Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat die SCHLAU (schwul-lesbischen)- Aufklärungsworkshops, die an den Schulen in Schleswig-Holstein seit Jahren durchgeführt werden, verfassungs- und schulrechtlich überprüfen lassen. Die Prüfung sollte bis „Ende des ersten Quartals 2018“ abgeschlossen sein, so die Ministerin im Februar. Die Ergebnisse hat sie bis heute nicht vorgelegt.
„Dass die SCHLAU-Workshops verfassungs- und schulrechtlich überprüft werden, fordern wir, seit wir im September 2016 das Rechtsgutachten des Hamburger Staatsrechtlers Professor Dr. Christian Winterhoff veröffentlicht haben“, erklärt Peter Rohling, Vorstand des Vereins echte Toleranz.
„Denn dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass SCHLAU-Workshops, die darauf gerichtet sind, Schüler zur Akzeptanz statt zur Toleranz ‚sexueller Vielfalt’ zu bewegen, mit dem Grundgesetz und dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz unvereinbar sind.“
Aus diesem Grund sei der Verein sehr daran interessiert, was die rund neunmonatige Überprüfung der SCHLAU-Workshops durch das Kieler Bildungsministerium nun ergeben habe: „Leider hat Ministerin Prien die Ergebnisse der Prüfung bis heute nicht veröffentlicht. Sie hält ein öffentliches Interesse daran offensichtlich nicht für gegeben, obwohl ein solches – namentlich für alle Schüler, Eltern und Lehrer, die in Schleswig-Holstein von SCHLAU-Workshops betroffen sind, tatsächlich sehr wohl besteht“, so Vorstand Rohling weiter.
„Um zu erfahren, zu welchen Ergebnissen die Überprüfung der SCHLAU-Workshops geführt hat, haben wir deshalb heute einen Auskunftsantrag nach dem schleswig-holsteinischen Informa-tionszugangsgesetz (IZG-SH) gestellt.“
Wenigstens auf diesem Wege soll die Öffentlichkeit erfahren, was und wie konkret geprüft wurde und zu welchen Ergebnissen das Ministerium am Ende gekommen ist. Dass Ministerin Prien nicht von sich aus für diese Transparenz sorgt, ist ebenso unverständlich wie enttäuschend“, so Rohling abschließend.
***
Sie wollen Philosophia Perennis unterstützen? Mit zwei Klicks geht das hier:
… oder auf Klassische Weise per Überweisung:
IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: Spende PP