Grundgesetz ade!
(David Berger) Das Bundesverfassungsgericht hat heute mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, die im Rahmen von Merkels sogenannter Bundesnotbremse getroffen wurden, zurückgewiesen. Nun ist der Weg frei für eine neue Stufe auf dem Weg der Umwandlung eines auf den Grundrechten fußenden Rechtsstaates hin zu einem totalitären Corona-Regime.
Wie von vielen bereits befürchtet, hat das Bundesverfassungsgericht heute mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, die im Rahmen von Merkels sogenannter Bundesnotbremse getroffen wurden, zurückgewiesen:
Was sind Grundrechte wert, wenn eine Regierung sie jederzeit aussetzen kann? (Neverforgetniki)
Sie seien „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Damit erklärte das Verfassungsgericht das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, dessen Verfassungskonformität zahlreiche Juristen anzweifeln, für verfassungsgemäß.
Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems
Im Originaltext heißt es: „Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen.
Die Maßnahmen griffen allerdings in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte ein.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig.
Soweit in diesem Verfahren weitere Maßnahmen des Gesetzes zur Eindämmung der Pandemie angegriffen wurden, wie etwa die Beschränkungen von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ladengeschäften, Sport und Gaststätten, war die entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zulässig erhoben.“ (Quelle)
Angesichts dieses Textes fragen sich nun viele, warum Was daran dieses Gericht so lange gebraucht hat, um die Argumentation der #Bundesregierung 1:1 zu übernehmen.
Schulschließungen und nächtliche Ausgangssperren als Tugenden der Verfassung
Auch die verschiedenen Schulschließungen seien nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage zulässig gewesen. Sogar die nächtlichen Ausgangssperren hält das Bundesverfassungsgericht für „formell und materiell“ für mit dem Grundgesetz für vereinbar.
Dazu der Jurist Dirk Sattelmaier: „Damit sind vergleichbare und sogar weitergehenden Maßnahmen der Exekutiven Tür und Tor geöffnet, was heute auf der MPK sicherlich erfreut zur Kenntnis genommen werden wird. Das Bundesverfassungsgericht ist erwartungsgemäß kein Korrektiv (mehr)“.
Diktatorischen Lockdowns Tür und Tor geöffnet
Man kann sagen, was man will, nicht nur die Ernennung von Merkel-Fan Stephan Harbarth zum Chef der Karlsruher Behörde, auch die Einladung der Richter zu einem kostspieligen Abendessen bei Merkel hat sich ausgezahlt. Die Bundestagsabgeordnete Joana Cotar: „Ein Bundesverfassungsgericht sollte eigentlich die Verfassung schützen. Aber Abendessen lohnen sich eben.“
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt allen gelegen, die Knallhart-Maßnahmen wollen, sehr gelegen. (Bild)
Dass dabei dem zum Kern der Demokratie gehörende Vertrauen der Bürger in die wechselseitige Kontrolle der Staatsorgane der letzte Rest genommen wurde, stört in dieser Welt, für die die Gewaltenteilung ohnehin nur eine schöne Sonntagsrede ist, während man in einer gleichgeschalteten Blase regiert, niemanden wirklich.
„Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert nach dem Karlsruher Urteil zur Corona-Politik nun dringend eine neue „Bundesnotbremse““ (Welt)
Zumal der Beschluss für das Gericht noch äußerst praktisch ist: Denn bislang garantierte uns des Grundgesetz, auch Urteile und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts in Zweifel zu ziehen und zu kritisieren. Vermutlich werden sich die Politiker für den heutigen Beschluss bei Herbath und Co bedanken, wenn sei wegen der Epidemie auch dieses Grundrecht erst einmal außer Kraft setzen. Die Schlange schluckt ihren eigenen Schwanz!
Diejenigen, die heute mit Merkel und Scholz über einen neuen Lockdown beraten werden, haben das Signal bekommen: Nun ist der Weg frei für eine neue Stufe auf dem Weg der Umwandlung eines auf den Grundrechten fußenden Rechtsstaates hin zu einem totalitären Corona-Regime.
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