Baby auf Bestellung? Die Juristen Höcker und Luthe liefern sich einen Grundsatzstreit

(David Berger) Der Fall Jens Spahn ist mehr als eine private Familiengeschichte: Er könnte zum gesellschaftspolitischen Türöffner für die Legalisierung der Leihmutterschaft werden. In einer spannenden, aber respektvoll und auf hohem intellektuellen Niveau ausgetragenen Kontroverse verteidigt Medienanwalt Ralf Höcker das Geschäft mit Schwangerschaft und Geburt – der frühere Berliner Abgeordnete Marcel Luthe hält mit dem entscheidenden Argument dagegen: der unveräußerlichen Würde des Kindes.

Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind – so die Schlagzeilen in den Nannymedien – „Eltern geworden„. Ihr Sohn Georg kam in den USA zur Welt und wurde von einer Leihmutter ausgetragen. Während Spahn von seinem „ganzen Glück“ spricht, ist eine Debatte entbrannt, die weit über die private Lebensführung eines prominenten CDU-Politikers hinausreicht. Denn Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, und die CDU lehnt sie offiziell weiterhin ab. Der Fall wurde am 15. Juli öffentlich bekannt.

In diese Debatte hat sich der Kölner Medienanwalt und frühere Werteunion-Sprecher Ralf Höcker eingeschaltet. Höcker hat selbst mit seinem Mann drei Kinder mithilfe amerikanischer Leihmütter bekommen. In einem ausführlichen Plädoyer versucht er, nahezu alle grundsätzlichen Einwände gegen diese Praxis zu entkräften.

Kein Menschenhandel?

Von „Kinderkauf“, so Höcker, könne schon deshalb keine Rede sein, weil ein Mensch keine Sache sei und niemandem „gehöre“. Bezahlt werde nicht das Kind, sondern lediglich eine Kombination aus medizinischen, juristischen und organisatorischen Dienstleistungen. Auch Menschenhandel liege nicht vor, sofern alle Beteiligten freiwillig handelten und die Leihmutter weder gezwungen noch wirtschaftlich ausgebeutet werde.

Die gebärende Frau trage bei dem von Höcker beschriebenen Verfahren zudem ein genetisch fremdes Kind aus: Die Eizelle stamme von einer Spenderin, das Sperma von einem der beiden Männer. Leihmutter und Eizellspenderin hätten von Beginn an nicht die Absicht, selbst Mutter zu werden. Durch Beratung, medizinische Betreuung und gesetzliche Regulierung ließen sich mögliche Probleme beherrschen. Höckers Fazit lautet daher: Das Familienglück der „Wunscheltern“ dürfe nicht aufgrund religiöser oder naturrechtlicher Überzeugungen anderer Menschen verhindert werden.

So glatt und modern diese Argumentation klingt, so grundsätzlich fällt die Antwort des Juristen und früheren Berliner Abgeordneten Marcel Luthe aus. Unter dem Titel „Der Kinderbestelltrick der CDU“ nimmt er Höckers zwölf Thesen auseinander.

Rhetorischer Trick

Bereits Höckers Behauptung, ein Mensch könne begrifflich gar nicht gekauft werden, hält Luthe für einen rhetorischen Trick. Gerade Menschenhandel und Sklaverei zeigten, dass Menschen sehr wohl gegen Geld übertragen und zum Objekt gemacht werden könnten. Dass dies rechtlich und moralisch verwerflich sei, ändere nichts an der Realität des Vorgangs. Der Begriff „Dienstleistung“ verschleiere lediglich, dass am Ende gegen Bezahlung ein bestimmtes Kind für bestimmte Auftraggeber geboren und übergeben werde.

Entscheidend ist für Luthe nicht allein die mögliche Ausbeutung der Leihmutter. Im Mittelpunkt steht vielmehr das Kind, das in keinem Stadium des Verfahrens einwilligen kann. Die Selbstbestimmung einer Frau über ihren Körper verleihe ihr kein Verfügungsrecht über einen anderen Menschen. Auch Höckers Konstruktion, die Gebärende sei gar nicht die Mutter, weil das Kind genetisch nicht von ihr abstamme, widerspricht der deutschen Rechtsordnung. § 1591 BGB stellt unmissverständlich fest: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ Das Kind wird dieser Mutter nicht zufällig, sondern aufgrund eines zuvor abgeschlossenen und bezahlten Arrangements unmittelbar nach der Geburt entzogen.

Höckers stärkstes vermeintliches Argument erweist sich damit als sein schwächstes: Die Aufspaltung der Mutterschaft in Eizelllieferantin, Gebärende und soziale Bezugsperson ist nicht die Lösung des Problems, sondern dessen Kern. Der weibliche Anteil an der Entstehung eines Kindes wird funktional zerlegt und auf mehrere vertraglich koordinierte Personen verteilt.

Überzeugend ist auch Luthes Hinweis auf die Menschenwürde. Sie ist kein „Nachteil“, den man gegen den Kinderwunsch Erwachsener abwägen und durch bessere Verträge vermindern könnte. Der Mensch darf niemals zum bloßen Mittel für die Wünsche anderer gemacht werden. Ob das Kind später geliebt wird und glücklich aufwächst, beantwortet nicht die Frage, ob es zuvor zum Gegenstand eines Geschäfts gemacht werden durfte.

Perspektive der „Wunscheltern“ oder des Kindes?

Höcker argumentiert fast ausschließlich aus der Perspektive erwachsener „Wunscheltern“. Luthe dagegen erinnert daran, dass im Mittelpunkt nicht der Wunsch nach einem Kind, sondern das Recht des Kindes stehen muss. Es gibt ein Recht des Kindes auf Schutz seiner Würde und Herkunft – aber kein Recht eines Erwachsenen auf ein Kind.

Man sollte deshalb auch nicht der liberalen Doppelmoral-Debatte auf den Leim gehen. Das Problem besteht nicht zuerst darin, dass sich ein wohlhabender Spitzenpolitiker eine Leihmutterschaft in den USA leisten kann, während dies einer Verkäuferin oder Putzfrau verwehrt bleibt. Eine solche Argumentation führt beinahe zwangsläufig zu der Forderung, Leihmutterschaft müsse eben „für alle“ ermöglicht werden. Nach demselben Muster wurde einst argumentiert: Reiche Frauen könnten schließlich zur Abtreibung ins Ausland fahren, also müsse man sie im Inland erleichtern.

Büchse der Pandora

Der Fall Spahn ist daher keineswegs nur Privatsache. Die medienwirksame Präsentation des vollendeten Tatsachenbestandes kann dazu beitragen, die moralischen und rechtlichen Grenzen schrittweise zu verschieben. Was gestern verboten war, erscheint heute als rührendes Familienglück und soll morgen als gesellschaftliche Normalität anerkannt werden.

Hier öffnet sich die Büchse der Pandora. Leihmutterschaft wird nicht dadurch menschlicher, dass man sie sorgfältig reguliert und mit freundlichen Begriffen versieht. Sie bleibt ein Verfahren, bei dem Schwangerschaft, Geburt und die Übergabe eines Kindes zum Gegenstand einer vertraglich organisierten und regelmäßig bezahlten Bestellung werden. Marcel Luthe hat recht: Das letzte Wort muss nicht der Kinderwunsch der Mächtigen und Zahlungsfähigen haben, sondern die Menschenwürde des Kindes.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie und Theologie des Mittelalters. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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