Donnerstag, 21. November 2024

Es gibt gute Gründe zu diskriminieren 

Vor zehn Jahren – am 14. August 2006 – trat ein „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in Kraft. Dazu ein Gastkommentar von Herwig Schafberg

Seitdem Benachteiligung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ in bestimmten Fällen untersagt ist, habe jeder Mensch ein Recht auf Gleichbehandlung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften, meint Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, die dazu beitragen soll, Benachteiligungen zu verhindern. Das heiße jedoch nicht, dass es keine mehr gäbe, fährt sie fort; sie seien jedoch geächtet und müssten thematisiert werden.

Fangen wir beim Thematisieren mit dem Reizwort „Ächten“ an! Im etymologischen Sinne bedeutet es, dass über einen Menschen die Acht verhängt oder er für „friedlos“ erklärt wird. Wem das früher zum Verhängnis wurde, dem blühte der Verlust jeden Rechtsschutzes. So weit will Frau Lüders es hoffentlich nicht kommen lassen; denn das würde darauf hinauslaufen, dass Menschen, die andere im Sinne des AGG diskriminiert haben, paradoxerweise selbst diskriminiert werden.

Es ist schon paradox genug, dass einem Arbeitgeber, Vermieter oder anderen Entscheidungsträger nicht nachgewiesen werden muss, dass er jemand benachteiligt hat, sondern dass die Beweislast umgekehrt ist und er beweisen muss, nicht benachteiligt zu haben, wenn er dessen verdächtigt wird.

Die Menschen mögen nicht so gerne einem Geschehen auf den tieferen Grund gehen, sondern stellen lieber einen  „Täter für Geschehenes“ – wie Nietzsche es formulierte – an den Pranger, damit sie einen „Schuldigen“ ächten können. Und es gibt nicht bloß Religionen, sondern auch andere Weltanschauungen, die solches Treiben ideologisch zu rechtfertigen versuchen – der Sozialismus nicht viel weniger als der Faschismus.

Als „Schuldige“ für Fehlentwicklungen zu Lasten der Allgemeinheit oder bestimmter Gruppen sind stets Unternehmer im allgemeinen und Banker sowie Vermieter im besonderen gern gesehen. Für viele kommen auch „die Rechten“, für andere hingegen „die Muslime“ als Täter in Betracht. Und es gab Zeiten, in denen eher „die Linken“ wie „die Juden“ im Zweifelsfalle „an allem schuld“ sein sollten.

Das sind sie für manche anscheinend heute noch. Als mir beispielsweise jemand von einem Geschäftsmann erzählte, der anderen übel mitgespielt hätte, wurde betont, dass der Übeltäter „Jude“ wäre, als ob es keine deutschen Christen gäbe, deren Geschäftsgebaren ebenfalls zu wünschen ließe. Ich habe allerdings noch nie gehört, dass auf deren Konfession hingewiesen wird.

Und als ich einem anderen etwas über die brutale „Entmietung“ von Juden im Dritten Reich erzählte, entblödete der sich nicht einzuwenden, dass Atze Brauner auch nicht nett zu einem seiner Mieter wäre, als ob die staatliche Verfolgung von Juden durch das persönliche Verhalten Brauners um einen Deut besser würde.

Ich bin Vermieter und würde bei einer Wohnungsvergabe Bewerber, die mir mit  juden-, aber auch mit schwulen- oder anderweitiger Menschenfeindlichkeit aufgefallen wären, genauso benachteiligen, wie ich es als Arbeitgeber bei der Besetzung einer Arbeitsstelle tun würde – auch wenn ich damit in Verdacht geriete, jemand wegen seiner „Religion oder Weltanschauung“ diskriminiert zu haben. 

Würden mir Bewerber mit ihrer gruppenspezifischen Menschenfeindlichkeit aber erst auffallen, wenn sie schon Mieter wären, hätte ich gründlich zu bedenken, ob ich eine andere Wohnung in dem Haus an einen Juden oder Homosexuellen vermieten sollte, auch wenn der eine oder andere sich selbst zutrauen würde, mit juden- oder schwulenfeindlichen Menschen unter einem Dach zu leben.

Ähnliche Bedenken hätte ich, wenn es um die Frage ginge, ob ich eine Wohnung über einem ruhebedürftigen älteren Ehepaar an Jugendliche oder an ein junges Ehepaar türkischer oder arabischer Herkunft vermieten sollte. Meine Entscheidungsfindung wäre vermutlich nicht frei von Vorurteilen, denen zufolge von Menschen in der jugendlichen Sturm- und Drangzeit die Pflege eines Lebensstils zu erwarten ist, der nicht so gut zu dem der Älteren passen würde, wie ich aus eigener Erfahrung als ehemaliger Jüngling weiß. Und zu meinen Vorurteilen gehört ferner, dass von Türken sowie Arabern mit einem traditionell gruppentypischen Erscheinungsbild eine Fortpflanzungsrate zu erwarten ist, die erfahrungsgemäß der Ruhe im Hause abträglich sein könnte.

Vorurteile basieren nun mal auf Erfahrungen. Ohne sie könnte man weder im Dschungel noch im Straßenverkehr überleben und auch im alltäglichen Geschäfts- sowie Arbeitsleben  nicht gut zurecht kommen – im politischen Betrieb übrigens genauso wenig.

Wenn ich als Vermieter bei einer Wohnungsvergabe die Auswahl unter mehreren Bewerbern habe, muss ich mich für einen entscheiden und somit andere diskriminieren. Wenn ich klug bin, entscheide ich mich für denjenigen, von dem ich am ehesten erwarte, dass er in der Lage und bereit ist, regelmäßig seine Miete zu bezahlen, seine Wohnung in Ordnung zu halten und zur Wahrung des Hausfriedens beizutragen.

Mein Haus ist kein Labor für soziale Experimente, sondern ein Sammelbecken für Menschen, die möglichst gut zusammen passen sollen, damit zum Wohle aller und damit auch in meinem Interesse der soziale Frieden einigermaßen gewahrt bleibt. Und dieser Hausfrieden hat für mich größere Bedeutung als die „Friedlosigkeit“, die mir durch Frau Lüders Ächtung unter gewissen Umständen ins Haus drohen könnte.

Mit der Verabschiedung des AGG und der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle wurde zweifellos ein gut gemeinter Versuch unternommen, Benachteiligungen zu beseitigen. Da der Versuch anscheinend nicht überall so gut angekommen ist, wie er gemeint war, tauchen nun Eiferer insbesondere unter denen auf, die sich aus Profession im Antidiskriminierungsstrom bewegen, und wollen eine Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften erreichen. Das verheißt nichts Gutes!

Foto: CSD-Demo für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung © David Berger

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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