Artikel 56 unserer Verfassung legt den Amtseid bzw. den Text des Amtseids fest:
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Viele kritische Beobachter dessen, was derzeit in Deutschland passiert, halten Politikern, derzeit besonders den Politikern der Regierung, immer wieder diesen Text – quasi als indirekten Vorwurf und Mahnung – vor. Aber wozu eigentlich?
Bereits im Jahr 2000 berichtete der Spiegel über einen engagierten Bürger, der den ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl wegen Meineides belangt sehen wollte. Nach vielen Versuchen schließlich das ernüchternde Ergebnis:
Der Amtseid ist eine politische Absichtserklärung und sonst gar nichts.
Mögliche rechtliche Folgen, wie sie von aktuell von vielen wegen vermeintlichen Eidbruchs von Politikern gefordert werden, gibt es nicht.
Der Amtseid ist also, mangels Konsequenz, eine inhaltsleere Hülle. Schlimmer noch: er erzeugt eine Erwartung an etwas, das nicht da ist. Er erzeugt die Wahrnehmung der Übernahme einer bindenden Verpflichtung der gewählten Regierung gegenüber dem deutschen Volk.
Ist die Amtsführung nicht dem Wohle der „Schon-länger-hier-Lebenden“ gewidmet, so hat das keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Es gibt also drei Alternativen:
- Alles bleibt beim Alten, gelogen wird ja schließlich immer und überall.
- Bei Eidbruch gibt es strafrechtliche Konsequenzen im Rahmen der rechtsstaatlichen Ordnung.
- Der Amtseid wird als nutzloses Relikt vergangener Zeiten ersatzlos abgeschafft.
Wie würde eine Mehrheit des deutschen Volkes entscheiden ?
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