Als Brunei die Scharia umsetzte und für Homosexualität die Todesstrafe durch Steinigung einführte, brach ein internationaler Shitstorm los. Jetzt verteidigt das islamische Land diese Neuerung und schreibt einen Brief an die EU. Mit Argumenten, die direkt aus der ideologischen „Schatzkammer“ der EU stammen könnten.
Brunei schreibt nun an die EU Abgeordneten und begründet ausführlich die Einführung der „Rule 135“ aus der Syariah (Scharia) Courts Criminal Code Order 2018.
Islam als Staatsreligion und die Folgen
Der Islam sei seit Jahrhunderten Staatsreligion und
starke religiöse Werte mit reichem Erbe an Tradition und Kultur bilden die eigentlichen Fundamente der einzigartigen Identität von Brunei -einer Gemeinschaft liebend, friedlich und respektvoll-
und es sei wichtig diese zu erhalten, denn
infolge dessen ist das Land als Residenz des Friedens bekannt.
Nun mag sich der geneigte Leser fragen, wieso betont Brunei dies? Wird uns nicht jeden Tag erklärt, dass der Islam schließlich die Religion des Friedens und der Toleranz sei? Wer würde sich denn erlauben dagegen zu sprechen? Das wäre ja schließlich Hatespeech.
Diversität in Brunei erfordert Toleranz und Respekt
Im Schreiben werden wir auch daran erinnert, dass Gesetze „eigene kulturelle und religiöse Werte“ widerspiegeln. Und dass Diversität in „kulturellen, traditionellen und religiösen Werten“ gegen allgemeinverbindliche Standards sprächen. Man müsse „die Umsetzung der internationalen Menschenrechte“ im Licht des nationalen Kontexts sehen und die Diversität der Welt bedenken.
Dies, so schreibt Brunei in Punkt 3 weiter, „erfordert Toleranz, Respekt, Verständnis“ – selbstverständlich für Brunei und seine menschenrechtsfeindliche Ideologie. Kommen uns diese Argumente nicht seltsam bekannt vor? Hören wir nicht ständig im Zusammenhang mit der „Religion des Friedens“ die Forderung an uns nach Toleranz, nach Respekt, nach Verständnis?
Was, so frage ich mich, ist mit unseren Forderungen nach Menschenrechten, nach Geltung des Grundgesetzes? Diese müssen sich der Diversität und den traditionellen und religiösen Werten unterordnen – so jedenfalls praktizieren es viele Politiker und Journalisten in unserem Land.
Scharia in der Praxis
Die Scharia, so belehrt der Brief, ziele auf Prävention statt auf Bestrafung. Sie
kriminalisiert … keine Person aufgrund sexueller Orientierung oder Glauben, einschließlich gleichgeschlechtlicher Beziehungen. Die Kriminalisierung von Ehebruch und Sodomie hat den Zweck, die Heiligkeit der Abstammungslinie und der Ehe der einzelnen Muslime insbesondere der Frauen zu schützen.
Jetzt wird auch endlich klar, warum Frauenrechte in der UN bei Saudi Arabien in guten Händen sind.
Das Gesetz, so der Brief weiter, gelte für Nichtmuslime nur dann, wenn die Tat mit einem Muslim begangen werde. Was so pauschal nicht richtig ist. Vielmehr sagt das Gesetz in Teil I, Einleitung unter Punkt 3 (1), dass das Gesetz, wenn nicht anders vermerkt, grundsätzlich auf „Muslime und Nichtmuslime“ anzuwenden sei. Dann werden wir noch belehrt, dass die Beweisansprüche für „hadd“ (Steinigung und Amputation) besonders hoch seien. Straftaten, für welche diese Strafen in Frage kämen wären Diebstahl, Raub, Ehebruch und Sodomie.
Auch sei das Auspeitschen streng geregelt. Zu Bestrafende müssten bekleidet sein und das Auspeitschen müsse mit „moderater Kraft ohne die Hand über den Kopf zu erheben“ ausgeführt werden. Man fragt sich beim Lesen des Briefes fast, warum bei uns diese humane Tradition nicht ins Strafrecht übernommen wird.
Zudem, so das Schreiben, könne die Strafe durch Entrichtung von „diyat (Blutgeld)“ an die nächsten Verwandten des Opfers abgewendet werden. Und letztlich, so erinnert uns Brunei daran, dass „die Bestrafung Hadd und Qisas“ im Gesetz von Brunei
nicht menschengeschaffene Gesetze sind, sondern von Allah im Koran angeordnet sind und in den Hadithen des Propheten Muhammad (möge der Friede mit ihm sein) und nicht als eine Art Radikalisierung missverstanden werden dürfen.
Was nicht in den Mainstreammedien steht
Das Gesetz in Brunei ist ein gutes Lehrstück über das, was einem Land blüht, wenn es der Scharia unterworfen wird. Hier einige Beispiele aus dem Gesetz. Punkt 68 bestraft den „Ehebruch“ und dazu gehört außerehelicher Sex, mit Steinigung, Auspeitschung.
Die Liebhaber von Analverkehr („Geschlechtsverkehr gegen die Ordnung der Natur durch den Anus“) werden in Punkt 83 bedacht und zwar ausdrücklich auch wenn er „zwischen einem Mann und einer Frau vollzogen wird, mit der er nicht verheiratet ist“. Geldstrafe, Auspeitschung, Gefängnis.
Spannend wird es in Punkt 111. Verächtlichmachung und Beleidigung der Verse des Korans und der Hadhiten oder Leugnung der Hadhiten einer spezifisch angeführten islamischen Autorität oder Leugnung des „Konsenses“ (ijma, eine der Quellen islamischen Rechts, d. Red.) wird mit bis zu 30 Jahren Gefängnis oder Peitsche bestraft.
Von diesem Punkt sind wir in Europa gar nicht mehr so weit entfernt. Ein offizielles EU Dokument mahnt, dass Politiker und Journalisten die Verantwortung hätten Generalisierungen und Vereinfachungen zu vermeiden, die negative Stereotype über den Islam fördern könnten.
Es ist nicht bekannt, ob Gleiches in Richtung auf andere menschenrechtsfeindliche Ideologien gefordert wird. Zieht man die Entwicklungslinie weiter, dann erscheint eine strafrechtliche Umsetzung nicht unwahrscheinlich.
- Punkt 112 bestraft mit „hadd“ „jeden Muslim, der sich zum nicht-Muslim erklärt“. Glaubensfreiheit? Fehlanzeige.
- „Schwarze Magie“ wird in Punkt 150 als Zauberspruch oder ähnliches verstanden und mit bis zu 25 Jahren Gefängnis bestraft.
- Sollten Sie vorhaben Selbstmord zu begehen, tun Sie das nicht unter der Scharia. Punkt 165 sieht maximal 1 Jahr Gefängnis dafür vor. Der Versuch ist strafbar.
- Transvestiten werden in Punkt 198 mit bis zu einem Jahr bedacht.
- Eine unverheiratete Muslima, die ihren Eltern davonläuft, erhält unter Punkt 203 bis zu 3 Monate Gefängnis.
- Wer eine andere Religion als den Islam gegenüber einem Muslim oder einem Atheisten verbreitet, den bestraft Punkt 209 mit bis zu 5 Jahren.
- Wer Ungläubige überzeugt, den Islam nicht zu mögen (dislike) bekommt ebenfalls bis zu 5 Jahre Gefängnis. Punkt 211.
- Punkt 220 bestraft mit bis zu 3 Jahren jeden, der den Islam, seine Praktiken, Worte die Muslimen heilig sind, jedes religiös begründete Gesetz, offiziell veröffentlichte Fatwen beleidigt.
- Wer einen Angehörigen der Religionspolizei behindert, erhält 6 Monate nach Punkt 231.
Es ist der Islam, Idiot.
Entgegen der politisch korrekten Sichtweise, dass nichts mit dem Islam zu tun habe, und dem Mythos der Blitzradikalisierung oder der missverstandenen Religion, erklärt uns das islamische Sultanat Brunei in einem diplomatischen Schreiben ganz offen in Punkt 15 auf Seite 3:
Es ist der Islam.
Es ist keine Radikalisierung.
Es ist von Allah im Koran und vom Propheten Muhammad (möge Friede mit ihm sein) angeordnet.
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