Sonntag, 22. Dezember 2024

Grünen-Vorsitzende Lang befürwortet Rechtsbrüche

Die neue „Grünen-Chefin hat Verständnis für Autobahn-Blockaden von Klimaaktivisten“, was zeigt, dass die Grünen noch immer kein ungestörtes Verhältnis zum demokratischen Rechtsstaat haben. Ein Gastbeitrag von Prof. Alexander Dilger.

Es ist eine Sache, für die eigene Klimapolitik wie auch andere politische Ziele im demokratischen Prozess zu werben. Wenn ihre Ziele dann rechtlich verankert werden, erwartet die Grünen doch auch von anderen die Einhaltung dieser Gesetze, obgleich nicht alle ihre Ziele teilen. Es ist eine ganz andere Sache, wenn die Spitze einer Regierungspartei den offenen Rechtsbruch befürwortet.

Selbst Ärzte und Rettungswagen im Einsatz nicht durchgelassen

Sitzblockaden von Autobahnen und auch anderen Straßen z. T. mit Ankleben sind Straftaten, die anderen Menschen erheblich schaden können. So wurden bei den inzwischen recht häufigen Sitzblockaden insbesondere in Berlin selbst Ärzte und Rettungswagen im Einsatz nicht durchgelassen. „Klar ist, es darf niemand gefährdet werden“, meint Ricarda Lang naiv, während genau das passiert. „Ich halte zivilen Ungehorsam dann für ein legitimes Mittel des politischen Protests, wenn er eben friedlich vonstattengeht.“

Dabei ist strittig, ob Sitzblockaden juristisch nicht auch eine Form von Gewalt darstellen. Jedenfalls hindern sie andere an legalen Handlungen und berechtigen diese zur Notwehr. So ist es durchaus legal, wenn an der Weiterfahrt gehinderte Kraftfahrer die Blockierer aus dem Weg räumen, wobei sie diese natürlich nicht verletzt dürfen und auf Verhältnismäßigkeit achten müssen.

Grünen neigen zur Gesinnungsjustiz

In jedem Fall muss die Polizei solche Blockaden auflösen und die Strafverfolgung einleiten, welches politische oder sonstige Ziel auch immer die Blockierer verfolgen mögen.

Leider neigen nicht nur die Grünen zur Gesinnungsjustiz, bei welcher der eigene Zweck die Mittel einschließlich Rechtsbruch angeblich rechtfertigt, während Menschen mit anderen Ansichten selbst völlig friedliche Spaziergänge oder gar der Gang ins Freie verboten werden.

Der Beitrag erschien zuerst bei ALEXANDER DILGER.

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