Sonntag, 17. November 2024

Linksextremistische Ausschreitungen in Freiburg nun Thema im Landtag

(David Berger) Die linksextremistischen Ausschreitungen in Freiburg am 29. Oktober 2018, über die ich hier ausführlich – und in ganz anderer Weise als der Polizeibericht und die Lokalpresse — berichtet habe, beschäftigen nun den Landtag von Baden Württemberg.

Gleich zwei kleine Anfragen hat die AfD im Stuttgarter Landtag in der Sache eingebracht, die auch auf der Berichterstattung von PP, besonders auch auf den von uns veröffentlichten Augenzeugenberichten fußen. So beschreibt der Landtagsabgeordnete Harald Pfeiffer in seiner Anfrage sehr genau die linke Terror-Nacht von Freiburg:

Verstieß Freiburger Oberbürgermeister Horn gegen seine Neutralitätspflicht?

„Als Reaktion auf die Massenvergewaltigung einer jungen Studentin in Freiburg in der Nacht auf den 14. Oktober fand in Freiburg am Rathausplatz am 29. Oktober 2018 eine angemeldete Veranstaltung statt. Vier Gegendemonstrationen sogenannter „Antifaschistischer Bündnisse“ marschierten zeitgleich sternförmig Richtung Rathausplatz, sodass der Rathausplatz Freiburg umzingelt und an allen vier Seiten blockiert wurde. Nach Augenzeugenberichten am es hier gehäuft zu Straftaten der Gegendemonstranten: Verstöße gegen das Vermummungsverbot, übelste Beleidigungen, Drohungen bis hin zu körperlichen Angriffen. Der Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn verhielt sich – entgegen seiner Neutralitätspflicht – nicht neutral, sondern dirigierte sogar noch den Chor der Gegendemonstranten und sang: „Wer nicht hüpft, der ist ein Nazi“. Ein Teil der Veranstaltungsteilnehmer musste sich aufgrund Bedrohungen und körperlicher Angriffe mit einigen Polizeibeamten im Polizeirevier zurückziehen und befand sich dort über eine Stunde in Schutzgewahrsam.“

Wurde Antifa-Hetzjagd durch staatliche Stellen finanziert?

Ausgehend von dieser Situation muss sich die Landesregierung folgenden Fragen stellen:

1. Waren alle vier und auch weitere an der Laufstrecke befindlichen Demonstrationen angemeldet und genehmigt?
2. Warum wurden die Gegendemonstrationen in einer solchen Nähe zu der Hauptveranstaltung genehmigt?
3. Inwieweit wurden von den Gegendemonstrationen Auflagen erfüllt und insbesondere
Ordner gestellt (bitte einzeln Auflagen auflisten)?
4. Welche natürlichen Personen haben die jeweiligen Demonstrationen angemeldet? (bitte auflisten)?
5. Gab es Festnahmen von und Ermittlungsverfahren gegen sog. „Gegendemonstranten“ oder werden solche Straftaten generell geduldet?
6. Wie bewertet das Innenministerium diesen Vorfall, dass Bürger vor Angriffen von Gegendemonstranten in einem Polizeirevier gerettet werden müssen und danach auch nur in Gruppen und immer noch unter Polizeischutz „entlassen“ werden können?
7. Wie beurteilt das Innenministerium einen Oberbürgermeister einer Großstadt, der sich durch Singen gemeinsamer Lieder mit gewalttätigen Demonstranten gemein macht?
8. Wie will das Innenministerium dafür sorgen, dass zukünftige Demonstrationen auf freie Meinungsäußerung für Teilnehmer gewährleistet werden können, ohne Angst um Leib und Leben zu haben?
9. Ist es angedacht, die sog. „Antifa“ als Terrororganisation zu verbieten – wie dies bereits in den USA geschehen ist?
10. Welche Fahrten seit 2015 zu Gegendemonstrationen gegen sogenannte „rechte oder rechtspopulistische“ Veranstaltungen wurden aus Fördermitteln des Landes (teil)finanziert (bitte einzeln inklusive Veranstalter und Höhe auflisten)?

Zahlreiche Straftaten durch Gegendemonstranten

Der Abgeordnete Stefan Räpple stellt folgende ergänzende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie viele Kräfte waren rund um die Demonstrationen am 29. Oktober 2018 in der Freiburger Innenstadt im Einsatz?
2. Wie hoch waren die Kosten für diesen Einsatz?
3. Wie viele Ermittlungsverfahren aufgrund begangener Straftaten wurden eingeleitet (aufgelistet nach Kategorie und Art der Straftaten)?
4. Welche der festgestellten Straftaten sind den Teilnehmern der AfD-Demonstration, welche den Teilnehmern der Gegendemonstration zuzuordnen?
5. Wie viele Gegendemonstranten behinderten den Ablauf der AfD-Demonstration durch Straßenblockaden und machten sich dadurch strafbar?
6. Wurden die Personalien der in Frage 5 genannten Personen aufgenommen?
7. Wenn nein: Warum wurden deren Personalien nicht aufgenommen?
8. Wurden im Vorfeld der AfD-Demonstration Platzverweise – wenn ja, wie viele – gemäß § 27a Polizeigesetz (PolG) an polizeibekannte Störer erteilt?
9. Wenn nein: Warum wurden keine Platzverweise an polizeibekannte Störer erteilt?
10. Wie gedenkt die Polizei, Teilnehmer von AfD-Versammlungen in Zukunft in Freiburg besser vor Angriffen zu schützen?

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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