Mittwoch, 9. Oktober 2024

Mission Lifeline und die Scheinehe: Öffentlicher Aufruf zu einer Straftat?

(David Berger) Kritiker der Mission Lifeline machen dieser zum Vorwurf, dass sie öffentlich zum Abschluss von Scheinehen aufrufen würde. Aber selbst wenn das so wäre, bleiben irgendwelche strafrechtlichen Konsequenzen unwahrscheinlich.

„Mission Lifeline“ bezeichnet sich als „Private Seenotrettungshilfe aus Dresden zur Rettung Schiffbrüchiger im Mittelmeer“. Und wirft den Slogan aus: „Gegen Abschottung, für legale Einreisewege“. Dabei passt das Wort „legal“ – wie bei all diesen im Mittelmeer zweifelhaften Aktionen nachgehenden NGOs – so gar nicht zu den realen Aktionen der Gruppe.

„Verliebt euch zufällig in einen, der noch kein Bleiberecht hat!“

So etwa zu einem Aufruf, den diese gestern startete: „Ihr seid noch nicht verheiratet? Vielleicht verliebt Ihr Euch zufällig in einen Menschen, der*die hier noch kein Bleiberecht hat. Könnte passieren, oder? Bleibt offen!“

Streng genommen ist das so, wie es dasteht, juristisch einwandfrei, aber jeder weiß, dass es so eben nicht gemeint ist. M. Kornowski daher kommentierend an die Organisation gewendet: „Was ist das? Anstiftung zu Scheinehen? Ihr seid also nicht nur Schlepper…“ Und ein anderer: „§26 StGB Anstiftung – Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.“

In der Homo-Community schon länger an der Tagesordnung

Und ironisch bemerkt ein anderer: „Es ist mein Traum eine sogenannte Homoehe mit einem 17 jährigen Sudanesen einzugehen um ihm ein Bleiberecht in meinem Land zu ermöglichen …“

Er spielt damit auf einen Misstand an, der in der Homo-Community ein offenes Geheimnis ist: Die lauten Refugee-welcome-Rufe dort hatten nur begrenzt mit Nächstenliebe in dieser Gruppe zu tun, sondern waren sehr deutlich von eigenen Wunsch nach leichter und billiger Trieberfüllung beseelt. So lebt in einer deutschen Großstadt bei einem stark übergewichtigen Homoaktivisten, der weit über 70 sein dürfte, ein blutjunger syrischer Flüchtling, den man dort untergebracht hat. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

Nicht Straftat, sondern Kunst

Sie gehen jetzt davon aus, dass dieser Aufruf irgendwie geahndet wird?

Spätestens die Aussetzung der rechtlich verbindlichen Pflichten von Bürgen und die richterlichen Urteile, die immer öfter in jeder linken Straftat einen Fall von künstlerischer Freiheit sehen, müssten Ihnen doch klarmachen, dass das gar keine Konsequenzen haben wird.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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