Der Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, kurz Pflegebonusgesetz genannt, sieht vor, dass aus dem Bundeshaushalt insgesamt eine Milliarde Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung gestellt wird. Dabei werden 500 Millionen Euro im Krankenhausbereich verwendet und weitere 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen im Bereich der Langzeitpflege eingesetzt.
Dazu wird das Krankenhausfinanzierungsgesetz geändert und folgender § 26e eingefügt: „Erneute Sonderleistung an Pflegefachkräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie“.
Sozialkreditsystem nach chinesischem Vorbild
Im Teil „Begründungen“ unter Punkt B „Besonderer Teil“ findet sich folgender brisanter Satz: „Keine Sonderleistung erhalten Beschäftigte, die aufgrund eines Tätigkeitsverbots nach § 20a Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes zum Stichtag am 30. Juni 2022 zwar beschäftigt, aber nicht tatsächlich tätig sind.“
Entsetzt äußerst sich die Ärztin und AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss: „Es bestätigt sich, dass unsere Regierung immer weiter in Richtung Sozialkreditsystem nach chinesischem Vorbild voranschreitet: Wohlverhalten wird belohnt, kritisches und eigenverantwortliches Handeln bestraft.“
Diese im Gesetzesentwurf vorgenommene Unterscheidung der Arbeitsleistung von ‚geimpften‘ und ‚ungeimpften‘ Pflegekräften durch den Ausschluss von Sonderzahlungen für Ungeimpfte sei „ein Skandal und nicht hinnehmbar“.
Nur die erbrachte Leistung, die alle Pflegekräfte vor der staatlich verordneten Diskriminierung Ungeimpfter vorbildlich geleistet haben, dürfe das Kriterium dafür sein. Alles andere sei „kommunistische Gesinnungspolitik“.
Arbeitgeberverband Pflege gegen Ungeimpfte
Schon vor zwei Wochen hatte kreiszeitung.de berichtet: „Die Pflegekräfte in Deutschland, Niedersachsen und Bremen sollen erneut einen Pflegebonus während der Corona-Pandemie zu ihrem Gehalt erhalten. Das ist bereits beschlossene Sache. Doch nun grätscht der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) dazwischen und will die steuerfreie Corona-Sonderzahlung an eine bestimmte Bedingung knüpfen. Und dass während in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung angelaufen ist, ein Gericht 2G beim Friseur auf den Kopf gestellt hat und nun 2G im Einzelhandel greift, dürfte diese Nachricht über die möglicherweise ausbleibende Corona-Prämie bei einigen Pflegekräften auf wenig Gegenliebe stoßen, vor allen Dingen bei denen, die sich einer Impfung gegen eine Infektion mit Covid-19 bisher verweigert haben.
Denn, der AGVP fordert nun, dass der Corona-Bonus in der Pflege ausschließlich an geimpfte Pflegekräfte auszuzahlen ist. Das sagte AGVP-Geschäftsführerin Isabell Halletz am Samstag der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. „Wer sich nicht impfen lassen will und damit die Pflegebedürftigen in den Einrichtungen gefährdet, der kann dafür keinen Bonus kriegen“, so Halletz im Gespräch mit der Tageszeitung zum Thema Corona-Sonderzahlung.“
Politik muss Teil-Impfpflicht zurücknehmen
Das Bonus-Problem ist nur Teil eines größeren Problems, das derzeit die problematischen Verhältnisse in der Pflege extrem verschärft. Sahra Wagenknecht dazu: „Das Scheitern der allgemeinen Impfpflicht im Bundestag ist ein Erfolg. Doch auch bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht muss die Politik nun endlich zur Vernunft kommen.
Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Beschäftigte im Gesundheitswesen, die in der Coronakrise unglaubliches geleistet haben, jetzt zur Aufgabe ihres Berufs genötigt werden, wenn sie sich aus unterschiedlichsten, persönlichen Gründen nicht impfen lassen wollen. Viele der “Experten” in Berlin haben offenbar keine Ahnung davon, wie hoch die Arbeitsbelastung in Krankenhäusern und Heimen wirklich ist.“
Statt mit einer unsinnigen Impfpflicht den Pflegenotstand zu verschärfen, brauche es endlich bessere Arbeitsbedingungen und bessere Löhne in der Pflege, so Wagenknecht.
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