
Ein derzeit millionenfach verbreiteter Videoausschnitt könnte für Rapper Ski Aggu ein juristisches Nachspiel haben. Der Musiker erzählte in einem Livestream eine pikante Geschichte über CDU-Politiker Jens Spahn und dessen Ehemann Daniel Funke. Spahn weist die damit verbundenen Vorwürfe zurück und geht nun juristisch gegen den Rapper vor.
Der Ausschnitt stammt aus der am 18. August live aus dem Berliner U-Bahnhof Tempelhof übertragenen „Almani Show“. Dort erzählte Ski Aggu, bürgerlich August Diederich, von einer Party, auf der angeblich auch Jens Spahn und dessen Ehemann anwesend gewesen seien. Aggu bezeichnete die Veranstaltung als „Chem-Party“ und behauptete über die beiden Männer, sie hätten dort die „schlimmsten Bretter gezogen“. Pikant wirkt die Szene vor allem deshalb, weil der Rapper unmittelbar danach offenbar verlangt, die Passage herauszuschneiden – worauf ihm bedeutet wird, dass die Sendung gerade live übertragen werde.
Inzwischen allerdings bezeichnete Ski Aggu seine Geschichte als erfunden; der verbreitete Ausschnitt wurde zudem als Satire gekennzeichnet. Einen unabhängigen Beleg für einen Drogenkonsum Spahns gibt es bislang nicht. Spahn will die Sache dennoch nicht auf sich beruhen lassen. Nach Medienberichten ließ er Ski Aggu anwaltlich durch den bekannten Kölner Rechtsanwalt Höcker abmahnen und will Strafanzeige erstatten. Damit könnte aus dem vermeintlichen Scherz eine juristisch durchaus ernste Angelegenheit werden. Betroffen könnten auch weitere User sein, die das Video in den sozialen Netzwerken weiter verbreiten.
Was sind eigentlich „Chem-Partys“?
Der von Ski Aggu verwendete Begriff ist keineswegs eine Wortschöpfung des Rappers. Unter „Chemsex“ versteht man den gezielten Konsum psychoaktiver Drogen im Zusammenhang mit sexuellen Begegnungen. Das Phänomen ist insbesondere aus Teilen der schwulen und bisexuellen Szene bekannt und kann auch im Rahmen von Sexpartys mit mehreren Teilnehmern stattfinden.
Die Deutsche Aidshilfe nennt dabei vor allem Crystal Meth, GHB/GBL und Mephedron beziehungsweise andere Cathinone; auch Kokain und Ketamin werden mit Chemsex in Verbindung gebracht. In aktuellen Beratungsangeboten für schwule, bi- und pansexuelle Männer wird mittlerweile ausdrücklich auch „Monkey Dust“ genannt. Die Substanzen sollen unter anderem Hemmungen abbauen und sexuelle Empfindungen intensivieren, bergen jedoch erhebliche Risiken von Überdosierung, Kontrollverlust und Abhängigkeit. Besonders das in der Gayszene immer beliebter werdende „Monkey Dust“ führt zu völlig aus dem Ruder laufenden Exzessen.
Ob die von Ski Aggu behauptete Party überhaupt stattgefunden hat und was dort gegebenenfalls geschah, ist damit freilich nicht bewiesen. Genau das dürfte nun zum Kern der Auseinandersetzung werden: Der Rapper präsentierte die Geschichte zunächst im Livestream als eigenes Erlebnis – und erklärte sie erst anschließend für erfunden. Für Jens Spahn, der vor kurzem erst wegen des Leihmutterskandals in den Medien war und danach einen Teil seiner Ämter in der CDU niederlegte, war damit offenbar die Grenze eines harmlosen Scherzes überschritten.
„Semper aliquid haeret“
„Calumniare audacter, semper aliquid haeret“ – Verleumde nur dreist, etwas bleibt immer hängen. Das wussten schon die alten Römer. Eine Abmahnung allein wird das Reputationsproblem für Jens Spahn kaum aus der Welt schaffen. Tausende, möglicherweise bald Hunderttausende Menschen haben das Video gesehen und werden sich fragen, ob an Ski Aggus Behauptung etwas dran ist. Der Rapper hat seine Geschichte später zwar als erfunden bezeichnet – aber der einmal entstandene Verdacht bleibt. Wer diesen Verdacht wirklich vollständig ausräumen wollte, könnte dies etwa durch eine freiwillige, aussagekräftige Haaranalyse versuchen. Eine juristische Abmahnung beweist schließlich weder Drogenkonsum noch dessen Gegenteil.
Unabhängig davon bleiben die politischen Kontroversen um Spahns Amtszeit als Gesundheitsminister, insbesondere die Aufarbeitung der Maskenbeschaffung. Auch hier gilt allerdings: Politische Verantwortung, möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten und tatsächlich gerichtlich festgestellte Straftaten sind drei verschiedene Dinge. Gerade deshalb wäre maximale Transparenz überzeugender als der Eindruck: Anwälte einschalten – und damit soll die Sache erledigt sein.
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