(David Berger) Mitten in einer aufgeheizten politischen Atmosphäre sorgt die zur Neutralität verpflichtete Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) für einen Eklat, indem sie der gesamten AfD-Fraktion mit dem Ausschluss aus dem Plenarsaal droht. Juristen weisen jedoch darauf hin, dass die Geschäftsordnung des Bundestages eine derartige Kollektivmaßnahme gar nicht vorsieht. Mit ihrer Intervention hat Klöckner der Würde des Bundestags schweren Schaden zugefügt.
Es geht hier um nicht weniger die Frage, ob die Leitung des Parlaments bereit ist, ihre Befugnisse über den rechtlich zulässigen Rahmen hinaus auszudehnen. Denn die Rechtslage ist eindeutig: Nach § 38 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages können Ordnungsmaßnahmen wie ein Sitzungsausschluss ausschließlich gegen einzelne Abgeordnete verhängt werden. Das parlamentarische Ordnungsrecht kennt gerade keine Kollektivstrafe gegen eine gesamte Fraktion. Jeder Abgeordnete besitzt ein freies Mandat und ist auch ordnungsrechtlich individuell verantwortlich.
Missbrauch des Amts als politisches Kampfinstrument
Mit anderen Worten: Selbst wenn einzelne Parlamentarier durch Zwischenrufe oder Störungen auffallen, lässt sich daraus kein Ausschluss einer kompletten Fraktion ableiten. Eine solche Maßnahme wäre nach überwiegender Auffassung von Verfassungs- und Parlamentsrechtlern rechtlich nicht gedeckt. Das Parlament lebt davon, dass politische Auseinandersetzungen nach festen Regeln geführt werden – und gerade die Parlamentspräsidentin ist verpflichtet, diese Regeln unparteiisch zu wahren. Ihr Amt ist kein politisches Kampfinstrument gegen die Opposition.
Klöckners Aktion ist ein weiterer trauriger Höhepunkt in einer besorgniserregenden Entwicklung. Seit Jahren wird die größte Oppositionsfraktion immer wieder von wichtigen parlamentarischen Funktionen ausgeschlossen. Ausschussvorsitze werden verweigert, Kandidaten für das Bundestagspräsidium regelmäßig abgelehnt und Debatten zunehmend von dem Bemühen geprägt, die AfD politisch zu isolieren. Sollte nun sogar mit Maßnahmen gedroht werden, die von der Geschäftsordnung gar nicht vorgesehen sind, wäre dies ein weiterer Schritt in einer Entwicklung, die das Vertrauen in die Neutralität parlamentarischer Institutionen beschädigen werden.
Beschädigung der Würde des Bundestags
Gerade in einer Demokratie gilt: Die Geschäftsordnung ist kein Instrument, um missliebige politische Gegner mundtot zu machen. Sie dient dem Schutz des Parlaments – und zwar aller seiner Mitglieder. Wer beginnt, rechtsstaatliche Grenzen aus politischen Gründen zu verwischen, schwächt am Ende nicht die Opposition, sondern die Glaubwürdigkeit des gesamten Bundestages.
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