Verurteilung für Merkel-Meme ist gefährlicher Präzedenzfall für die Meinungsfreiheit

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(David Berger) Der bevorstehende Berufungsprozess gegen den AfD-Außenpolitiker Petr Bystron am 7. Mai rückt erneut die desolate Lage der Meinungsfreiheit in Deutschland in den Fokus. Im Zentrum des Verfahrens steht ein umstrittenes Meme, das eine winkende frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigt und juristisch als möglicher Verstoß gegen Strafvorschriften bewertet wird.

Die Staatsanwaltschaft sieht in der Darstellung einen strafrechtlich relevanten Zusammenhang, unter anderem im Hinblick auf § 86a Strafgesetzbuch, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Kritiker halten diese Auslegung jedoch für überzogen.

Mehrere renommierte Strafrechtswissenschaftler äußerten deutliche Zweifel an der Strafbarkeit. So erklärte Diethelm Klesczewski von der Universität Leipzig, die mögliche Geschmacklosigkeit des Plakats sei „für sich genommen nicht strafbar“. Eine Anwendung des entsprechenden Strafrechtsparagraphen „dürfte ausscheiden“. Auch Hans-Ullrich Paeffgen von der Universität Bonn sieht keinen tragfähigen strafrechtlichen Zusammenhang und bezeichnete den erhobenen Vorwurf als „an den Haaren herbeigezogen“.

Politische Justiz

Trotz dieser Einschätzungen war Bystron in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen, insgesamt 11.250 Euro, verurteilt worden (PP berichtete). Gegen dieses Urteil richtet sich nun die Berufung. Der Politiker selbst spricht von politischen Motiven hinter dem Verfahren. Die Anklage sei ein Jahr nach Veröffentlichung des Memes und mitten im Wahlkampf erfolgt, was er als gezielte Maßnahme bezeichnet.

Auch der Verband Europäischer Journalisten äußerte sich besorgt. In einer Stellungnahme warnte der Verband, der Fall könne weit über die Person Bystron hinaus Bedeutung erlangen und als Präzedenzfall für die öffentliche Meinungsäußerung dienen.

Mit dem anstehenden Berufungsprozess könnte somit nicht nur über den Einzelfall entschieden werden, sondern auch über grundsätzliche Fragen zur Auslegung der Meinungsfreiheit und ihrer strafrechtlichen Grenzen in Deutschland.

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Für Interessierte, die den Prozess beobachten wollen: Verhandlung „Merkel-Meme“: 7. Mai, 9.30, Nymphenburger Straße 16, Raum B162, MÜNCHEN


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