
Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sorgt ein Vorgang in einem Dessauer Seniorenheim für Aufsehen. Für eine seit Jahren demente 95-Jährige waren Briefwahlunterlagen beantragt worden – und nach Auskunft des Wahlbüros hatte die Frau bereits gewählt. Ihr Bevollmächtigter wusste davon nichts und hat Strafanzeige erstattet.
In der Seniorenresidenz „Marthahaus“ in Dessau steht ein schwerwiegender Verdacht im Raum. Klaus-Lothar Bebber kümmert sich als Bevollmächtigter um seine 95-jährige Tante, die nach seinen Angaben seit vier Jahren dement ist. Als er sich Ende August nach ihren Wahlunterlagen erkundigte, erhielt er zunächst eine bemerkenswerte Auskunft: Eine Mitarbeiterin des Heims erklärte ihm demnach, die Wahlunterlagen der Bewohner eingesammelt und wegen Zeitmangels geschreddert zu haben.
Damit hätte die Angelegenheit eigentlich erledigt sein können. Doch Bebber ging der Sache nach. Am 31. August suchte er gemeinsam mit seiner Frau das zuständige Wahlbüro auf. Dort erfuhr er nach eigenen Angaben, dass für seine Tante bereits am 10. August Briefwahlunterlagen beantragt worden waren. Mehr noch: Die 95-Jährige hatte laut Wahlbüro bereits gewählt. Die Mitarbeiter zeigten Bebber demnach auch den Antrag mit einer „krakeligen“ Unterschrift seiner Tante.
Wer die Stimme tatsächlich abgegeben hat und welche Partei gewählt wurde, ist bislang nicht bekannt. Ebenso ist bislang nicht erwiesen, dass Mitarbeiter des Seniorenheims unrechtmäßig für die Frau abgestimmt haben. Bebber hat inzwischen über seinen Anwalt Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Stadt Dessau-Roßlau bestätigte, dass ihr der Vorgang bekannt ist. Das Seniorenheim äußerte sich gegenüber der berichtenden Zeitung bislang nicht zu den Vorwürfen.
Brisante Fragen zur Briefwahl
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre der Vorgang weit mehr als eine Unregelmäßigkeit im Umgang mit Wahlunterlagen. Zwar dürfen Menschen, die ihren Stimmzettel nicht selbst ausfüllen können, bei der Wahl Hilfe in Anspruch nehmen. Entscheidend ist jedoch, dass ausschließlich der tatsächlich erklärte Wille des Wahlberechtigten umgesetzt wird. Wer als Hilfsperson gegen dessen Entscheidung oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung abstimmt, kann sich wegen Wahlfälschung strafbar machen.
Gerade deshalb muss der Dessauer Fall vollständig aufgeklärt werden. Denn wenn für eine schwer demente Bewohnerin eine Stimme abgegeben wurde, ohne dass sie selbst eine Wahlentscheidung getroffen hatte, wäre das kein Kavaliersdelikt, sondern ein Angriff auf einen elementaren Grundsatz demokratischer Wahlen: Jeder Wahlberechtigte verfügt über genau eine Stimme – und niemand sonst darf darüber verfügen. Der Fall wirft zudem die Frage auf, wie zuverlässig bei der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen sichergestellt wird, dass tatsächlich der Wille der jeweiligen Bewohner zum Ausdruck kommt. Pauschale Verdächtigungen gegen Pflegeheime wären unangebracht. Wo aber konkrete Ungereimtheiten wie in Dessau auftreten, dürfen Behörden und Wahlleitung nicht zur Tagesordnung übergehen.
Besonders pikant: Bebber erklärte gegenüber der „Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung“, bereits bei der Bundestagswahl seien ihm und seiner Frau Zweifel gekommen. Damals seien sie der Sache jedoch nicht weiter nachgegangen. Nun liegt eine Strafanzeige vor. Es ist zu hoffen, dass schnell geklärt wird, wer die Briefwahlunterlagen beantragt, wer sie ausgefüllt und wie die angeblich geschredderten Unterlagen mit der bereits registrierten Stimmabgabe zusammenpassen.
Quelle: Ostdeutsche Allgemeine Zeitung: „Wahlbetrug mit der Stimme einer dementen 95-Jährigen?“
Und hier das Statement von Ulrich Siegmund zu dem Skandal:
Entdecke mehr von Philosophia Perennis
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.






