Samstag, 21. Dezember 2024

„Halal“ – Die Islamisierung der Supermärkte

Muslime sind eine für die Wirtschaft interessante Wachstumsbranche. Nicht nur in den sogenannten Schwellenländern nimmt ihre Zahl rapide zu, auch in Deutschland ist ihr Marktanteil inzwischen erheblich gestiegen.

Weil aber Muslime „halal“ essen – eine Kost, die den Scharia-Regeln entspricht, landen immer mehr Halal-Produkte in den Regalen, die auch Nichtmuslime alternativlos schlucken müssen, da das Produkt nur in dieser Form angeboten wird. Auf diese Weise werden ungläubige Konsumenten gezwungen, sich der Scharia unterzuordnen.

Ein Artikel des Focus versucht das Problem markttechnisch herunterzuspielen und nennt als erstes Beispiel die traditionelle Schokoladenmarke Toblerone, die ein Halal-Siegel besitzt, obwohl sich an der Rezeptur nichts geändert hat:

„Damit auch Muslime die Schokolade sorgenfrei genießen können, hat die weltweit einzige Toblerone-Fabrik in Bern die Produktion im April auf „halal“ umgestellt und zertifizieren lassen, ohne dabei die Originalrezeptur zu verändern oder dafür Werbung zu machen.“

Was hier so harmlos klingt, ist in Wahrheit ein weiterer Schritt, wie Scharia-Bestimmungen über die Hintertür auch Nichtmuslimen aufgezwungen werden.

Alleine in Deutschland über 500 Marken, die halal sind

Wie der Focus weiter schreibt, gibt es weltweit bereits über 500 Marken, die ein Halal-Zertifikat besitzen. Zu den in Deutschland bekanntesten zählen ebenfalls Süßes wie Haribo, Snickers und Mars, aber auch Kellogg’s und die deutsche Geflügelmarke Wiesenhof. Die PHW-Gruppe exportiert ihre Wiesenhof-Produkte in die Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und in den Oman.

Im vorauseilenden Gehorsam machen sich jetzt schon einige Leute Gedanken, wie man die Halal-Produkte aus der Grauzone firmeneigener Zertifizierung herausholen kann. Denn bislang gibt es laut Focus keine klare Rechtslage in der Europäischen Union. Dies mache es für den muslimischen Verbraucher schwierig, Halal-Lebensmittel zu finden, klagt das Magazin.

Es gibt unterschiedliche Siegel. Jede Zertifizierung hat jedoch ihre eigenen Vorgaben. Ein einheitliches Siegel wie zum Beispiel das europäische Bio-Siegel, das auf Bio-Lebensmitteln verwendet wird, gibt es bislang nicht.

„Um Rechtsklarheit zu erreichen ist es unabdingbar, dass der Gesetzgeber verbindliche Mindestanforderungen für die „Halal“-Kennzeichnung festlegt“,

…fordert Antje Dau von der Wettbewerbszentrale in Deutschland in einem Fachartikel. Mit diesem Schritt würden dann Scharia-Produkte auch rechtlich verbindlich.

Welches Gebiet wird als nächstes der Scharia unterworfen?

Welche Bereiche des Lebens werden zukünftig Scharia-Bestimmungen untergeordnet?

  • Vielleicht die Schwulenehe?
  • Wohnung nur noch an verheiratete Paare?
  • Alkohol nur noch in bestimmten Läden?
  • Schließung von Galerien, die zu freizügige Bilder zeigen?

Manche Dinge haben sich in diesem Land bereits ohne Gesetzesvorgabe geändert. Zum Beispiel, dass in bestimmten Gegenden zu bestimmten Zeiten, wie in Kairo oder Marakesch, Frauen nur noch in männlicher Begleitung unterwegs sind. Vielleicht sollte man unter jede Halal-Packung noch kleingedruckt den Satz des Imams von Izmirs setzen:

„Mit euren eigenen Gesetzen werden wir euch beherrschen“.

Hier können Sie den Beitrag weiterlesen: MARIA LOURDES BLOG

PP-Redaktion
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