(David Berger) Der UN-Flüchtlingspakt, der heute verabschiedet werden soll, legt konkreter fest, was der Migrationspakt beschlossen hat. Er besiegelt endgültig den langfristigen Zusammenbruch der sozialen Netzwerke in Europa. Umso unverständlicher ist freilich, dass Länder, die sich geweigert haben, den Migrationspakt zu unterschrieben, nun bereit sind dafür dem Flüchtlingspakt zuzustimmen.
Nachdem man vor einer Woche den UN-Migrationspakt in Marrakesch verabschiedet hat, soll heute bei den Vereinten Nationen über den Flüchtlingspakt abgestimmt werden. Offiziell heißt es, durch den Flüchtlingspakt soll den Flüchtlingen unter anderem ein gleichberechtigter Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung garantiert werden.
Großangelegte Umsiedlungsprogramme
Aber es geht um viel mehr: Kern dieses Pakts sind eine weitreichende Ausdehnung des Flüchtlingsbegriffes und großangelegte Umsiedlungsprogramme.
PP schrieb schon vor geraumer Zeit: Beide Pakte, der UN-Migrationspakt und der UN-Flüchtlingspakt gehen auf die „New Yorker Erklärung“ für Flüchtlinge und Migranten der UN-Generalversammlung vom 19. September 2016 zurück.
Ab heute wird es offiziell „Klimaflüchtlinge“ geben
Damals wurde nicht nur der Migrationspakt auf den Weg gebracht, sondern zusätzlich das UNHCR (UNO-Flüchtlingshochkommissariat) mit der Ausarbeitung eines eigenen Flüchtlingspakts beauftragt. Er beinhaltet unter anderem:
- In großen Wanderungsströmen nicht mehr zwischen klassischen Flüchtlingen und sonstigen Migranten zu unterscheiden.
- Sogenannte „Klimaflüchtlinge“ mit Kriegsflüchtlingen gleichzustellen.
- „Reiche Staaten“ im Rahmen umfangreicher Umsiedlungsprogramme zu verpflichten, „Flüchtlinge“ aus Erstaufnahmeländern bei sich aufzunehmen.
- Die Schaffung von Studien- und Arbeitsplätzen für „Flüchtlinge“ in Drittstaaten.
- Dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und Akteuren auf Gemeindeebene zu ermöglichen, aus Eigeninitiative „Flüchtlinge“ aufzunehmen, um eine „positive Atmosphäre für Umsiedlungen“ zu fördern.
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Flüchtlingspakt konkreter festlegt, was der Migrationspakt beschlossen hat. Er besiegelt endgültig den langfristigen Zusammenbruch der sozialen Systeme. Umso unverständlicher ist freilich, dass Länder, die sich geweigert haben, den Migrationspakt zu unterschrieben, nun bereit sind dafür dem Flüchtlingspakt zuzustimmen. So etwa Österreich.
Auch der Flüchtlingspakt ist alles andere als „nicht bindend“
Befürworter des Flüchtlingspaktes wenden wie schon beim Migrationspakt ein, dass diese Absichtserklärungen „nicht bindend“ seien. Das ist jedoch eine Halbwahrheit.
Es handelt sich bei diesen Pakten um sogenanntes „Soft Law“, das heißt, es kann zwar tatsächlich kein Staat einen anderen direkt aus dem Vertrag heraus verklagen, jedoch wird seitens der Mainstreammedien, linken Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und Institutionen wie der EU oder UNO ein immenser moralischer Druck auf die Politik ausgeübt werden, sich an die Vereinbarungen zu halten.
68,5 Millionen Flüchtlinge warten auf eine Umsiedelung ins „reiche“ Europa
Und Potential für die Umsetzung ist ohnehin vorhanden: Derzeit warten nach UNO-Angaben weltweit 68,5 Millionen Flüchtlinge auf eine Umsiedelung ins „reiche“ Europa. Auf Fördermaßnahmen in ihren Heimatländer, die er Pakt wieder einmal verspricht und die noch nie griffen, werden sie nicht warten.
Damit bewahrheitet sich, was der große Peter Scholl-Latour bereits vor vielen Jahren vorhersagte: „Wer halb Kalkutta aufnimmt, hilft nicht etwa Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta!“
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