
Was zunächst wie ein begrenzter Zwischenfall aussah, entwickelt sich zu einem handfesten Wahlskandal: Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen wurden Tausende Briefwahlumschläge vorzeitig und damit rechtswidrig geöffnet. Das berichtet das Nachrichtenportal NIUS unter Berufung auf Angaben der Landeswahlleitung. Die AfD will das Wahlergebnis nun anfechten.
Nach Recherchen von NIUS wurden bei den Kommunalwahlen am 13. September in der Region Hannover mindestens 3.087 Briefwahlumschläge in 14 Gemeinden vorzeitig geöffnet. Ursprünglich war lediglich von 172 Fällen die Rede gewesen. Besonders brisant: Die tatsächliche Zahl lässt sich nicht mehr exakt rekonstruieren, weil zahlreiche Wahlunterlagen anschließend in neue Umschläge verpackt wurden. Eine systematische Dokumentation der Eingriffe erfolgte nicht. Die rechtswidrige Praxis ging offenbar auf eine Anweisung der stellvertretenden Regionswahlleiterin zurück. Weil falsch eingelegte Wahlscheine die Zuordnung der Wahlbriefe erschwerten, sollten Verwaltungsmitarbeiter die Umschläge öffnen, die Scheine richtig ausrichten und die Briefe anschließend wieder verschließen.
Ein klarer Verstoß gegen die Wahlordnung: Nach § 59 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung müssen eingehende Wahlbriefe ungeöffnet gesammelt und unter Verschluss gehalten werden. Erst vier Tage vor der Wahl untersagte Landeswahlleiter Markus Steinmetz das Verfahren. Die Landeswahlleitung sieht bislang keine Hinweise auf eine tatsächliche Manipulation der Stimmen. Die eigentlichen Stimmzettel befanden sich in gesonderten Umschlägen. Dennoch bleibt die Frage, wie es möglich war, dass Tausende Wahlbriefe entgegen eindeutigen gesetzlichen Vorschriften geöffnet wurden, ohne dass dies ordnungsgemäß dokumentiert wurde.
Wie NIUS weiter berichtet, kündigte der AfD-Bundestagsabgeordnete Dirk Brandes an, Einspruch gegen das Wahlergebnis einzulegen. Denn eines sollte selbstverständlich sein: Wer das Vertrauen in demokratische Wahlen schützen will, darf Verstöße gegen elementare Sicherheitsvorschriften nicht als bloße Verwaltungspanne abtun. Gerade die Briefwahl lebt davon, dass ihre gesetzlichen Schutzmechanismen ausnahmslos eingehalten werden.
Die Briefwahl steht ohnehin seit geraumer Zeit zunehmend in der Kritik, weil ihre besonderen organisatorischen Abläufe immer wieder Fragen nach der Sicherheit, Transparenz und Überprüfbarkeit des Wahlverfahrens aufwerfen – auch wenn daraus nicht ohne Weiteres auf tatsächliche Wahlmanipulationen geschlossen werden kann.
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