Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day überschlagen sich die Ereignisse. Während die Fahndung zunächst auf Hochtouren lief, berichten mehrere Medien inzwischen, dass der mutmaßliche Täter Abdul B. bei einem Polizeieinsatz erschossen worden sei. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden galt der Mann als islamistischer Gefährder und soll mehrfach versucht haben, sich dem sogenannten „Islamischen Staat“ anzuschließen.
Die Polizei hat um 18 Uhr bekannt gegeben: „Gegen 18 Uhr konnte der Tatverdächtige des gestrigen Anschlags im Großen Tiergarten in einer Kleingartenanlage in Spandau lokalisiert werden. Nach bisherigen Erkenntnissen soll er mit einer Stichwaffe auf unsere Einsatzkräfte zugelaufen sein, daraufhin kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch durch unser SEK Berlin. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr verstarb er noch am Einsatzort.“
Aufklärung durch den Tod des Täters erheblich erschwer
Damit ist die unmittelbare Gefahr zwar beendet. Die eigentliche Aufklärung beginnt jedoch erst jetzt – und sie wird durch den Tod des mutmaßlichen Täters erheblich erschwert. Denn jeder lebend festgenommene Terrorverdächtige ist zunächst einmal eine wichtige Erkenntnisquelle. Welche Kontakte unterhielt er? Wer unterstützte ihn? Handelte er tatsächlich allein? Welche Rolle spielten soziale Netzwerke, Moscheen oder internationale Verbindungen? Gab es Mitwisser oder Helfer? Und vor allem: Haben Sicherheitsbehörden Warnsignale übersehen oder falsch bewertet?
All diese Fragen lassen sich zwar teilweise durch die Auswertung von Mobiltelefonen, Computern, Chatverläufen und Zeugenaussagen beantworten. Doch ein persönliches Verhör des mutmaßlichen Täters kann dadurch nicht vollständig ersetzt werden. Gerade bei islamistischen Anschlägen sind Ermittler häufig darauf angewiesen, Netzwerke, Hintermänner und Radikalisierungswege möglichst präzise zu rekonstruieren.
Selbstverständlich gilt ebenso: Befindet sich die Polizei in einer akuten Gefahrenlage, hat sie die Pflicht, das Leben Unbeteiligter und der Einsatzkräfte zu schützen. Wenn ein bewaffneter Verdächtiger nicht anders gestoppt werden kann, kann der Einsatz tödlicher Gewalt rechtlich zulässig und praktisch unvermeidbar sein. Daraus folgt aber keineswegs, dass mit dem Ende des Einsatzes auch die kritischen Fragen verstummen dürfen.
Ein toter Täter kann nichts mehr preisgeben
Der Fall erinnert viele Beobachter an frühere islamistische Anschläge, bei denen die mutmaßlichen Täter ebenfalls starben – etwa an den Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri, der wenige Tage nach seiner Tat bei einer Polizeikontrolle in Italien erschossen wurde. Auch damals blieben trotz umfangreicher Ermittlungen zahlreiche Fragen nach Unterstützern, Behördenversagen und den Hintergründen der Radikalisierung über Jahre Gegenstand parlamentarischer Untersuchungen.
Gerade deshalb verdient auch der aktuelle Fall größtmögliche Transparenz. Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob der mutmaßliche Attentäter tatsächlich allein handelte, welche Erkenntnisse den Behörden bereits vorlagen und ob die Tat hätte verhindert werden können. Eine weitere Frage wird man deshalb stellen dürfen: Wie kann nach tödlichen Polizeieinsätzen gegen Terrorverdächtige sichergestellt werden, dass die Hintergründe einer Tat dennoch vollständig aufgeklärt werden? Denn eine Demokratie lebt nicht nur davon, ihre Bürger wirksam zu schützen, sondern auch davon, nach schwersten Verbrechen lückenlos Rechenschaft über Ursachen, Netzwerke und mögliche behördliche Versäumnisse abzulegen.
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