Dienstag, 19. März 2024

Ein Land am Abgrund – ohne Orientierung und Willen zur Selbsterhaltung

„Blindensturz: Ein Land am Abgrund“ heißt das neue Buch des auch den Lesern von „Philosophia Perennis“ bekannten Schriftstellers Frank W. Haubold. Nach den Vorgängerbänden „Verlorenes Land“ und „Narrenschiff Deutschland“ präsentiert der Autor erneut eine Sammlung von Beobachtungen und Kommentaren zum Zeitgeschehen und zeichnet dabei das bedrückende Bild einer Gesellschaft, die jegliche Orientierung und sogar den Willen zur Selbsterhaltung verloren hat.

Wir dokumentieren hier das Geleitwort:

Kaum zehn Monate sind seit der letzten Ausgabe meiner Anmerkungen zum Zeitgeschehen („Narrenschiff Deutschland“, 2018) vergangen, und leider mehren sich die Anzeichen dafür, dass sich der Niedergang unseres Landes in einem Maße beschleunigt, das selbst die pessimistischsten Prognosen übertrifft. Verfolgt man die Meldungen der letzten Wochen und Monate sowie die Diskussionen in den Leserforen und sozialen Medien, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der propagandainduzierte kollektive Wahnwitz nach der sogenannten „Flüchtlingskrise“ mit der aktuell die Schlagzeilen bestimmenden CO2-Hysterie einem weiteren Höhepunkt entgegen strebt.

Wie es scheint, sind die Regierenden und ihre medialen Hilfstruppen fest entschlossen, Macht, Pfründen und Deutungshoheit mit allen, selbst den fragwürdigsten Mitteln gegen Kritiker zu verteidigen, notfalls auch um den Preis der Beschädigung nicht nur des gesellschaftlichen Konsenses, sondern auch der inneren Sicherheit, der Sozialsysteme und der wirtschaftlichen Basis.

Das umfasst nicht nur die Diffamierung und Ausgrenzung des politischen Gegners im Namen des allgegenwärtigen „Kampfes gegen rechts“, nein, inzwischen kann buchstäblich jedermann zur Zielscheibe werden, der sich auch nur ansatzweise vom immer enger werdenden Korridor der zugelassenen Meinungen entfernt. Sofern es sich um Prominente handelt, wird nicht einmal mehr unpolitisches Agieren zugelassen, wie die Kampagne gegen die Schlagersängerin Helene Fischer beispielhaft zeigt, die erst endete, als die Künstlerin wunschgemäß zu Kreuze kroch und den Hut des Landvogtes endlich mit einem Statement gegen „rechts“ grüßte.

Derlei Zwangsbekenntnisse waren bis dato die Domäne totalitärer Systeme, was die Frage aufwirft, inwieweit die Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch eine westliche Demokratie mit Meinungspluralismus, freien Medien und unabhängiger Justiz ist. Formal ist dies sicherlich noch gegeben, nur werden die grundgesetzlich garantierten Bürgerrechte immer häufiger unterlaufen, teilweise sogar vom Gesetzgeber selbst, wie der Gummiparagraf 130 StGB beweist, der es eifrigen Denunzianten gestattet, die Urheber beinahe jedweder zuwanderungs- oder islamkritischer Äußerung wegen angeblicher „Volksverhetzung“ anzuzeigen. Zwar führen besagte Anzeigen in den seltensten Fällen zu einem Verfahren oder gar einer Verurteilung, aber das Ziel, die Stigmatisierung des Betroffenen in der Öffentlichkeit, wird dank eifriger medialer Berichterstattung dennoch erreicht.

Wie weit die Ausgrenzungsmechanismen gegen Oppositionelle inzwischen gehen, mussten erst jüngst die Eltern eines Kindes erfahren, dem von einer Berliner Waldorfschule die Aufnahme verweigert wurde, weil der Vater als Abgeordneter der AfD im Senat, also einem demokratisch gewählten Gremium, aktiv ist. Diese an die Sippenhaft der Nationalsozialisten gemahnende Maßnahme erregte zwar öffentlich einigen Widerspruch, letztlich entschieden aber willfährige „Juristen“ der rot-rot-grünen Senatsschulverwaltung, dass die Ablehnung rechtens sein, da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Privatschulen nur „eingeschränkt anwendbar“ sei, im Klartext: Natürlich müssen sich Bürger und Institutionen an das geltende Recht halten, es sei denn, es ginge gegen die Opposition.

Die politische Unabhängigkeit der Justiz und damit die Trennung von Judikative und Exekutive sind in der Bundesrepublik zwar durch das Grundgesetz vorgegeben, werden aber sogar offiziell unterlaufen, denn der Generalbundesanwalt und die nachgeordneten Bundesanwälte sind weisungsabhängige politische Beamte, die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt werden. Sie können jederzeit von der Politik abberufen und in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), die von der Bundesregierung oder einzelnen Regierungsmitgliedern verübt werden, in der Bundesrepublik gar nicht geahndet werden können, da hierfür der weisungsgebundene Generalbundesanwalt zuständig ist! Das sind Verhältnisse wie in einer Bananenrepublik, in der die Machthaber über dem Gesetz stehen.

Doch selbst im „normalen“ Strafrecht, in dessen Rahmen die Gerichte formal unabhängig agieren (könnten), mehren sich die Anzeichen dafür, dass der zivilisatorische Grundsatz „Vor dem Gesetz sind alle gleich“ zunehmend im Sinne einer politisch motivierten Rechtsprechung unterlaufen wird. Wie anders wäre es sonst zu erklären, dass der Urheber eines Sprengstoffanschlages gegen eine Dresdner Moschee mit überschaubarem Sachschaden wegen angeblich „versuchten Mordes“ zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, während im Falle eines ähnlichen Anschlags auf ein AfD-Büro in Döbeln, bei dem ebenfalls Menschen verletzt oder getötet hätten werden können, noch nicht einmal Untersuchungshaft für die Tatverdächtigen verhängt wurde? Hier drängt sich der Eindruck der Gesinnungsjustiz förmlich auf, zumal sich die Fälle mehren – zum Beispiel bei Brandstiftungen – in denen die Justiz erkennbar mit zweierlei Maß misst.

Vor diesem Hintergrund verwundert es kaum, dass die gewalttätigen Übergriffe auf Personen, Wohnungen, Infostände, Büros und Fahrzeuge, die in Verbindung zur AfD stehen, dramatisch zunehmen, da die Urheber in den seltensten Fällen gefasst und so gut wie nie rechtskräftig verurteilt werden.  Es fällt schwer, hinter der Zurückhaltung von Polizei und Justiz gegenüber Tätern, die zweifellos dem linksradikalem Bereich zuzuordnen sind, keine Methode zu sehen, erst recht, wenn man weiß, dass linksradikale Vereine und Organisationen vom Staat im Rahmen des „Kampfes gegen rechts“ direkt oder indirekt mit Millionensummen gefördert werden. Wie eng die Verflechtungen zwischen staatlich geförderten linkslastigen Vereinen und Stiftungen und dem linksextremen Milieu waren und sind, zeigte sich erst kürzlich, als ein ehemaliger Mitarbeiter der von einer ehemaligen Stasi-Zuträgerin geführten Amadeu-Antonio-Stiftung von der Polizei eher zufällig auf frischer Tat eines Brandanschlags gegen das Fahrzeug eines AfD-Funktionärs ertappt wurde.

Nun sind diese unerfreulichen Entwicklungen nichts wirklich Neues ebenso wie die überbordende Zuwanderkriminalität, die sich zunehmend gegen Einheimische richtet, wie dieser Tage sogar die „Welt“ einräumen musste. Zitat: „Insgesamt waren unter den 101.956 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern 46.336 Deutsche; das waren 19 Prozent mehr als 2017.“ Diese Zahlen aus dem BKA-Bundeslagebild 2018 korrelieren mit den Wahrnehmungen vieler Bürger und zeigen auf, dass die vergleichweise wenigen medial erwähnten Straftaten, bei denen Ross und Reiter benannt werden, nur die Spitze des Eisbergs darstellen.

Was wirklich neu ist im Jahr des Herrn 2019, ist die ebenso groteske wie aus Sicht der Urheber erfolgreiche Weltuntergangs-Kampagne, die mit dem Namen Greta Thunberg verbunden ist. Wäre noch vor Jahresfrist ein Schriftsteller oder Filmregisseur auf die Idee gekommen, eine gestörte Halbwüchsige als Gallionsfigur einer generalstabsmäßig geplanten und perfekt inszenierten „Klimarettungs“-Kampagne darzustellen, die über Wochen und Monate die öffentliche Debatte dominiert, hätte man ihm vermutlich exzessiven Drogenkonsum oder zumindest eine überbordende Phantasie unterstellt. Aber genau das geschieht dieser Tage in unserem Heimatland und offenbart auf erschreckende Weise die Leichtgläubigkeit und Medienhörigkeit eines Großteils der Bevölkerung. Die perfide Instrumentierung von Minderjährigen, die keinerlei Sachkenntnis über den Gegenstand des ihnen von Lehrerschaft und Medien nahegelegten Engagements haben, hat schon allein deshalb Erfolg, weil fast jeder Schüler nur zu gern sechs langweilige Schulstunden gegen die Teilnahme an einem Demonstrationsevent eintauscht, für die er zudem auch noch öffentliches Lob empfängt.

Aus Sicht des politmedialen Establishments ist dieser Coup allerdings beinahe genial, denn erstens lenkt er von den tatsächlichen Problemen des Landes ab (Ausländerkriminalität, Altersarmut, Wohnungsmangel, Verfall der Infrastruktur, Bildungsnotstand), zweitens treibt er den „Grünen“ neue Wähler zu und drittens erschließt er dem Parteienstaat und seinen Profiteuren neue Einnahmequellen durch die geplante CO2-Abgabe. Die negativen Folgen (Erhöhung der Abgabenlast und der Energiepreise, Beschädigung der Automobilindustrie mit zwangsläufig folgenden Massenentlassungen, Befeuerung eines völlig unnötigen Generationenkonfliktes, Einschränkung der Lebensqualität) nimmt man leichten Herzens ins Kauf, solange Macht und Deutungshoheit damit gefestigt werden.

Dass der vorgebliche Anlass der Kampagne, die angeblich existenzbedrohende menschengemachte Klimaerwärmung nicht mehr ist als eine fragwürdige Hypothese, die von eindeutig zu benennenden Interessegruppen lanciert wurde, wird vom Trommelwirbel der Dauerpropaganda derart übertönt, dass es den Initiatoren der Kampagne leichtfällt, Kritiker als „Klimalügner“ (ein ebenso hirnrissiger wie demagogischer Kampfbegriff) zu verunglimpfen.

Allerdings muss man einräumen, dass zu jeder erfolgreichen Kampagne zwei Parteien gehören, die der Propagandisten und ihre Hintermänner auf der einen Seite und auf der anderen diejenigen, die auch die dümmste und durchschaubarste Propagandabehauptung wie warme Honigmilch einsaugen und frohgemut weiter gen Abgrund ziehen wie die Blinden auf dem titelgebenden Gemälde von Pieter Bruegel dem Älteren.

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