Donnerstag, 10. Juli 2025

Kardinal Woelki: Die Menschenwürde darf nicht zur Diskussion gestellt werden

Statement von Rainer Maria Kardinal Woelki zur Wahl eines Richters bzw. einer Richterin am Bundesverfassungsgericht.

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibt, muss ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten – von der Empfängnis an bis zum natürlichen Lebensende. Es geht hier nämlich um ein Menschenrecht, sogar um das Grundrecht eines jeden Menschen.

Würde dieses grundlegende Menschenrecht nicht mehr anerkannt, wäre es nur folgerichtig, dass auch die übrigen Menschenrechte außer Kraft träten. Keine menschliche Gesellschaft, auch nicht der Staat, kann darauf verzichten, das Lebensrecht des Menschen, und zwar eines jeden Menschen, anzuerkennen und zu schützen, sei er jung oder alt, geboren oder ungeboren, behindert oder nicht behindert. Wo der Staat das Lebensrecht als Grundrecht des Menschen nicht mehr schützt, sondern es der privaten Verfügung überlässt, hat er sich selbst als Rechtsstaat aufgegeben.

Bislang war das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung der Garant für den Schutz der Menschenwürde in allen Lebensphasen. Als Christ und Bischof, vor allem aber auch als Staatsbürger hoffe ich darauf, dass unser Verfassungsgericht auch in Zukunft die unantastbare und unverlierbare Würde eines jeden Menschen vom Augenblick der Empfängnis an ausnahmslos weiterhin schützen und verteidigen wird.

Insofern appelliere ich angesichts der bevorstehenden Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen. Nirgends ist das menschliche Leben verletzlicher als an seinem Beginn und an seinem Ende. Als Kirche setzen wir uns daher besonders in diesen Phasen für den Schutz und den Erhalt des Lebens und der Würde eines jeden Menschen ein.

Jede und jeder hat als Ebenbild und Geschöpf Gottes eine unveräußerliche Würde. Aus dieser Haltung heraus engagieren wir uns beispielsweise in der palliativen Begleitung, um Menschen ein Leben und Sterben in Würde zu ermöglichen. Deswegen schaffen wir Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien, besonders auch für Mütter in Notsituationen. Es erfüllt uns deshalb mit größter Sorge, wenn immer offener in Frage gestellt wird, dass die Würde eines Menschen vom Moment der Empfängnis, d.h. von der Entstehung des Lebens an, gilt. Als Kirche wenden wir uns insofern entschieden gegen jedweden Versuch, das Lebensrecht als Grundrecht eines jeden Menschen zu relativieren oder es gar aufzugeben.

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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