
Ein amerikanischer Schriftsteller kritisiert die deutsche Corona-Politik mit einer provokanten Nazi-Satire – und wird dafür zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Fall C. J. Hopkins wirft erneut unangenehme Fragen über die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland auf.
Der in Berlin lebende US-Autor und Satiriker C. J. Hopkins muss 4.800 Euro Strafe zahlen. Das entschied das Amtsgericht Tiergarten am Montag. Sein Vergehen: In zwei Twitter-Beiträgen aus dem Jahr 2022 hatte er die damalige Corona-Politik mit autoritären Herrschaftsmethoden verglichen. Dazu verwendete er das Bild einer medizinischen Maske mit einem Hakenkreuz – ein Motiv vom Umschlag seines eigenen Buches. Ein bizarres Urteil auch angesichts der Vorgeschichte: Im Januar 2024 war Hopkins zunächst freigesprochen worden. Die Richterin hatte damals erkannt, dass sich seine Darstellung gegen den Nationalsozialismus richtete. Doch die Staatsanwaltschaft ließ nicht locker. Das Kammergericht hob den Freispruch auf und erklärte den Schriftsteller wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen für schuldig.
Bestrafe einen, erziehe viele
Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie weit reicht die Freiheit der Satire, wenn sie sich gegen staatliche Maßnahmen richtet? Dass der Nationalsozialismus nicht verharmlost werden darf, steht außer Frage. Doch ob ein offensichtlich gegen autoritäre Entwicklungen gerichteter Vergleich bereits strafwürdig sein sollte, ist eine ganz andere Angelegenheit. Hopkins reagierte vor Gericht mit bitterem Sarkasmus. Er habe inzwischen gelernt, wie Deutschland funktioniere, und werde es künftig tunlichst vermeiden, die Behörden noch einmal zu kritisieren. Die eigentliche Brisanz dieses Urteils liegt deshalb weit über dem Einzelfall hinaus: Wenn selbst provokante politische Satire strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, könnte das andere Autoren und Kritiker dazu bringen, lieber zu schweigen. Aber vermutlich ist es genau das, was „UnsereDemokratie“ will.
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