Sonntag, 17. November 2024

Faktencheck Täter bei Gruppenvergewaltigungen: Wer sind diese Bestien?

„Wir kennen aus allen Statistiken, dass es bei Sexualverbrechen bis hin zu Tötungsdelikten keine überproportionalen Tatbeteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund gibt.“ Leni Breymaier (SPD-Vorsitzende Baden-Württemberg)

Die Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau durch „Flüchtlinge“ in Freiburg schockt viele Menschen. Andere verschweigen es lieber und haben mehr Angst vor einer sog. „Instrumentalisierung“ als Sorge um die Opfer.

Gruppenvergewaltigungen sind eine besonders bestialische Straftat. Die Opfer sind einer Vielzahl von Tätern oft über Stunden hinweg ausgeliefert. Ähnlich wie bei Straftaten, die eine Folterung beinhalten, reagieren die Menschen daher besonders entsetzt.

Vertrat das zum Umfeld der linken „Zeit“ gehörende Internetmagazin „Spektrum“ (der Wissenschaft) noch 2014 den Standpunkt, dass „die jüngsten Vorkommnisse in Indien, Ägypten und Brasilien diese äußerst brutale Form von Gewalt erst kürzlich in den Fokus der Weltöffentlichkeit rückten …“, so scheint das heute auch in Europa angekommen zu sein.

Die Gesetzeslage

Gruppenvergewaltigung wird vom Gesetz als „besonders schwer“ eingestuft und in der Konsequenz mit mindestens zwei Jahren statt mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Ob das für eine Tat, die ein Opfer ein ganzes Leben traumatisieren kann, angemessen ist, soll hier nicht diskutiert werden.

Nur ein Hinweis: Wer als „Mitglied einer Bande“ Zahlungskarten fälscht, wird ebenfalls mit zwei Jahren Mindeststrafe bedroht.

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

Strafgesetzbuch (StGB) § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1.
der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2.
der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3.
der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4.
der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
5.
der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.
(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,
2.
dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder
3.
eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2.
die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2.
sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3.
das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2.
das Opfer
a)
bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b)
durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind Gruppenvergewaltigungen in zwei Schlüsseln erfasst.
111200 Vergewaltigung überfallartig (durch Gruppen) § 177 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 und 8 StGB
111300 Vergewaltigung durch Gruppen § 177 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 und 8 StGB

Behauptung: Das gab es  schon immer – Fakenews?

Eine Vorbemerkung: Zahlen wirken immer kalt. Sie sind jedoch leider nötig, um sich einen objektiven Blick auf die Dinge zu verschaffen. Besonders wer -wie die Autorin und vermutlich die meisten Frauen- schon einmal zumindest eine sexuelle Übergriffigkeit erfahren hat, kann vielleicht erahnen, welches unermessliche Leid sich speziell hinter diesen Zahlen verbirgt.

Es muss, auch bei kühler Betrachtung der Zahlen, immer nur um Eines gehen: die Opfer. Sie verdienen unsere Empathie, unser Mitgefühl und unser Engagement Wiederholungen zu verhindern. Alles Andere ist herzlos und unmenschlich.

Gruppenvergewaltigungen in der PKS

  • 2016 gab es ein einmaliges Hoch, fast doppelt so hoch wie der Trend
  • Ansonsten sinken die Zahlen der Gruppenvergewaltigungen
  • das Verhältnis zu Einzelvergewaltigungen steigt kontinuierlich von 33% (2012) auf 40 % (2017), mit einem Ausreißer von unglaublichen 66% (2016). D.h. 2016 kamen auf drei Einzelvergewaltigungen zwei Gruppenvergewaltigungen

Von südafrikanischen Verhältnissen, geschätzten 6-18.000 „Gang Rapes“ pro Jahr bei rund 56 Mio. Einwohnern, sind wir glücklicherweise Welten entfernt. Dennoch: es findet an jedem Tag mehr als eine Gruppenvergewaltigung in Deutschland statt. Gezählt werden nur diejenigen, die auch zur Anzeige kommen.

Der Eindruck einer überzogenen Medienberichterstattung ist also völlig falsch. Im Gegenteil, die meisten Fälle finden keinerlei oder nur lokales Medienecho.

Wer sind die Täter? Stimmen die Vorurteile?

Gruppenvergewaltigungen ist nicht typisch für Deutschland? Nichtdeutsche Tatverdächtige stachen in dem gesamten Betrachtungszeitraum 2012 bis 2017 tatsächlich hervor. Ab 2015 geht der Anteil an den Tatverdächtigen nochmals sprunghaft nach oben.

Hoher Anteil von Flüchtlingen

Flüchtlinge – hier benutzt wie in der Alltagssprache, nämlich als Sammelbegriff für Asyl, Flucht, illegale Migration, etc. – sind ebenfalls für ständig steigende Zahlen verantwortlich.

Waren es 2014 noch 35 Tatverdächtige, so sind es 2017 123. Da die Anzahl der Tatverdächtigen insgesamt von 645 auf 467 zurückging, stimmig mit dem Rückgang der Straftaten von 508 auf 380, fallen unter diese Tätergruppe 2017 bereits 26,3% der Tatverdächtigen. Bei einem geschätzten Bevölkerungsanteil von 1-2% ist das eine mehr als zehnfache relative Belastung.

Für das Jahr 2016 ist die Belastung schwer zu schätzen. In der Statistik wurde nicht sauber differenziert, sondern für eine Teilgruppe eine Sammelposition verwendet. D.h. es ist anzunehmen, dass die Steigerung des Anteils 2017 zu 2016 geringer ausfällt, dafür die Tatverdächtigenzahlen und der Anteil 2016 und davor höher. Was auffällt, ist die geringere Belastung von Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen über fast alle Jahre hinweg.

Wie sieht es bei der Staatsangehörigkeit aus?

Sieht man sich für 2016, das Jahr des enormen Anstiegs, die Staatsangehörigkeiten, anstatt des Aufenthaltsstatus an, wird es interessant.

Von 497 Tatverdächtigen waren 218 Deutsche, d.h. 43,9%. 2012 waren es noch 405 von 645 Tatverdächtigen. Mit anderen Worten: hier sind die Deutschen schon Minderheit im eigenen Land. Worauf wir stolz sein dürfen.

Viele Nationen fallen durch völlige Abwesenheit unter den Tatverdächtigen auf: Belgien, Brasilien, China, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Japan und auch die USA. Überraschenderweise gilt das auch für Ägypten und Indien, wo man sicher anderes erwartet hätte, wenn man die einschlägigen Medienberichte noch im Kopf hat.

Sieht man sich die zahlenmäßig stärksten Ausländergruppen in Deutschland an, andere Europäer und Türken, dann fällt eigentlich kaum eine Nation überproportional auf.

Türken, als die größte Gruppe in Deutschland haben einen Anteil an Tatverdächtigen von 3,8% bei ca. 1,8% Bevölkerungsanteil, also eine rund doppelt so hohe Belastung. Polen sind mit 1,8% Tatverdächtigen in der Statistik. Was bei ca. 1% Bevölkerungsanteil auch eine doppelt so hohe Belastung bedeutet. Italien ist mit (absolut) einem Tatverdächtigen vorbildlich. Rumänien mit einem Anteil von 2,4% bei 0,65% Bevölkerungsanteil deutlich überrepräsentiert. Griechenland mit einem, Bulgarien mit 3, sowie Kroatien, Russland und Ungarn mit jeweils 0 Tatverdächtigen folgen.

Wo kommen die Tatverdächtigen also her?

Betrachtet man die relative Belastung, dann fällt eine Reihe von Ländern besonders auf. 34 % der Tatverdächtigen kann man nämlich folgenden zehn Ländern zuordnen:

Anteil TV Anteil Bevölkerung relative
Belastung
Algerien 3,6% 0,03% 13.896 %
Afghanistan 10,3% 0,31% 3.311 %
Eritrea 1,6% 0,07% 2.202 %
Irak 2,4% 0,28% 869 %
Iran 2,4% 0,12% 2.021 %
Kosovo 2,4% 0,25% 973 %
Libanon 1,0% 0,05% 1.986 %
Marokko 3,0% 0,09% 3.255 %
Pakistan 2,6% 0,09% 2.900 %
Syrien 4,6% 0,78% 593 %
34,0% 2,07% 1.645 %

 

Relative Belastung: Anteil der TV geteilt durch Anteil an Bevölkerung.
Erläuterung an einem Beispiel:

Deutsche

Anteil der Tatverdächtigen: 43,9 % Anteil Bevölkerung: 89,75 %
relative Belastung: 49 %, also nur halb so stark wie der Durchschnitt der gesamten Bevölkerung

„Das hat es doch immer schon gegeben“ – Stimmt das?

Wer kennt ihn nicht? Den Lieblingssatz linker Mainstreamjournalisten: „Das hat es doch immer schon gegeben!“

Auf den ersten Blick stimmt der Satz auch für das Reizthema „Gruppenvergewaltigungen“. Immerhin 4 von 10 Tatverdächtige sind Deutsche und es ist nicht zu erwarten, dass das Argument mit einem möglichen Migrationshintergrund als Weißwaschung der „echten“ Deutschen stichhaltig wäre.

Tatsache aber ist, dass Deutsche eine erheblich geringere Kriminalitätsbelastung haben. Trotzdem ist natürlich jedes Opfer eines zu viel.

„Es sind junge Männer“

Auch diesen Satz hören wir häufig. Und auch hier steckt ein Korn Wahrheit dahinter. 22,1 % der Tatverdächtigen sind über 30 und nur 4,8 % sind Frauen. D.h. 77,9 % der Tatverdächtigen (also unter 30) entsprechen lediglich einem Anteil von 29 % an der Bevölkerung.

Was im Klartext eine relative Kriminalitätsbelastung von 270% bedeutet.
Schaut man jedoch genau hin, ist diese Betrachtung falsch. Und zwar aus mehreren Gründen:

  • Erstens wäre selbst diese Zahl weit unterhalb relativen Belastung der oben aufgeführten Ländergruppe und zweitens verfälschen natürlich die Zahlen der Tatverdächtigen Nichtdeutschen bzw. Flüchtlinge diese relative Kriminalitätsbelastung einer Altersgruppe. Logisch oder? Wenn vorwiegend junge Männer kommen. D.h. andere Faktoren scheinen erheblich signifikanter zu sein. Als Comedian könnte man jetzt nach weiblichen Flüchtlingen über 70 verlangen.
  • Tatsächlich aber ist das Argument „junge Männer“ genauso Fake, wie der Satz: „hat es schon immer gegeben“. Denn dazu müsste man die Alterstruktur nach Staatsangehörigkeiten kennen. Diese Tabelle gibt es meines Wissens nicht.

Da die relative Belastung der Altersgruppen aber weit unterhalb der relativen Belastung nach Status oder Staatsangehörigkeit liegt, benötigt man schon viel Fantasie um das Argument ernst zu nehmen.

Vorurteile sind also keine, sondern durch Fakten gedeckt.

Ein erschreckend kleiner Anteil von 2% der Bevölkerung, überwiegend als „Schutzsuchende“ ins Land gelassen, ist für 34 % der Gruppenvergewaltigungen verantwortlich.

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Patrizia von Berlin
Patrizia von Berlinhttps://philosophia-perennis.com/
Für die Freiheit nicht lügen zu müssen. Eine Lebensweisheit, die ich vor vielen Jahrzehnten von Reiner Kunze (Die wunderbaren Jahre) erhielt. Ich lernte, was das Wichtigste für ihn war, als er in den freien Westen ausgesiedelt wurde. Nicht Reisen, nicht die Genüsse der Welt. "Dass ich nicht mehr lügen muss", war seine Antwort.

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