Sonntag, 8. Dezember 2024

„Kinderrechte“ nun in der hessischen Landesverfassung – Elternrechte bundesweit gefährdet!

Dieser Artikel soll nicht nochmals vertiefend aufzeigen, welche Gefahr verfassungsrechtlich neu verankerte Kinderrechte für das elterliche Erziehungsrecht bedeuten. Vielmehr soll nochmals aus gegebenem Anlass gewarnt werden, wie dringlich es nun ist, für das elterliche Erziehungsrecht zu mobilisieren. Ein Gastbeitrag von Daniel Schweizer.

Außerhalb Hessens kaum im Blickpunkt der Öffentlichkeit, fanden dort am Wahlsonntag auch mehrere Volksentscheide statt – darunter die Abstimmung über die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung. Diese fand eine klare mehrheitliche Zustimmung, wie der Blog der „Demo für alle“ berichtete:

Broschüre der Amadeo-Antonio-Stiftung nun auch mit Stellungnahme zur Kindererziehung

Im Bericht dazu wurde auch sogleich vor einer neuen Broschüre der Amadeo-Antonio-Stiftung gewarnt, welche auf den „Kampf gegen Rechts“ auch im Bereich der Kindererziehung zielen soll.

Kitas: Drohende Kinderdressur durch Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung

Kinderrechte nun in der hessischen Landesverfassung, Kinder als Zielgruppe der Amadeo-Antonio-Stiftung, beides in der Summe zeigt: Dem Staat ist es ernst mit Einflussnahme auf die Kinder.

Deutschlandweite Ausdehnung

Welche Auswirkung die neuen Kinderrechte in der hessischen Landesverfassung haben werden, bleibt noch offen. Eine Landesverfassung muss noch keine allzu gravierenden Wirkungen haben, da das Grundgesetz über den Landesverfassungen steht. Gefährlich ist jedoch das Warnsignal, weil die verfassungsmäßige Verankerung von Kinderrechten auch für das Grundgesetz vorgesehen ist. Denn nach wie vor stehen Kinderrechte für das Grundgesetz im Koalitionsvertrag der Großen Koalition.

Zwei Gastbeiträge bei Philosophia Perennis warnten bereits ausdrücklich vor der Aushöhlung des elterlichen Erziehungsrechts.

Dieser hier zeigt auf, dass Artikel 6 im Grundgesetz das elterliche Erziehungsrecht ohnehin unter den Vorbehalt des Kindeswohls stellt:

Kinderrechte im Grundgesetz: Nicht nur überflüssig, sondern sogar verdächtig!

Der Gesetzgeber ist also ohnehin nach Artikel 6 angehalten, Elternrechte und Kinderrechte abzuwägen. Der Beitrag zeigt Beispiele, wie diese Abwägung längst sinnvoll in der Rechtspraxis umgesetzt wird. Und schon lange machte Birgit Kelle deutlich, dass Kinder selbstverständlich Menschen sind und mit entsprechender Selbstverständlichkeit Menschenrechte auch für Kinder gelten. Schon deshalb sind extra Kinderrechte im Grundgesetz überflüssig – und entsprechend verdächtig.

Ein weiterer Beitrag machte vor kurzem anhand eines Statements von Heiko Maas deutlich, wie ernst die Große Koalition das Vorhaben meint:

Heiko Maas: Das Ende des elterlichen Erziehungsrechtes

Zeit, endlich dagegen zu mobilisieren

Leider ist die Debatte um Kinderrechte im Grundgesetz und in Landesverfassungen noch kaum richtig an die Öffentlichkeit gelangt. Und so hat in Hessen wohl die Mehrheit der Wähler dieser Verfassungsänderung zugestimmt im gut gemeinten Glauben, etwas für das Kindeswohl zu tun.

Umso dringender ist jetzt der Bedarf, endlich Aufklärungsarbeit zu leisten, um öffentlich Druck gegen die geplanten „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu machen. Die Bevölkerung muss endlich sich darüber im Klaren werden, dass diese „Kinderrechte“ nicht in erster Linie Kindern, sondern dem Staat helfen. Und wenn sie sich darüber im Klaren geworden ist, muss sich die Bevölkerung mit allen rechtsstaatlich legitimen Mitteln dagegen zur Wehr setzen.

Aufgrund des warnenden Beispiels Hessen dürfen wir nicht mehr länger schweigen über die Eingriffe des Staates ins elterliche Erziehungsrecht.

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PP-Redaktion
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