Mittwoch, 30. Oktober 2024

Der Ukraine-Konflikt und das Völkerrecht

Seit 24. Februar 2022 wird Russland ein Überfall auf den souveränen Staat der Ukraine und damit eine völkerrechtswidrige Aggression vorgeworfen. Präsident Putin persönlich wird beschuldigt, Völkerrechtsverbrechen in Auftrag gegeben zu haben und es gab Stimmen, ein Verfahren beim Internationalen Strafgerichtshof in den Haag einzuleiten. Wie zutreffend sind diese Anschuldigungen?

Zur Vorabinfo: Das sagt die „ARD-Rechtsredaktion“

Wir veröffentlichen hier im Gegenzug als Debattenbeitrag eine juristische Stellungnahme der Völkerrechtlerin Dr. Eva Maria Barki, die für viele ein ganz neues Licht auf den Konflikt werfen dürfte.

Zur Autorin: Dr. Eva Maria Barki, langjährige Vizepräsidentin des Wiener Akademikerbundes, ist Rechtsanwältin, Menschenrechtsaktivistin und Europaexpertin. Sie hat sich in den Zeiten des Kommunismus sehr erfolgreich für Dissidenten und Minderheiten in den osteuropäischen Staaten eingesetzt und am Aufbau christlicher politischer Gemeinschaften in den Nachfolgestaaten des Ostblocks mitgewirkt. Sie gehört nunmehr zu den Enttäuschten der EU – Entwicklung der letzten Jahrzehnte. (Quelle)

Kurzusammenfassung des Gutachtens

  1. Der russische Präsident Wladimir Putin soll wegen Völkerrechtsverbrechen vor dem Strafgerichtshof in Den Haag angeklagt werden. Das fordern u.a. sogar die USA, welche aber für sich selbst den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen.
  1. Diese Anschuldigungen entbehren nicht nur jeder rechtlichen Grundlage, sondern sie sind Teil der sogenannten US-„National Security Strategy 2002“ (1991) zur
    Ausschaltung Russlands im Sinne eines Unil-lateralismus. Dabei kommt der Ukraine als „Dreh- und Angelpunkt“ eine Schlüsselrolle zu.
  2. Völkerrechtsverletzungen sind den ukrainischen Machthabern vorzuwerfen, u.a.: · Verletzung von Rechten nationaler Minderheiten · Verletzung der Abkommen von Minsk · Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker
  3. Die Ukraine ist kein homogener, historisch gewachsener Nationalstaat, sondern ein Vielvölkerstaat. Mehr als die Hälfte des Staates spricht als Umgangssprache nicht Ukrainisch.
  4. Für die Ukraine als Vielvölkerstaat wäre eine föderale Staatsform erforderlich. Bereits US-Präsident George W. Bush warnte 1991 vor einem „selbstmörderischen Kampf der Nationalitäten“.
  5. Ursache des Ukraine-Krieges war er blutige Maidan-Putsch-2014, unter Einsetzung einer vom Westen unterstützten Regierung. Die Reaktion darauf – aus Furcht vor einer ähnlicher Aggression ‑waren (sowohl im Donbass und auf der Krim) Volksabstimmungen (mit bis zu 90% russischer Zustimmung). Die militärische Reaktion der Ukraine darauf waren schwerste Artillerie‑, Raketen- und Bombenangriffe, sowie Zerstörung ziviler Einrichtungen und Infrastruktur.
  6. Das Abkommen von Minsk I (September 2014) wurde von der ukrainischen Regierung gebrochen: Es beinhaltet: einen Waffenstilstand, eine De-facto-Anerkennung der russischen Gebiete im Donbass.
  7. Auch das Abkommen von Minsk II (12.2.2015) wurde nicht eingehalten, u.a.: Lokalwahlen in den dezentralisierten russischen Gebieten (Donezk und Lugansk)
  8. Das Abkommen von Minsk ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, welcher durch die UN-Resolution Nr.2202 des UN-Sicherheitsrates völkerrechtlich verbindlich ist. Der Vertragsbruch durch die Ukraine unter Anwendung militärischer Gewalt ist als Kriegsverbrechen zu werten.
  9. Vertragsverletzungen betreffen: das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es ist ein universelles Naturrecht und wurde erstmals von Präsident Woodrow Wilson aufgestellt. In realiter wurde aber nach dem 1. und 2. Weltkrieg den Völkern Mitteleuropas dieses Recht verwehrt.

Im UN-Menschenrechtspakte (16.12.1966) heißt es: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit, ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ Insofern aber ist das Selbstbestimmungsrecht ein Kollektivrecht eines Volkes und zwingendes Recht (ius cogens).

Die 1954 durch Chruschtschow erfolgte Schenkung der Halbinsel Krim an die Ukraine verletzte dieses Selbstbestimmungsrecht. Somit aber beruft sich Putin daher auf das Recht zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit.

Im Völkerrecht gibt es (neben der Verletzung grundlegender Menschenrechte) nur drei zwingende Normen: das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Gewaltverbot und das Verbot des Völkermordes. Die Verletzung der territorialen Integrität bzw. der staatlichen Souveränität gehört nicht dazu! Auch die Deklaration der UN- Generalversammlung Nr. 2625  (24.10 1970 „Friendly Relations Declaration“) erkennt das Sezessionsrecht ausdrücklich an.

  1. Staatliche Souveränität als Argumente gegen die Sezession

Auffallend ist: Gerade jene Befürworter der  staatlichen Souveränität betreiben die Auflösung des Nationalstaates. Staatliche Souveränität beinhaltet das Recht, die Verfassungs- und Rechtsordnung unabhängig vom Einfluss äußerer Mächte zu gestalten. Der Schutz der territorialen Integrität bezieht sich ausschließlich auf die Beziehungen zwischen den Staaten und nicht auf die Völker.

Völker haben gemäß der Resolution der UN-Generalversammlung (7.12.1987) das Recht für Selbstbestimmung zu kämpfen, wobei auch Gewalt gerechtfertigt ist.

Weiters: Die Helsinki-Schlussakte-1975 in Bezug auf die Sezession der Krim

  1. Budapester Memorandum (1994)
  2. Das wichtigste Kriegsziel von Präsident Putin ist berechtigt: nämlich bezüglich des Schutzes der russischen Bevölkerung.
  3. Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine auch außerhalb des Donbass: Gemäß der neuen Völkerrechtslehre ist auch ein präventiver Angriffskrieg zulässig, wenn wesentliche Interessen und die Sicherheit gefährdet erscheinen.
  4. Russland aber befindet sich zweifellos in dieser Situation: Seine innere Sicherheit und Integrität sind gefährdet. Russland ist von der NATO zur Gänze eingekreist. Russland behauptet überdies auch die Existenz von US-ukrainischen Bio-Labors an seinen Grenzen.

Gerade aber jene rechtsextremen Kräfte in der Ukraine haben bereits im 2. Weltkrieg Massaker an Russen und Juden mit 50.000 Toten verursacht, und sie sind gleichzeitig auch die treibenden Kräfte im Krieg gegen den Donbass.

  1. Nicht Russland verletzt das Völkerrecht, sondern im Gegenteil die Machthaber in Kiewunterstützt vom Westen (mit finanziellen Mitteln und Waffen), sowie befeuert von den westlichen Medien.
  2. Der Ukraine-Krieg beweist: Das Völkerrecht hat keine Geltung mehr. Der Westen bestreitet dies nicht einmal mehr, indem er sich auf eine „regelbasierte Ordnung“ beruft, die der Westen mit allen Mitteln oktroyiert.

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Das gesamte Gutachten finden Sie hier: „Unser Mitteleuropa“

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