Mittwoch, 9. Oktober 2024

Heute Prozessbeginn und Mahnwache für Susanna Feldmann in Wiesbaden

Heute Vormittag um 9.30 Uhr beginnt vor dem Wiesbadener Landgericht in der Mainzer Straße 124, im Saal 0.020, der mit Spannung erwartete Prozess gegen den Mörder der 14jährigen Susanna, die im Mai letzten Jahres in der Flurgemarkung „Kalkgrube“ im Vorort Wiesbaden Erbenheim in einem Hinterhalt gelockt, vergewaltigt  und erdrosselt wurde.

Unter dem Motto „Kein Vergessen – kein Vertuschen – kein Kniefall vor importierter Gewalt“ findet zeitgleich vor dem Gericht eine Mahnwache statt. Organisiert von der Gruppe „Hand in Hand“ mit Unterstützung des Mobilen Mahnmals gegen das Vergessen „Leine des Grauens“, sowie zahlreichen Initiativen gegen Migrantengewalt.

Neue grausame Details zu dem Mordfall

Unterdessen kommen neue grausame Details zum Mordfall ans Tageslicht. Wie die Frankfurter neue Presse berichtet, soll Susanna kurz vor ihrem Tod eine Freundin per Whatsapp um Hilfe gebeten haben, weil Ali B. sie nicht gehen lassen wollte. Statt die Polizei zu benachrichtigen oder die Mutter riet diese Freundin Susanna, dass sie schnell nach Hause kommen soll. Dies gelang ihr nicht. Sie wurde laut Anklageschrift mutmaßlich in einem Waldstück vergewaltigt und anschließend getötet. “Die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke als Mordmerkmal aus. Die Leiche der Schülerin war am 6. Juni gefunden worden.“ – schreibt die FNP.

Zum Versagen der Freundin bezüglich des abgesetzten Notrufes sagte die Mainzer Anwältin Petra Kaadtmann, die Susannas Mutter im Prozess vertritt, dem Südwestfunk:  „Diese Freundin hat weder die Polizei noch die Mutter von Susanna angerufen, um hier zu dokumentieren, dass Susanne sich in Schwierigkeiten befindet. Wenn das geschehen wäre, […] wäre es möglich gewesen, die Tat zu verhindern.“

Diana Feldmann: „Es geht um das Andenken meiner Tochter“

In einem Interview mit dem SWR-Politmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ kommt macht die Mutter Diana Feldmann unmissverständlich deutlich, dass sie „sich bewusst entschieden hat, schon vor Prozessbeginn die Öffentlichkeit zu suchen. Ihre Botschaft: Es geht nicht nur um die Aufklärung der Mordtat, sondern auch um das Andenken ihrer Tochter.“ Gleichzeitig verteidigte sie ihre Tochter vor dem Vorwurf, sie hätte sich leichtfertig in Gefahr begeben.

Sie berichtet dem SWR, „ihre Tochter habe sich nach Mobbing-Vorfällen in ihrer Mainzer Schule in der Wiesbadener Clique wohl gefühlt. Tief verletzt hätten die Mutter Aussagen von Ali Bashar, wonach er eine „Schlampe“ getötet habe.“

„Susanna war eigentlich ein ruhiges, häusliches Mädchen, schüchtern, zurückhaltend und hilfsbereit.“ sagte Diana Feldmann dem Sender.

Auf die Frage nach einer angemessenen Strafe für Ali Bashar antwortet sie: „Für den Tod meiner Tochter gibt es keine gerechte Strafe. Ich weiß, dass keine Strafe der Welt mir mein Kind zurückbringt. Aber dennoch hoffe ich, dass die Richter einfach die richtige Entscheidung treffen.“

Geschehensablauf lässt auf eine geplante Tat schließen

Ob dem Gericht diesen Wünschen und Hoffnungen gerecht wird, bleibt mit Skepsis abzuwarten. Zu oft haben in der Vergangenheit in puncto Migrantengewalt die Richter zu Gunsten der Angeklagten entschieden.  Die Anwälte der Familie Feldmann, die im Prozess als Nebenkläger auftritt, vermuten inzwischen, dass Ali Bashar Susanna womöglich gezielt in eine Falle gelockt hat.

Anwalt Jörg Ziegler, der im Strafprozess Susannas fünfjährige Schwester vertritt, sagte dem Politmagazin Zur Sache Rheinland-Pfalz: „Ich gehe davon aus, dass es eine geplante Tat war, weil die Geschehensabläufe, die sich dort nahtlos aneinanderreihten, sehr auf eine absichtliche Lösung zurückschließen lassen.“

Hohe Sicherheitsvorkehrungen, großes Medieninteresse, großer Besucherandrang

Für den Prozess sind vorerst elf Verhandlungstage angesetzt. Es wird mit einem großen Medieninteresse aber auch mit einem Besucheransturm gerechnet. Hierzu hat das Landgericht Wiesbaden folgende Pressemeldung veröffentlicht:

„Aus Platzgründen können – neben den akkreditierten Pressevertretern – nach einer Anordnung des Vorsitzenden der 2. Strafkammer nicht mehr als 56 Zuhörer in den Sitzungssaal eingelassen werden.

Für die Zuhörerplätze werden bei der saal-bezogenen Eingangskontrolle Kontrollkarten verteilt, die für den jeweiligen Sitzungstag gültig sind.

Der Prozess findet unter gesteigerten Sicherheitsvorkehrungen statt, weswegen der Vorsitzende der 2. Strafkammer folgenden Sicherheitsanordnungen zur Kontrolle der Zuhörer erlassen hat:

Die Zuhörer haben einen gültigen, auf ihren Namen ausgestellten Personalausweis bzw. ein vergleichbares ausländisches amtliches Identitätspapier, das mit einem der vorlegenden Person ohne weiteres zuzuordnenden Lichtbild versehen ist, vorzulegen. Die Ausweise der Zuhörer werden kopiert. Die Kopien werden unverzüglich nach Schluss der Sitzung vernichtet.

Die Zuhörer haben sich einer körperlichen Durchsuchung auf Waffen und gefährliche Gegenstände zu unterziehen. Das Gleiche gilt für Flugblätter, Transparente, Trillerpfeifen, Glocken und ähnliche zur Verursachung von Lärm geeignete Gegenstände. Die Untersuchung wird durch Abtasten bzw. Absonden der Kleidung einschließlich etwaiger Kopfbedeckungen vorgenommen.

Unter Umständen können die Ausleerung und Vorlage des Tascheninhalts verlangt werden. Mitgeführte Behältnisse werden durchsucht. Zuhörern ist es generell untersagt, Mobiltelefone oder sonstige Ton- und/oder Bildaufnahmegeräte in den Zuhörerraum einzubringen.“ (KL)

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