„Georgien: 25.000 NGOs, 1 pro 148 Bürger“ (Max Otte)
Die Bundesregierung ließ im Jahr 2024 (befragter Zeitraum) in Georgien tätigen Nichtregierungsorganisationen eine Rekordsumme von 831.914 Euro zukommen. Dennoch enthält sie dem Bundestag die Namen der geförderten Empfänger und Projekte unter Verweis auf den „Schutz der Zuwendungsempfänger“ vor.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen in Georgien durch die Bundesregierung“ hervor.
NGO oder quasi-staatliche Organisation?
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Udo Theodor Hemmelgarn, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss erklärt dazu:
„Die staatliche Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen ist in jedem Fall problematisch. Organisationen, die durch den Staat finanziert werden, sind am Ende gerade keine Nichtregierungsorganisationen mehr, sondern staatliche oder quasi-staatliche Organisationen. Diese Strukturen sind umso kritischer zu sehen, wenn sie von der Bundesregierung im Ausland finanziert werden, um dort Einfluss auf innerstaatliche Vorgänge oder sogar Prozesse der demokratischen Willensbildung Einfluss zu nehmen.
Es ist dabei nicht einmal ansatzweise erkennbar, dass unser Land oder der deutsche Steuerzahler irgendeinen Nutzen aus diesem Vorgehen hätte.
Die Achtung der staatlichen Souveränität anderer Staaten und das Prinzip der Nichteinmischung in deren innere Angelegenheiten sind wesentliche Grundlagen des friedlichen Miteinanders. Verstöße gegen diese Prinzipien lehnen wir grundsätzlich ab.“
Rekordzahlungen im Jahr der Parlamentswahlen
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann (Foto l.: bei einem Vortrag der „Christen in der AfD“ am 05.11.25 in Friedrichshafen), Mitglied im Arbeitskreis für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, ergänzt dazu:
„2024 erreichten die Überweisungen der Bundesregierung an in Georgien aktive Organisationen eine Rekordhöhe – dies ausgerechnet im Jahr der Parlamentswahlen. Geldzuflüsse in dieser Höhe führen zu der berechtigten Frage, inwieweit deutsche Steuergelder zur politischen Einflussnahme in Georgien genutzt werden.
Mit der vorgeschobenen Begründung ‚Schutz der Zuwendungsempfänger‘ verhindert die Bundesregierung die Nachvollziehbarkeit der Geldflüsse. So wird die parlamentarische Kontrolle regelrecht ausgehebelt, da der Bundestag seine verfassungsmäßige Kontrollfunktion nicht mehr ausüben kann.
Die Transparenz, die wir fordern, ist selbstverständlich möglich. Sensible Informationen können als Verschlusssache behandelt werden. Uns ist nicht gleichgültig, wofür unsere Steuergelder ausgegeben werden. Der Bundestag muss in der Lage sein, deren Verwendung zu überprüfen und nachzuvollziehen. Die Rolle des Bundestages als prüfende und gesetzgebende Instanz ist nicht verhandelbar.“
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