Sonntag, 22. Dezember 2024

Fall Niklas P.: Freigesprochener Tatverdächtiger Walid S. erneut vor Gericht

Versagen von Behörden und Justiz spielt Gewalttätern in die Hände. Ein Gastbeitrag von Frank W. Haubold

Eine Pressemeldung (die man allerdings nicht in den Schlagzeilen von Google News finden dürfte) lässt aufhorchen: Wie der Bonner „General-Anzeiger“ schreibt, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen gewissen Walid S. wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Zitat: „Schließlich stieß Walid S. zu der Gruppe hinzu – und trat mehrfach gegen den Kopf des ersten Opfers, einen 26-Jährigen. Dabei, so der Vorwurf, ‚soll er dessen Tod billigend in Kauf genommen haben.’ Denn der 26-Jährige erlitt massive Kopfverletzungen, unter anderem einen doppelten Oberkieferbruch und einen Bruch des Jochbeins.“

Nun ist besagter Walid S. bei Polizei und Justiz beileibe kein unbeschriebenes Blatt. Unter anderem war er wegen der tödlichen Attacke auf den Schüler Niklas Pöhler als Hauptverdächtiger angeklagt, wurde aber wegen angeblich „mangelnder Beweise“ freigesprochen.

Beispielhaft für das Versagen von Behörden und Justiz

Hier lohnt sich allerdings ein Rückblick, denn die damaligen Ermittlungen und die juristische Aufarbeitung im Fall Niklas P. erscheinen mir beispielhaft für das Versagen von Behörden und Justiz, das notorischen Gewalttätern in die Hände spielt und die öffentliche Sicherheit unterminiert.

Die Versäumnisse begannen schon in Tatnacht. Erst um 6.20 Uhr – sechs Stunden nach der Attacke gegen den 17-Jährigen – waren Beamte der Spurensicherung am Tatort eingetroffen. Der als Zeuge geladene Ermittler räumt laut „Express“ selbst ein: „In diesem Bereich nahe dem Busbahnhof ist auch nachts Verkehr. Ob wir noch andere Erkenntnisse gewonnen hätten, falls wir früher dort gewesen wären oder der Bereich früher abgesperrt worden wäre, weiß ich nicht.“ Durch diese Panne wurde bereits der Grundstein dafür gelegt, dass später keiner der Tatverdächtigen durch eigene DNA-Spuren vom Tatort überführt werden konnte.

Bester Freund von Niklas hat Polizei erst auf die Spur von Walid S. gebracht

Weniger bekannt ist, wie die Ermittler überhaupt auf den Tatverdächtigen Walid S. kamen, nämlich keineswegs durch eigene Aktivitäten (Zitat WDR): „Wie der WDR außerdem erfuhr, hat der beste Freund von Niklas die Polizei erst auf die Spur von Walid S. gebracht. Er war zusammen mit einem weiteren Freund dabei, als Niklas angegriffen wurde. Nach der Tat recherchierte er, und nicht etwa die Polizei oder die Staatsanwälte, bei Facebook, durchforstete die Internetauftritte von Bad Godesberger Jugendgangs – und erkannte den mutmaßlichen Haupttäter wieder. Bei dem finden Ermittler der Mordkommission schließlich die Jacke mit Niklas’ Blut. Ein Verdienst akribischer Suche im Internet, der nicht auf das Pluskonto der Ermittler geht.“

„Ist ja noch einmal gut gegangen“, wäre man zu diesem Zeitpunkt geneigt gewesen zu sagen. Tatzeuge erkennt Täter wieder, blutverschmierte Jacke wird bei diesem gefunden, Mittäter sind bekannt. Jetzt wird dem Recht Genüge getan.

Totschlag wird zu Körperverletzung mit Todesfolge erklärt

Doch wer sich diesem naiven Glauben hingab, hatte die Rechnung ohne die bundesdeutsche Justiz gemacht, die es zunächst einmal fertigbrachte, den Tatvorwurf auf Grund eines durchaus Fragen aufwerfenden forensischen Gutachtens (Wie viele 17-Jährige dürften wohl vorgeschädigte Kranialgefäße haben, die nur darauf warten, bei unsanfter Berührung zu platzen?) von Totschlag auf Körperverletzung mit Todesfolge zu reduzieren, obwohl eine derartige Vorgehensweise keineswegs zwingend ist. Aber auch der weitere Verlauf machte deutlich, dass das Gericht eher geneigt war, den Schutzbehauptungen einschlägig bekannter Schläger und Krimineller (z. B. über den angeblichen Jackentausch in der Tatnacht) Glauben zu schenken als den Aussagen des unbescholtenen Tatzeugen, dessen Glaubwürdigkeit man systematisch zu demontieren suchte.

Ob es wirklich eigene Zweifel waren, die den Staatsanwalt schließlich zum Umfallen brachten, oder Druck von welcher Seite auch immer, wird wohl ungeklärt bleiben, in jedem Fall forderte er plötzlich Freispruch, dem sich das Gericht nur zu gern anschloss. So etwas nennt man dann „im Zweifel für den Angeklagten“, auch wenn man die Zweifel erst selbst erzeugt hat. Die verbindliche Aussage eines Tatzeugen, der den Täter klar erkannt hat, und eine beim Angeklagten gefundene Jacke mit dem Blut des Opfers waren für dieses Gericht folgerichtig auch keine Beweise …

Wenn Richter ihre Kompetenzen überschreiten

Wie weit sich Teile der juristischen Kaste mittlerweile von der Bevölkerung entfernt haben, offenbarte auch diese arrogante Äußerung des vorsitzenden Richters im Vorwort zu seinem Plädoyer:

„Und der Ort, an dem Niklas zu Tode kam, sollte ein Ort der Trauer und des stillen Gedenkens sein. Aber ganz sicher kein Ort politischer Veranstaltungen und umgeleiteter Prozessionen, bei denen Politiker in der ersten Reihe gehen.“

Aber seit wann haben Richter zu entscheiden, ob und welcher Form den Opfern einer Straftat gedacht wird und wer dabei beteiligt sein darf oder nicht?

Weniger angetan von Urteil und Begründung waren die Bürger der Stadt (Zitat RP online): „Barbara Engel lebt und arbeitet in Bad Godesberg. ‚Für mich ist das Urteil ein katastrophales Zeichen’, sagt die 53-Jährige. ‚Es ist ein Zeichen dafür, dass es das perfekte Verbrechen gibt.’ Walid S. sei einschlägig vorbestraft. Die Tat ist für sie eine ‚Kumulation der Gewalt, die es vorher schon gab und die nicht besser wird’. Diejenigen, die sich im Stadtteil nicht an Regeln halten wollten, könnten sich jetzt in ihrem Tun bestätigt fühlen, sagt Engel. Sie hat selbst drei Kinder, ihre Tochter ist in Niklas’ Alter. ‚Sie war in der Tatnacht wie er bei ‚Rhein in Flammen’ – sie hat einfach Glück gehabt.“ So wie sie nehmen auch andere Passanten den Freispruch auf. Überall ist zu hören: ‚Es hätte auch unsere Familie treffen können.’

Gleichgültigkeit gegenüber dem Opfer und den Hinterbliebenen, fachliche Inkompetenz und täterorientierte Rechtsauffassung

Die Sorgen sind nur zu berechtigt. In einem aber muss ich der Dame widersprechen: Das Verbrechen an Niklas P. war keineswegs „perfekt“. Dass der mutmaßliche Haupttäter freigesprochen wurde und auch die anderen Tatverdächtigen nicht belangt werden, hat nichts mit besonderem Geschick zu tun, mit dem Zustand von Justiz und Gesellschaft in diesem Lande schon eher. Ein derartiges Ausmaß an Gleichgültigkeit gegenüber dem Opfer und den Hinterbliebenen, fachlicher Inkompetenz und täterorientierter Rechtsauffassung dürfte wohl weltweit einmalig sein.

Dazu passt auch, dass die Staatanwaltschaft Anfang des Jahres schließlich die Ermittlungen zum gewaltsamen Tod des Schülers Niklas Pöhler einstellte, ohne zuvor die Angehörigen zu informieren! Der „General-Anzeiger“ schreibt hierzu: „Fassungslosigkeit herrscht in der Stadt über die Einstellung der Ermittlungen im Fall Niklas Pöhler. Auch, dass die Staatsanwaltschaft die Mutter des damals 17-Jährigen nicht über ihre Entscheidung informiert hatte, sondern Dénise Pöhler dies aus den Medien erfuhr, sorgt für völliges Unverständnis. ‚Ich befinde mich im Schockzustand’, hatte Dénise Pöhler dem GA geschrieben. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft sei ‚so kurz vor Niklas drittem Todestag mal wieder völlig empathielos’ gewesen.“

Das dürfte angesichts des bisherigen Verhaltens von Behörden, Staatsanwaltschaft und Gericht allerdings keine Überraschung darstellen. Man stelle sich nur einmal vor vor, drei polizeibekannte Skinheads hätten unprovoziert einen jungen Flüchtling totgeschlagen, beim mutmaßlichen Täter sei eine Jacke mit dem Blut des Opfers gefunden worden und ein weiterer Flüchtling hätte den Täter wiedererkannt. Wäre es dann auch zu einem Freispruch „mangels Beweisen“ gekommen? Der Leser kennt die Antwort…

Quellen:

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