(David Berger) Im Fall der niedersächsischen Landtagsabgeordneten Vanessa Behrendt, die seit geraumer Zeit wegen ihrer mutigen Kritik am queeren Fanatismus übel bedrängt wird, hat ein Gericht entschieden, kein Hauptverfahren zu eröffnen. Damit wird es vorerst keine Gerichtsverhandlung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen geben.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Hintergrund waren mehrere Beiträge Behrendts in sozialen Netzwerken, in denen sie sich unter anderem zu Themen rund um queere Communities und gesellschaftspolitische Fragen äußerte. Behrendt hatte nicht ganz grundlos erklärt, die „Regenbogenfahne“ stünde auch für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“. Auch warnte Behrendt vor der „Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda“.
Immunität aufgehoben
Dagegen wurden zunächst von fanatischen Queer-Aktivisten, dann von der Staatsanwaltschaft Vorwürfe wie Volksverhetzung und Beleidigung in den Raum gestellt.
Im Zuge der Ermittlungen war auch die Immunität der Abgeordneten aufgehoben worden, um eine strafrechtliche Prüfung zu ermöglichen.
Das zuständige Gericht kam nun jedoch zu dem Ergebnis, dass kein ausreichender Anlass für die Eröffnung eines Hauptverfahrens besteht. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien nicht erfüllt. Behrendt selbst hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und ihre Aussagen als von der Meinungsfreiheit gedeckt bezeichnet.
Gericht kritisiert Staatsanwaltschaft
NIUS dazu: „Ausgerechnet beim Hauptvorwurf bezüglich Behrendts Aussage über die „Regenbogenfahne“ sieht das Braunschweiger Landgericht keinen Grund für die Eröffnung eines Verfahrens gegen die Landtagsabgeordnete. Bemerkenswert ist der Schriftwechsel zwischen dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft, der NIUS vorliegt. Darin wirft das Braunschweiger Landgericht der Göttinger Staatsanwaltschaft vor, dass seitens der Behörde – im Gegensatz zu Vanessa Behrendts Anwalt – „keinerlei rechtliche Ausführungen“ zu den Vorwürfen vorliegen. Hierüber wäre man „erstaunt“, heißt es wörtlich.“ (Quelle)
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