Die Amtszeit des Bundeskanzlers muss begrenzt werden, um quasimonarchische Ewigkeitsamtszeiten zu verhindern. Ein Gastbeitrag von Adam Elnakhal
„Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.“ bestimmt der Artikel 54 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Absatz 2 Satz 2 über die Amtszeit des Bundespräsidenten. Das Staatsoberhaupt, dessen Amtsperiode fünf Jahre dauert, kann somit maximal zehn Jahre dem deutschen Staat vorstehen.
„Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.“ hätte, wenn es diesen Satz unserer Verfassung auch für das Amt des Bundeskanzlers gäben würde und gegeben hätte, Frau Merkel bereits im Herbst 2013 in den Ruhestand beordert.
„Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.“ hätte das ganze Desaster im Jahre 2015 verhindert und auch das unwürdige Merkel-Spiel jetzt müsste die CDU und müsste Deutschland nicht über sich ergehen lassen.
Es ist bigott, dass das Grundgesetz die Amtszeit des Bundespräsidenten begrenzt, der nicht viel mehr als der von der Bundesversammlung bestellte Grüßaugust der Nation ist, während der Bundeskanzler beliebig oft vom Bundestag wiedergewählt werden darf.
Es geht um jenes Amt des Bundeskanzlers, das de jure und de facto durch die Richtlinienkompetenz und die faktische Alleinmachtstellung seit der Ära Merkel das mit Abstand mächtigste Amt im Staate darstellt.
Die Intention des Grundgesetz, dass kein einzelner Mensch mehr zu mächtig wird, hat zu weitreichenden Beschneidungen des Amtes des Bundespräsidenten geführt, während das Amt des Regierungschefs mutiert ist. Dadurch wird die ja richtige Intention der Mütter und Väter des Grundgesetzes ad absurdum geführt. Denn letztlich ist es vollkommen zweitrangig, ob nun das Staatsoberhaupt oder der Regierungschef die demokratischen Prinzipien torpediert.
Eine freiheitliche, parlamentarische Demokratie ist das Gegenteil einer absolutistischen Monarchie. Natürlich ist auch eine Angela Merkel keine Monarchin, die von Gottesgnaden bis an das Ende ihrer Tage als Alleinherrscherin gesetzt ist.
Würden die kreuztreuen Katholiken im Westen aufhören (die nicht mehr christliche) CDU zu wählen, wäre Merkel auch keine Kanzlerin mehr. Trotzdem wählen die Wähler auch mit der Zweitstimme eine Partei und keinen Bundeskanzler. Es ist daher reine Spekulation, dass 33 Prozent der Unionswähler Merkel als Regierungschefin möchte. Und selbst wenn, bleibt das Faktum, dass über 67 Prozent der Wähler eine Partei gewählt haben, die Frau Merkel nicht ein viertes Mal im Kanzleramt sehen will.
Faktisch bestimmt die stärkste Partei, wer Bundeskanzler wird. Die CDU, der ein halbes Prozent der Bundesbevölkerung angehört, bestimmt wer Regierungschef wird – und beim aktuellen Zustand der parteiinternen Demokratie (Abweichler, auch Dissidenten genannt, riskieren ihre Karriere) in der Union ist es keine Überraschung, dass es wieder Frau Merkel wird.
Somit wird Merkel aller Voraussicht nach bis 2021 das mächtigste Amt im Staat (im lustlosen DDR-Einheitsgrau) bekleiden. Die Kinder, die im Jahre 2005 eingeschult wurden, dem Jahr als Angie Kanzlerin wurde, haben teilweise schon Abitur gemacht oder ihre Ausbildung abgeschlossen. Die Kanzlerin, die sie als I-Dötzchen in der ersten Klasse im Fernsehen gesehen haben und sie die gesamte Schullaufbahn begleitet hat, werden sie auch als Studenten, Berufsanfänger und wohl auch noch nicht als junge Eltern los.
Dass das nicht gut und fruchtbar sein kann, hat bereits die Legende Helmut Kohl gezeigt. Trotz des Coups der Wiedervereinigung des Deutschen Vaterlandes, hat er auch nach 16 Jahren im Amt nicht die Signale erkannt, dass die Bevölkerung genug von ein und demselben Gesicht hatte. Es brauchte kein Asylchaos à la Dr. rer. nat. Angela Dorothea Merkel, damit Kohl 1998 mit Schimpf und Schande vom Hof gejagt wurde. Es reichte, dass er 16 Jahre – und damit bald eine ganze Generation lang – im Amt war.
Selbst der sehr patriarchalische und äußerst beliebte Vater der Bundesrepublik, Konrad Adenauer, der die ersten 42 Jahre seines Lebens in der Monarchie des Deutschen Kaiserreiches verbrachte und die wenigste Zeit in einer freiheitlichen-demokratischen Republik, erkannte nach 14 Jahren, dass es Zeit war zu gehen.
Die Zeit der Patriarchen (ob männlich oder weiblich) ist lange vorbei. Das sollte man zumindest meinen, wo ja die Bundesvorsitzende der CDU selbst die Modernisierein gibt. Doch bezüglich ihres eigenen Amtes verhält sie sich wie eine Monarchin, zu der es keine Alternative gibt.
Die einst stolze CDU schadet sich mit ihrem Personenkult letztendlich selbst. Doch dies ist ihre innere Angelegenheit.
Eine andere Angelegenheit ist wie das Grundgesetz auf extrem lange Amtszeiten der Regierungschefs reagiert.
„Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.“ würde das Amt eines Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden, also in der Regel acht Jahre, beschränken. Acht Jahre sollten ausreichend sein, um Richtlinien einzuschlagen und der größten Volkswirtschaft auf dem europäischen Kontinent seine persönliche Fußnote zu hinterlassen.
Demokratie braucht die Flexibilität und den Wechsel von Personal in ihren Spitzenämtern – insbesondere dort, wo das Volk keine direkte Entscheidungsgewalt inne hat (wie eben bei der Wahl des Bundeskanzlers).
„Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.“ ist ein einziger Satz, der in Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes angefügt werden müsste. Doch dafür bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag. Und es ist davon auszugehen, dass die etablierten Parteien kein Interesse daran haben, ihre Macht zu begrenzen. Sie wollen weiterhin alleine entscheiden, wer der Regierungschef bleibt.
Der Demokratie ist damit und besonders mit den sehr langen Kanzleramtszeiten jedoch kein Dienst getan.
***
Sie wollen Philosophia Perennis unterstützen?
[paypal_donation_button]
… oder auf Klassische Weise per Überweisung:
IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: Spende PP