Dienstag, 19. März 2024

Schlächter vom Jungfernstieg: Gerichts-Psychiater prüft Schuldfähigkeit

(M.S.) Der grausame Mord auf dem Hamburger U-Bahnhof Jungfernstieg entsetzte ganz Deutschland. Am 12. April hatte der damals 33-jährige Mourtala M, ein afrikanischer Asylbewerber, seine Ex-Freundin und die gemeinsame ein-jährige Tochter regelrecht abgeschlachtet.

Gestern begann sein Prozess – im Beisein eines Psychiaters, der beurteilen soll, ob der mutmaßliche Mörder überhaupt schuldfähig ist.

Vor den Augen zahlreicher Fahrgäste soll er seine Ex-Freundin mit einem Messer erstochen, der kleinen Tochter den Kopf abgetrennt haben, so ließ ein in den sozialen Netzwerken verbreitetes Video vermuten – die Polizei sprach offiziell von „schweren Schnittverletzungen am Hals des Kindes“.

Psychiater sollen beurteilen, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist

Ein Psychiater werde den Prozess verfolgen und beurteilen, ob der Angeklagte schuldfähig sei, berichtet  n-tv. Laut eines Gerichtssprechers stand Mourtala M. bei der Hinrichtung seiner ehemaligen Lebensgefährtin Sandra P. und seiner leiblichen Tochter  nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.

Die Staatsanwaltschaft gehe aufgrund eines vorläufigen Gutachtens von der vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Nach Justizangaben hat Mourtala M. bei früheren Vernehmungen die Tat gestanden.

Wem „gehört“ das Kind?

Vorausgegangen war der Bluttat ein langer Sorgerechtsstreit. Immer wieder soll er seine Ex-Freundin, von der er seit dem Sommer vergangenen Jahres getrennt war, mit dem Tod gedroht haben.

Am 11. April schließlich signalisierte ihm ein Familiengericht, dass er vor dem Hintergrund der Konfliktsituation keine Aussicht auf das Sorgerecht habe. Wenig später regelt er die Angelegenheit auf seine Weise – er greift zum Messer.

Pastor von St. Pauli gewährte ihm Kirchenasyl

Mourtala M. kam im April 2013 über Italien nach Hamburg. Zusammen mit etwa 200 weiteren Afrikanern fand er als Teil der sogenannten „Lampedusa-Flüchtlinge“ zunächst einmal Unterschlupf in der St.-Pauli-Kirche, bevor er sich von der Gruppe trennte, in eine Flüchtlingsunterkunft zog und einen Antrag auf regulären Aufenthalt stellte.

Lesen Sie auch:

Afghanischer Messermann von Ravensburg ist nicht schuldfähig

Der Beitrag erschien zuerst bei JouWatch.

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