Angesichts des unaufhaltsamen Erstarkens der AfD wird das linksgrüne Establishment nicht müde, vor einem neuen 1933, ja sogar vor neuen „rechten“ Pogromen zu warnen. Nicht ganz unberechtigt. Gastbeitrag von Frank Steinkron.

Parolen wie „Nie wieder ist jetzt“ oder „Kein neues 1933“ prägen von staatsnahen NGOs initiierte und finanzierte Demonstrationen. Der gegenwärtige Kanzler warnt in einem Interview sogar davor, dass es 2033 zu einer Schicksalswahl kommen könne – ähnlich wie hundert Jahre zuvor. Was damals geschehen sei, wisse man ja.
Alle diese Warnungen sind berechtigt. Und sie werfen Fragen auf.
- 1933 sahen Polizisten auf Anordnung der Regierung untätig dem Boykott jüdischer Geschäfte zu. Was tat die Polizei, als das Interview mit der Oppositionsführerin Alice Weidel boykottiert wurde – innerhalb der befriedeten Meile um den Reichstag?
- Im Wahlkampf 1933 übertönten die Nazis ihre Gegner mit eigens konstruierten Lautsprechern. Was tat das „Zentrum für politische Schönheit“ während des Weidel-Interviews?
- 1933 markierten die Nazis jüdische Geschäfte mit dem Judenstern. Was geschieht mit Wohnungen und Häusern von AfD-Abgeordneten?
- 1933 ließ die NS-Regierung ihren Schlägertrupps von der SA freie Hand. Mit wessen wohlwollender Duldung agiert die Antifa?
- 1933 setzte sich eine Regierung, bestehend aus einem Parteienbündnis (Regierung Hitler-Papen), mit dem Staat gleich. Kritik an Politikern wurde als staatsfeindliche Hetze verfolgt. Wie behandelt das heutige Altparteienkartell seine Kritiker?
- 1933 wurden politische Gegner vorsorglich in Untersuchungshaft genommen, Scheinprozesse sollten die Verhaftungen legitimieren. Was geschah mit Soldaten, die die Impfung verweigerten oder mit den Wortführern von Anti-Corona-Demonstrationen?
- 1933 begann die Gleichschaltung von Polizei, Militär, Medien, Bildungseinrichtungen und Behörden. Wie verhält es sich mit diesen Institutionen heute?
- 1933 verließen viele Intellektuelle und Oppositionelle Deutschland. Warum emigrieren heute 250.000, meist hochqualifizierte Menschen?
- 1933 begann man damit, politisch Andersdenkende mittels Hausdurchsuchungen einzuschüchtern. Wann erfolgt die 23. Hausdurchsuchung bei Petr Bystron?
- 1933 warf man gegnerischen Politikern vor, vom Ausland finanziert zu sein oder für feindliche Mächte zu spionieren. Wie lauten die konstruierten Vorwürfe gegen Maximilian Krah?
- 1933 begannen die „Deutschen Christen“, eine rassistische Gruppe innerhalb der Evangelischen Kirche, in Zusammenarbeit mit der neuen Regierung die Glaubenslehre mit der NS-Ideologie in Einklang zu bringen. Wie staatsnah sind die heutigen Kirchen? Wie sehr folgen sie heute einem ideologisch geprägten Zeitgeist?
- 1933 begann man, Russen als Untermenschen zu betrachten. Wie sehen wir die Russen heute?
- 1933 fasste man den Beschluss, Deutschland irgendwann „judenrein“ zu machen. Was meinen hochrangige Juristen heute, wenn sie es bedauern, dass man die Anhänger der AfD nicht einfach „beseitigen“ könne?
- 1933 wurden die demokratischen Parteien verboten. Wie hält es heute mit der demokratischen Opposition?
- 1933 wurden die Bürger aufgerufen, Kritik an der Regierung zu melden und
Nachbarn, Lehrer oder auch Familienangehörige zu denunzieren. Welchen
Sinn haben heute die vielen Meldestellen für „Vorkommnisse unterhalb der
Stafbarkeitsgrenze“ in Betrieben, Schulen und Universitäten? - 1933, am 28. Februar trat die „Verordnung des Reichspräsidenten zum
Schutz von Volk und Staat“ in Kraft. Meinungs-, Presse- und
Versammlungsfreiheit, sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis wurden
aufgehoben. Wie stand es in Coronazeiten um die Versammlungsfreiheit?
Wieviel Meinungs- und Pressefreiheit lassen das
Netzwerkdurchsetzungsgesetz und der Digital Service Act noch zu?
Inwiefern ist die Geheimhaltung auf Facebook, Telegram oder Instagram
gewahrt? - 1933, am 24. März trat das sogenannte Ermächtigungsgesetz in Kraft.
Gesetze konnten fortan ohne parlamentarische Beteiligung erlassen
werden. Wie ist es zu bewerten, wenn eine Kandidaten für das
Bundesverfassungsgericht sich heute dafür ausspricht, Maßnahmen, etwa
zur Klimarettung, unabhängig von wechselnden parlamentarischen
Mehrheiten zu beschließen? - 1933 wurden die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk
und Staat“ und das „Ermächtigungsgesetz“ mit einer besonderen
Notstandsituation begründet, die objektiv nicht gegeben war. Inwiefern
werden heute die Corona-Pandemie und die Klimaerwärmung zu objektiven
Notlagen stilisiert, um Grundrechte einzuschränken?
Gibt es zwischen dem nationalen und dem woken Sozialismus womöglich Gemeinsamkeiten, die auf ein vergleichbares totalitäres Denken schließen lassen? Fragen eines denkenden Demokraten – einschließlich dieser: Wer gibt uns auf sie eine glaubhafte Antwort?
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