Mittwoch, 4. Dezember 2024

Deutschland importiert die Kinderehe

Von Soeren Kern (Gatestone Institut) – Übersetzung: Stefan Frank

Nachdem bekannt geworden ist, dass in Deutschland ca. 1.500 minderjährige Bräute leben, diskutieren deutsche Politiker nun über die Grundzüge eines neuen Gesetzes, mit dem gegen Kinderehen vorgegangen werden soll.

Die verheirateten Minderjährigen finden sich unter den mehr als einer Million Migranten aus Afrika, Asien und dem Nahen Osten, die 2015 nach Deutschland gekommen sind.
Auf eine parlamentarische Anfrage hin gab das Bundesinnenministerium bekannt, dass es zum Stichtag 31. Juli 2016 von 1.475 verheirateten Kindern in Deutschland wusste, darunter 361 Kinder unter 14.

Die meisten der verheirateten Kinder stammen aus Syrien (664), Afghanistan (157) und dem Irak (100). Fast 80 Prozent (1.152) sind Mädchen.

Es wird angenommen, dass die wirkliche Zahl von Kinderehen in Deutschland viel höher ist, als aus der offiziellen Statistik hervorgeht, weil viele von ihnen verheimlicht werden

Nach derzeitigem deutschen Recht können Jugendliche, die 16 Jahre oder älter sind, heiraten, wenn ihr Partner volljährig ist und die Eltern (bzw. der gesetzliche Vormund) ihre Einwilligung geben. Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland nicht anerkannt, wenn einer der Partner jünger als 14 ist, doch deutsche Familiengerichte können die Gültigkeit einer Ehe Minderjähriger feststellen, die 14 Jahre oder älter sind

Im Mai erkannte ein Berufungsgericht in Bamberg die Ehe eines 15-jährigen Mädchens mit dessen 21 Jahre altem Cousin an. Das Gericht urteilte, dass die Ehe gültig sei, da sie in Syrien geschlossen wurde, wo solche Ehen laut dem islamischen Schariarecht erlaubt sind, das kein Mindestalter für Eheschließungen kennt. Mit dem Urteil werden Kinderehen nach der Scharia in Deutschland praktisch legalisiert.

Der Fall kam ans Licht, nachdem das Paar im August 2015 in einer Flüchtlingsunterkunft in Aschaffenburg ankam. Das Jugendamt weigerte sich, ihre Ehe anzuerkennen und trennte das Mädchen von ihrem Ehemann. Dagegen klagte das Paar. Ein Familiengericht entschied zugunsten des Jugendamts, das geltend machte, der rechtliche Vormund des Mädchens zu sein.

Das Oberlandesgericht Bamberg kassierte dieses Urteil. Es entschied, dass die Ehe laut dem Schariarecht gültig sei, da sie bereits vollzogen wurde und das Jugendamt darum keine rechtliche Handhabe besitze, das Paar zu trennen.

Das Urteil – das jemand als „Crashkurs in syrisch-islamischem Eherecht“ bezeichnet hat – hat zu einem Sturm der Entrüstung geführt. Einige beschuldigen das Oberlandesgericht Bamberg, das Schariarecht über deutsches Recht zu stellen und eine in Deutschland verbotene Praxis zu legalisieren.

„Ob man es religiös oder kulturell begründet, ist einerlei. Es verbirgt sich der schlichte Sachverhalt dahinter, dass sich ältere perverse Männer über junge Mädchen hermachen und sie missbrauchen“, sagt Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Monika Michell von Terre des Femmes, einer Frauenrechtsorganisation, die gegen Kinderehen kämpft, sagt: „Ein Ehemann kann nicht der rechtliche Vormund einer Kindsbraut sein, weil er eine sexuelle Beziehung zu ihr unterhält – ein sehr offensichtlicher Interessenkonflikt.“

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann fragt: „Wenn Sie als Minderjähriger mit guter Begründung noch nicht einmal ein Bier kaufen dürfen, warum sollte der Gesetzgeber dann zulassen, dass Kinder an solch weitgehende Entscheidung wie der Ehe gebunden sind?“

Andere fürchten, dass das Urteil einem kulturellen Konflikt in Deutschland die Schleusentore öffnet, da Muslime es als einen Präzedenzfall ansehen werden, um in Deutschland die Legalisierung anderer islamischer Praktiken wie etwa der Polygamie einzufordern.

Kinderehen sind ein deutschlandweites Problem: 559 verheiratete Kinder leben in Bayern; 188 inNordrhein-Westfalen; über hundert in Niedersachsen und mindestens hundert in Berlin.
In Baden-Württemberg hat sich die Zahl der bekannten Kinderehen in den letzten beiden Jahren versiebenfacht, von 26 im Jahr 2013 auf 181 Ende 2015. Von diesen sind 162 Mädchen, 18 sind jünger als 15.

Die genaue Zahl von Kinderehen in Deutschland ist unbekannt, auch deshalb, weil die deutschen Behörden offenbar den Überblick über die Identität und den Aufenthaltsort von möglicherweise hunderttausenden Migranten verloren haben.

Von den 1,1 Millionen Migranten, die 2015 nach Deutschland kamen, haben nur 477.000 in Deutschland Asyl beantragt. Die Bundesregierung macht dafür Probleme bei der Zählung verantwortlich, doch andere sagen, viele Migranten seien untergetaucht, um einer Abschiebung zu entgehen, da sie keine wirklichen Flüchtlinge aus Kriegsgebieten seien, sondern Wirtschaftsmigranten, die sich in Deutschland ein besseres Leben erhoffen.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf fordert, ausländische Ehen sollten nur dann anerkannt werden, wenn mindestens einer der Partner mindestens 16, der andere mindestens 18 Jahre alt ist, so wie es das deutsche Eherecht vorsieht. Für Wolf sind Ehen von 14- oder 15-Jährigen nichts anderes als Zwangsheirat. „Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass jemand, der jünger ist als 16, sich autonom und selbstbestimmt für eine Ehe entscheidet“, so Wolf. Wolf plädiert dafür, in Deutschland das Mindestalter aller Ehen auf 18 Jahre anzuheben.

Auch Politiker der CDU/CSU fordern ein Verbot von Kinderehen. In einem Strategiepapier heißt es: „Ein 11-, 13- oder 15-jähriges Mädchen gehört nicht in eine Ehe, sondern in die Schule. Die Aufhebung von Auslandskinderehen muss künftig der Grundsatz sein. Der Vorrang des Kindeswohls sowie die Gleichbehandlung von Mann und Frau sind Grundsäulen unserer Gesellschaft und unseres Werteverständnisses. Die Verheiratung von Kindern ist damit absolut unvereinbar.“

Ein Gesetzesentwurf, der im November in den Bundestag eingebracht werden soll, verlangt von den Jugendämtern, Kinderehen zu melden, sobald sie von ihnen Kenntnis erlangen, und solche Fälle vor Familiengerichte zu bringen, damit diese Ehen für ungültig erklärt werden können. Eine Ermessensfreiheit würde Richtern nur in solchen Fällen eingeräumt, wo die Frau bereits beinahe volljährig ist.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback sagt: „Das ist keine Frage von Toleranz und Weltoffenheit, sondern eine Frage des Schutzes von Kindern und Minderjährigen. Wir brauchen deshalb eine klare Regelung: Für die Beurteilung der Ehemündigkeit einer Person – also der Frage, ab welchem Alter die Ehe geschlossen werden kann – soll künftig stets deutsches Recht gelten.“

Der CDU-Politiker Stephan Harbarth verlangt, Kinderehen in Deutschland bis Ende 2016 abzuschaffen. „Nach unseren kulturellen Vorstellungen ist eine Kinderehe inakzeptabel“, so Harbarth. „Das Leid der Betroffenen erfordert schnelles Handeln. Die Vorschläge der Union liegen auf dem Tisch. Wir können sofort gesetzgeberisch tätig werden. Bei uns entscheidet nicht der Familienclan über eine Ehe, sondern jeder Einzelne. Wir dulden keine illegale islamische Paralleljustiz – auch nicht bei der Ehe.“
Der Beitrag wurde vom Gatestone Institut (New York) übernommen. Der Autor, Soeren Kern, ist ein Senior Fellow des New Yorker Gatestone Institute und Senior Fellow für Europäische Politik der in Madrid ansässigen Grupo de Estudios Estratégicos / Gruppe Strategische Studien.

Die Seite des Gatestone Instituts kann hier kostenfei abonniert werden: Gatestone Institut 

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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