Die Diskussion über Quoten zur Aufhebung angeblicher oder tatsächlicher Nachteile erregt immer die Gemüter. Die aktuellen Regierungsparteien treiben das Thema voran. Kein Lebensbereich, der nicht quotiert werden soll.
Vorab: Ich bin keine Freundin einer Quote. Die Kehrseite einer Quote ist immer auch die Diskriminierung eines Menschen, der aufgrund von Leistung oder Eignung qualifizierter wäre. Und sie stigmatisiert die Erfolgreichen. Stichwort „Quotentusse“. Intersexuellen Menschen tut man mit der aktuellen Diskussion und dem Geschlechtseintrag „Divers“ meines Erachtens keinen Gefallen. Ich persönlich glaube, dass dadurch einer Stigmatisierung dieser Menschen Vorschub geleistet wird. Die vielen verachtenswerten, häßlichen Kommentare zu dem Thema zeigen es ganz deutlich. Diese Menschen haben ein schweres Schicksal und haben ganz besonderen Anspruch auf Art. 1 unserer Verfassung.
Nun stellt die stellvertretende AfD Fraktionsvorsitzende eine Frage, welche die Problematik der Quotenpolitik auf den Punkt bringt: Wieweit soll Quotierung gehen? Welche Menschen bekommen einen gesetzlich garantierten Vorzugsstatus?
Ich habe das im letzten Jahr etwas satirisch verarbeitet: Merkel und der Art. 3 GG im offenen Konflikt – oder: warum wir eine Sachsenquote brauchen und die Schlussfolgerung gezogen:
Dann wäre also der absolute Quotenjoker eine lesbische transsexuelle Frau mit Migrationshintergrund und Kopftuch. Die wird dann SAP Vorstandvorsitzende. Oder Bundeskanzlerin.
Dass die Frage, wie weit Quoten denn gehen sollen, ein ernsthaftes Problem beschreibt und dass dies in Konflikt mit der Quotenpolitik der aktuellen Regierung steht, beweist dieses Video aus dem Deutschen Bundestag.
***
Sie wollen Philosophia Perennis unterstützen? Mit zwei Klicks geht das hier:
… oder auf Klassische Weise per Überweisung:
IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: Spende PP
***