird genau dieser Sicherheitsaspekt untergraben. Jeder, der kriminelle Absichten hat, kann sich dann sein Gesicht verhüllen, um nicht erwischt zu werden. Solange man Burka und Niqab unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit erlaubt, dürfte man nach dem Gleichheitsgrundsatz von Artikel 3 des Grundgesetzes überhaupt keine Gesichtsverhüllung verbieten. Denn dieser Artikel verbietet nicht nur eine Benachteiligung, sondern auch eine Bevorzugung wegen der Religion.
Das bedeutet also, Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zu verbieten, aber Burka und Niqab wegen der Religionsfreiheit zuzulassen, wäre also eine Bevorzugung wegen der Religion und damit Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes.
Aber gerade um die Sicherheit gewähren und auch gegen Straftäter ermitteln zu können, muss der Staat jeden Einzelnen, der sich auf seinem Gebiet aufhält, in die Pflicht nehmen, im öffentlichen Raum Gesicht zu zeigen. Und nach dem Gleichheitsgrundsatz muss dann konsequenterweise auch gelten:
Auch Burka und Niqab müssen streng verboten werden und dürfen auf deutschem Boden keinen Platz haben.
Jetzt wird manch einer den Einwand bringen, man dürfe doch Menschen nicht unter Generalverdacht stellen und wegen wenigen Kriminellen, die für solche Absichten sich verhüllen, die Burka und den Niqab verbieten.
Diesem Einwand ist aber entgegen zu halten: Wer ein Kraftfahrzeug fährt, wo er unter dem Helm oder hinter der Windschutzscheibe schwer am Gesicht erkennbar ist, ist bekanntlich in der Pflicht, an seinem Fahrzeug ein amtlich angemeldetes Kennzeichen befestigt zu haben. Und kaum jemand käme auf die Idee, dies als Generalverdacht der Autofahrer zu betrachten, wegen wenigen Rasern jedem eine Kennzeichnungspflicht aufzudrücken.
Sondern es ist eine Selbstverständlichkeit, dass im Interesse unserer aller Verkehrssicherheit jeder von uns ein Nummernschild auf dem Auto hat, damit eben gegen die wenigen, die sich nicht an Verkehrsregeln halten, zu unserer aller Sicherheit auch ermittelt werden kann.
Muss es dann nicht auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass, wer sich im öffentlichen Raum bewegt, Gesicht zeigt?
Was in fast allen Ländern der Welt das Natürlichste ist – mit der Ausnahme von wenigen Ländern, darunter Saudi-Arabien, in denen der Islam in seiner totalitärsten Ausprägung praktiziert wird.
Burka und Niqab weiterhin zu erlauben ist somit nichts anderes als Einknicken gegenüber der totalitärsten Ausprägung des Islams – und somit Appeasement gegenüber einer Ideologie, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
Die Niederlande, Belgien, Frankreich und Spanien, neuerdings auch Österreich und der Schweizer Kanton Tessin machen es uns bereits vor, dort besteht das Verbot der Vollverschleierung.
Und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte, als gegen diese Verbote Klagen kamen, bestätigt, dass ein Staat solche Verbote erlassen kann, ohne gegen die Europäische Menschenrechtskonvention – insbesondere das Grundrecht auf Religion – zu verstoßen.
Die Religionsfreiheit und die Europäische Menschenrechtskonvention stehen also nicht dafür, dass man tun und lassen kann, was man will, nur weil es angeblich mit Religion zu tun hat. Es sind also keine Menschenrechtskonventionen, die uns vorgeben, bestimmten Frauen die Burka oder den Niqab erlauben zu müssen.
Es ist die falsch verstandene Toleranz und das Appeasement deutscher Politik, diesen totalitären Kleidungsstücken, die in erheblichem Konflikt mit den Spielregeln menschlichen Zusammenlebens und den Sicherheitsstandards eines Rechtsstaates stehen, keinen Einhalt zu gebieten.
Schlussendlich versteht es sich von selbst, dass Männer, die Frauen zur Vollverschleierung zwingen, hart bestraft gehören, und man die Frauen vor ihnen schützen muss. Aber selbst wenn einzelne Frauen freiwillig eine Burka oder einen Niqab tragen wollen, gehört dies trotzdem verboten. Eben weil die Kommunikation von Gesicht zu Gesicht der wichtigste Umgang zwischen Menschen überhaupt ist. Und deshalb die unfreiwillige Begegnung mit verhüllten Gesichtern genauso unbehaglich und verstörend ist wie die unfreiwillige Begegnung mit splitternackten Menschen. Aufgrund dieser vergleichbaren Schwere an Zumutung muss also auch das Strafrecht Gesichtsverhüllung und völlige Nacktheit mit gleichem Maß behandeln – und letzteres ist bekanntlich strafbar.
Wegen der Schlüsselrolle des Gesichts für zwischenmenschlichen Kontakt und individuelle Erkennbarkeit verhindern Gesichtsverhüllungen letztendlich sowohl die Integration als auch die Sicherheit, bei Kriminalität ermitteln zu können. Weshalb das Zeigen des Gesichts im öffentlichen Raum eine Selbstverständlichkeit sein muss. Diese Spielregel des Miteinanders hat eigentlich in Deutschland immer gut funktioniert und darf nicht durch den Import des Islams in seiner totalitärsten Ausprägung untergraben werden.
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Foto: © By PaoloNapolitano (Own work) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons