25 Millionen verweigert: AfD-Stiftung zieht gegen Deutschland nach Straßburg

49

Die Stiftungen der etablierten Parteien erhalten Jahr für Jahr Hunderte Millionen Euro aus Steuermitteln – die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geht weiterhin leer aus. Jetzt landet der Streit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. AfD-Bundestagsabgeordnete Martina Kempf spricht von einer Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs.

Der Streit um die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) wird für die Bundesregierung zunehmend unangenehm. Am 4. Oktober brachte die AfD-Bundestagsabgeordnete Martina Kempf den Fall vor die Parlamentarische Versammlung des Europarats und erhob einen schwerwiegenden Vorwurf: Durch die finanzielle Benachteiligung der AfD-nahen Stiftung werde der demokratische Wettbewerb in Deutschland verzerrt. Die Dimension ist beträchtlich. Während die parteinahen Stiftungen der politischen Konkurrenz nach Angaben der DES jährlich insgesamt mehr als 600 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln erhalten, bekommt die Desiderius-Erasmus-Stiftung seit 2017 keinen Cent aus dem Bundeshaushalt.

Joachim Kuhs, Mitglied im Vorstand der DES, erklärt: „Seit 2017 erhält die DES keine Mittel aus dem Bundeshaushalt, während an die Stiftungen der politischen Wettbewerber jährlich Mittel in Höhe von über 600 Mio. Euro gehen. Folge ist eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs.“ Nach Angaben der DES hätte sie aufgrund des geltenden Stiftungsgesetzes grundsätzlich Anspruch auf 13,2 Prozent der entsprechenden Bundesmittel. Für 2026 gehe es damit um rund 25 Millionen Euro. Doch ausgezahlt werde nichts.

Jetzt muss Straßburg entscheiden

Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte, zog die DES Konsequenzen. Am 27. August 2026 reichte sie Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Deutschland wird darin unter anderem die Verletzung der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit, des Diskriminierungsverbots sowie des Rechts auf ein faires Verfahren und eine wirksame Beschwerde vorgeworfen. Kempf nahm in Straßburg nun Bundesinnenminister Alexander Dobrindt persönlich in die Pflicht: „Ich fordere den Bundesinnenminister Alexander Dobrindt dringend auf, seiner Aufgabe der Auszahlung der Mittel an die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung schnellstmöglich nachzukommen. Sonst droht eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs in Deutschland.“

Die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei deshalb „unausweichlich“. Damit wird aus einem jahrelangen deutschen Streit ein europäischer Fall. Und die entscheidende Frage lässt sich kaum noch umgehen: Wie fair ist ein demokratischer Wettbewerb, wenn die politischen Stiftungen der Konkurrenz mit Hunderten Millionen Euro aus der Staatskasse arbeiten können, während die Stiftung der größten Oppositionspartei vollständig leer ausgeht? Ausgerechnet Deutschland, das anderen Staaten regelmäßig Lektionen über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und politische Fairness erteilt, muss sich diese Frage nun in Straßburg gefallen lassen.


Entdecke mehr von Philosophia Perennis

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.