
Mehr als vier Jahre nach den Ereignissen von Butscha sorgt die Aussage eines tschechischen Ukraine-Kämpfers für neue Fragen. Der Mann gehörte zu einem ukrainischen Freiwilligenverband, der nach dem Rückzug der russischen Truppen in Butscha und Irpin eingesetzt wurde. Vor Gericht beschrieb er die damaligen Zustände mit einem bemerkenswerten Satz: „Wir waren die Polizei, wir waren das Gericht, wir waren das Erschießungskommando, wenn es darauf ankam.“ Florian Rötzer hat im Overton Magazin den Fall ausführlich rekonstruiert.
Die Bilder aus Butscha gingen im Frühjahr 2022 um die Welt. Nachdem sich die russischen Streitkräfte aus der Umgebung von Kiew zurückgezogen hatten, wurden in der Stadt zahlreiche tote Zivilisten entdeckt. Die ukrainische Regierung machte Russland dafür verantwortlich. Butscha wurde zum Symbol für russische Kriegsverbrechen und prägte die öffentliche Wahrnehmung des Krieges im Westen erheblich. Nun erinnert das Overton Magazin in einem Beitrag von Florian Rötzer an Aussagen eines Mannes, der sich unmittelbar nach dem russischen Rückzug selbst in Butscha und Irpin befand.
Es handelt sich um den Tschechen Filip Siman. Der damals 27-Jährige hatte sich nach Beginn des Krieges ohne Genehmigung dem ukrainischen Freiwilligenbataillon Karpatská Sič angeschlossen. Dieser Verband war zu Beginn des russischen Angriffs im Raum Kiew eingesetzt. Siman war nach Darstellung Rötzers als Kommandeur einer zwölfköpfigen Einheit tätig. Von Ende März bis Anfang April 2022 hielt sich die Einheit in Butscha und Irpin auf. Ihre Aufgabe bestand darin, die Gebiete nach dem Abzug der russischen Streitkräfte zu „säubern“.
„Wir waren das Gesetz“
Siman musste sich später in Tschechien vor Gericht verantworten. Gegenstand des Verfahrens waren seine ungenehmigte Teilnahme am Krieg sowie vor allem Plünderungen, die er während seines Einsatzes begangen haben soll. Dabei kamen auch die Vorgänge in Butscha und Irpin zur Sprache. Siman schilderte vor Gericht die außergewöhnlichen Vollmachten, die seine Einheit nach seiner Darstellung besessen habe: „Wir waren die Polizei, wir waren das Gericht, wir waren das Erschießungskommando, wenn es darauf ankam.“
Außerdem erklärte er: „Wir waren das Gesetz, das haben sie uns gesagt.“ Die Einheit habe Häuser durchsucht und nach russischen Soldaten sowie nach Informationen gesucht. Dabei seien Elektronik, Dokumente, handschriftliche Aufzeichnungen und militärische Abzeichen eingesammelt beziehungsweise untersucht worden. Wertgegenstände seien fotografiert und ins Hauptquartier gebracht worden. Siman räumte zugleich ein, selbst Gegenstände an sich genommen zu haben. Unter anderem war von einer Gucci-Brille und Silberbarren die Rede. Nach seiner Darstellung sei ein solches Verhalten keineswegs außergewöhnlich gewesen. Ein kommandierender Offizier habe ihm erklärt, „Kriegsbeute“ sei eben Kriegsbeute.
Auch andere ukrainische und ausländische Kämpfer hätten Gegenstände mitgenommen. Als Beispiel nannte er eine Harley-Davidson, die jemand nach Kiew gebracht habe. Die Führung von Karpatská Sič bestritt dagegen, ihren Kämpfern Plünderungen erlaubt zu haben. Besonders aufschlussreich erscheint Rötzer eine weitere Aussage Simans über die verschiedenen bewaffneten Formationen: „Die verschiedenen Bataillone, Territorialverteidigungen – sie machen, was sie wollen.“
Die Verbände hätten teilweise nicht einmal über ausreichende Ausrüstung verfügt. Unterkunft und Kleidung hätten sie sich selbst organisieren müssen. Simans Schilderungen zeichnen damit das Bild zumindest zeitweise improvisierter und kaum kontrollierter Verhältnisse. Rötzer stellt vor diesem Hintergrund die Frage, was während der sogenannten Säuberungsaktionen in Butscha und Irpin tatsächlich geschah. Wenn ein Angehöriger einer solchen Einheit erkläre, man sei gleichzeitig Polizei, Gericht und gegebenenfalls Erschießungskommando gewesen, müsse auch untersucht werden, ob es dabei zu Exekutionen gekommen sei.
In diesem Zusammenhang verweist der Autor auf Bilder von Toten mit weißen Armbinden. Solche Armbinden konnten als Zeichen einer Nähe zu den russischen Truppen beziehungsweise als Kennzeichnung möglicher Kollaborateure interpretiert werden. Rötzer fragt deshalb, ob vermeintliche Kollaborateure während der ukrainischen Säuberungsaktionen misshandelt oder getötet worden sein könnten und ob möglicherweise einzelne Verbrechen, die später russischen Streitkräften zugeschrieben wurden, einen anderen Hintergrund hatten. Einen Beweis dafür präsentiert der Artikel nicht. Rötzer formuliert dies ausdrücklich als Frage, die weiterer Untersuchung bedürfe.
Die entscheidenden Tage nach dem russischen Rückzug
Bemerkenswert findet Rötzer in diesem Zusammenhang die Chronologie der ersten Tage nach dem russischen Abzug. Am 1. April 2022 hatte der Bürgermeister von Butscha die Befreiung der Stadt bekanntgegeben und vor Minen gewarnt. Nach Rötzers Darstellung erwähnte er dabei die später weltweit bekannt gewordenen Leichen auf den Straßen noch nicht. Auch in einem Bericht des ukrainischen Verteidigungsministeriums seien die Toten zunächst nicht erwähnt worden.
Am 2. April berichtete die ukrainische Polizei dann über den Einsatz von Spezialeinheiten. Diese sollten die Stadt, so die damalige Formulierung, von „Saboteuren und Komplizen der russischen Truppen“ säubern. Auch dieser Bericht habe die später bekannt gewordenen Toten zunächst nicht thematisiert. Erst anschließend seien die entsprechenden Meldungen erschienen. Für Rötzer erhält diese zeitliche Abfolge durch Simans Aussagen zusätzliche Bedeutung.
Hinzu kommt die politische und ideologische Einordnung des Freiwilligenverbandes Karpatská Sič. Rötzer bezeichnet die Formation als rechtsextremistisch und verweist auf ihre historischen Bezüge zum ukrainischen Nationalismus. Außerdem erinnert er daran, dass das Europäische Parlament den Verband 2018 zusammen mit C14, dem Rechten Sektor und dem mit Asow verbundenen Nationalen Korps im Zusammenhang mit einer Resolution gegen neofaschistische Gewalt erwähnt hatte.
Der tschechische Prozess selbst dürfte allerdings kaum eine umfassende Aufklärung der Ereignisse von Butscha bringen. Dort ging es in erster Linie um Simans ungenehmigten Kriegseinsatz und die ihm vorgeworfenen Plünderungen. Siman berichtete vor Gericht zudem, er habe in der Ukraine erstmals in seinem Leben Mord und Vergewaltigung gesehen und traumatische Erfahrungen gemacht. Zugleich bestritt er nach Angaben des Artikels, selbst Exekutionen vorgenommen zu haben. Er habe vielmehr Menschenleben gerettet.
Rötzer stellt nicht die Behauptung auf, mit Simans Aussagen sei bewiesen, dass die bekannten Toten von Butscha von ukrainischen Verbänden getötet worden seien. Er sieht darin vielmehr einen Anlass, die Vorgänge während und unmittelbar nach dem russischen Rückzug genauer zu untersuchen. Dabei erinnert er an die von Anfang an gegensätzlichen Darstellungen der Kriegsparteien: Moskau erklärte die Bilder aus Butscha zur Inszenierung, während Kiew und seine westlichen Unterstützer die russischen Streitkräfte für die Verbrechen verantwortlich machten.
Gerade weil Butscha für den weiteren Verlauf des Krieges und dessen Wahrnehmung im Westen eine so große Bedeutung erlangte, hält Rötzer eine unabhängige und umfassende Aufklärung für notwendig. Die Aussagen eines Mannes, der in jenen entscheidenden Tagen selbst an den „Säuberungsaktionen“ in Butscha und Irpin beteiligt war, seien dabei ein Hinweis, der nicht übergangen werden sollte. Ob und welche Konsequenzen daraus für die Bewertung der Ereignisse von Butscha zu ziehen sind, bleibt offen. Möglicherweise, so Rötzers ernüchterndes Schlusswort, werde man erst Jahre später erfahren, „was dort im Einzelnen vorgefallen war“.
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