
Vorschaufoto: (c) Tobias Klenze / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0
Lange galt das „Zentrum für Politische Schönheit“ als eine Aktivistengruppe, die mit provokanten Aktionen regelmäßig für Schlagzeilen sorgte und sich dabei auf die Kunstfreiheit berief. Nun steht die Organisation selbst im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurden mehrere Wohn- und Geschäftsräume in Berlin durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht unter anderem des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Beleidigung sowie der üblen Nachrede.
Auslöser der Ermittlungen ist eine Plakataktion aus dem vergangenen Oktober vor der Polizeidirektion Chemnitz. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden zeigte das Plakat eine karikaturhafte Darstellung eines Polizeibeamten und des AfD-Bundessprechers Tino Chrupalla auf einem Motorrad, an dessen Heck eine Reichskriegsflagge angebracht gewesen sein soll. Die Figur Chrupallas habe zudem den linken Arm in einer Weise ausgestreckt, die von den Ermittlern als Hitlergruß gewertet werde. Zusätzlich sei auf dem Plakat sinngemäß behauptet worden, sächsische Polizeibeamte gewährten Rechtsextremisten uneingeschränkten Zugriff auf interne Polizeidaten.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft genehmigte das Amtsgericht Chemnitz Durchsuchungen an insgesamt fünf Objekten in Berlin. Die Maßnahmen richteten sich gegen mehrere Beschuldigte; in diesem Zusammenhang wurden auch Räumlichkeiten des „Zentrums für Politische Schönheit“ durchsucht. Die Ermittlungen dauern an.
Mimimi beim Zentrum
Die Aktivistengruppe reagierte mit scharfer Kritik. In einer Stellungnahme sprach sie davon, Familien und Kinder seien durch die frühmorgendlichen Maßnahmen aus dem Schlaf gerissen worden. Das Plakat habe nach eigener Darstellung auf mutmaßliche Missstände bei der Weitergabe interner Polizeidaten aufmerksam machen sollen. Die Ermittlungen wertet das Zentrum als Angriff auf die Kunstfreiheit und spricht von einer Kriminalisierung politischer Kunst.
Seit Jahren tritt das „Zentrum für Politische Schönheit“ mit typisch linksfaschistischen, perfiden Aktionen gegen konservative und insbesondere AfD-Politiker auf. immer wieder bewegte sich die Gruppe dabei bewusst an den Grenzen des rechtlich Zulässigen. Ob die jetzt beanstandete Plakataktion noch von der Kunstfreiheit gedeckt ist oder strafrechtlich relevante Grenzen überschritten wurden, werden nun die Gerichte klären müssen.
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