Freitag, 15. November 2024

Staatsanwaltschaft: Hassrede gegen Polizei fällt unter Meinungsfreiheit, Bibelverse sind Volksverhetzung

(David Berger) Aufgrund von über 150 Strafanzeigen hat die Staatsanwaltschaft Berlin geprüft, ob die im Juni in der taz erschienene Kolumne „Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig“ von Hengameh Yaghoobifarah den Anfangsverdacht einer Straftat begründet. Und das Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen gleich wieder eingestellt. Dieses übergroße – fast selbst verleugnende – Wohlwollen genießen gläubige Christen und „almans“ bei der Berliner Justiz nicht. Ganz im Gegenteil.

Auf die Berliner Staatsanwaltschaft ist Verlass. Wenn auch im negativen Sinne. In einer Pressemitteilung der von der Politik abhängigen Institution heißt es: „Die Prüfung hat im Ergebnis ergeben, dass ein solcher Anfangsverdacht nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren deshalb ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt.“

145 Personen, die Strafanzeigen in dieser Sache erstattet haben, sind die Gründe dieser Entscheidung im Einzelnen dargelegt worden, wobei dies im Fall von durch die Kolumne direkt angesprochenen und betroffenen Polizeibeamten mit besonderer Ausführlichkeit geschehen ist.

Von der freien Meinungsäußerung gedeckt und deshalb nicht strafbar

Es musste geklärt werden, ob die zweifellos „äußerst abschätzige Bewertung der deutschen Polizei bzw. deren Mitarbeiter“ in der Kolumne vom verfassungsrechtlich garantierten Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt und deshalb nicht strafbar ist oder ob sie die Grenze strafbaren Verhaltens überschreitet und die Tatbestände der Volksverhetzung bzw. der Kollektivbeleidigung erfüllt.

(…) Trotz ihrer „äußerst abschätzigen Bewertung“ sind die Ausführungen der Kolumne der Einstellungsentscheidung zufolge noch vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt.

Eine Meinungsäußerung wäre danach nur als strafbare Volksverhetzung zu bewerten, wenn nicht eine Auseinandersetzung in der Sache – sei es auch in satirischer Form – sondern alleine die Beleidigung und die Schmähung im Vordergrund stünden und die Meinungsäußerung deshalb als Angriff auf die Menschenwürde zu werten wäre. Dabei ist entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, dass auch scharfe und überspitzte Formulierungen eine Äußerung noch nicht unzulässig machen. Vielmehr spricht gerade, wenn es um Beiträge zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage geht, die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfGE 7, 198 (212)).

Hasskolumne ist „zugespitzter Beitrag im Kontext der aktuellen öffentlichen Diskussion“

Insofern ist die Kolumne als zugespitzter Beitrag im Kontext der aktuellen öffentlichen Diskussion zu „Polizeigewalt“ und Rassismus innerhalb der Polizei zu sehen. Eine strafrechtlich relevante Schmähung läge danach nur dann vor, wenn der Inhalt der Kolumne keinen „irgendwie nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung hat und es bei ihr nur um das grundlose Verächtlichmachen der betroffenen Personen als solcher geht.“ (BVerfG, Beschl. V. 19.05.20 – 1 BvR 2397/19).

Der Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin zufolge ist das nicht der Fall. Vor dem Hintergrund der genannten aktuellen politischen und öffentlichen Diskussion zur Rolle von Polizei und Polizisten in der Gesellschaft hat die Autorin deshalb die Grenze der Strafbarkeit nicht überschritten.

Menschen, die die Bibel zitieren, werden von der Staatswanwaltschaft erbarmungslos verfolgt

Das Wohlwollen, dass der offen Hass gegen die Polizei predigenden Hengameh Yaghoobifarah von der Berliner Staatsanwaltschaft und Richterschaft geschenkt wird, haben andere in Berlin nicht. Wer vom Kurs der immer linksradikal agierenden RRG-Regierung Berlins abweicht, steht stets in Gefahr von diesen Instanzen erbarmungslos verfolgt zu werden.

So berichteten wir erst vor Kurzem davon, dass die Berliner Staatsanwaltschaft gegen eine christliche Restaurantbesitzerin ermittelt, die in ihrem Lokal Bibel-Sprüche aufgehängt hat. Nun musste sie sogar eine Hausdurchsuchung hinnehmen. Der Vorwurf: Volksverhetzung durch die Bibel.

Gegenüber der „Welt“ äußerte sich ein Staatsanwalt Berlins sogar dahingehend, dass LGBT-„almans“ nicht die gleichen Schutzrechte vor Diskriminierung besitzen, wie der Rest der Menschheit. Auf die Frage des Journalisten, wer zum Beispiel solch ein „alman“ sei, den man ohne Strafe zu fürchten, mit Hasskriminalität überrschütten dürfe, wurde ausgerechnet mein Name genannt.

„Almans“ für „vogelfrei“ erklärt

Welches Gefühl es ist, von der Staatsanwaltschaft für nahezu vogelfrei erklärt zu werden, muss ich nicht näher ausführen. Selbst Leser, die davon nie betroffen waren und nur die gesellschaftliche Ächtung kennen, die heute jeder erlebt, der es wagt, auch nur leise Kritik am System Merkel zu äußern, können nachvollziehen, was das bedeutet. In meinem Fall den Wegzug von Berlin. Denn dagegen die Stimme zu erheben, scheint weniger empfehlenswert. Staatsanwälte sitzen in Deutschland meistens am längeren Hebel.

So ist es schließlich kein Zufall, dass kein Geringerer als der „Europäische Gerichtshof“ kritisiert hat, dass in Deutschland die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden und somit nicht unabhängig sind. In einem funktionierenden Rechtsstaat wird das nicht zum Problem, in Berlin freilich ist es das.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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