Eine Empfehlung für den Parteitag in Riesa
1841 verfasste der Dichter August Heinrich Hoffmann von Fallersleben das „Lied der Deutschen“, das später zur Nationalhymne wurde. Nur ein Jahr später legte er eine überarbeitete Fassung des Liedes „Die Gedanken sind frei“ vor. Beide Texte sind von brennender Aktualität. Gastbeitrag von Frank Steinkron.
Der historische Hintergrund: Repression und Zensur durch die damaligen Eliten
Das „Deutschlandlied“ und das Lied „Die Gedanken sind frei“ fallen beide in die Zeit des sogenannten Vormärz, also in jene Epoche zwischen 1830 und 1848, in der das Bürgertum, unterstützt von Arbeitern und Handwerkern, einen deutschen Einheitsstaat mit einer republikanisch-parlamentarischen Verfassung, einer liberalen Grundordnung und einer angemessenen sozialen Gesetzgebung forderte.
Überwunden werden sollte der auf dem Wiener Kongress 1815 errichtete Deutsche Bund. Bei diesem handelte es sich um einen losen Zusammenschluss von über 30 Fürstentümern, die seit den Karlsbader Beschlüssen von 1819 autokratisch regiert wurden. Demokratische und rechtsstaatliche Bestrebungen wurden von den gekrönten Häuptern mit Mitteln von Zensur und polizeistaatlicher Willkür unterdrückt. Die partikularistischen Herrschaftsinteressen der monarchischen Eliten standen höher als das Interesse des Volkes.
Gedankenfreiheit bedeutet Meinungsfreiheit
Vor diesem geschichtlichen Hintergrund erinnert das Lied „Die Gedanken sind frei“ nicht nur daran, dass dem freien Denken auch Ketten und Kerkerhaft nichts anhaben können. Wie schon in Friedrich von Schillers „Don Carlos“ ist Gedankenfreiheit gleichbedeutend mit Meinungsfreiheit („Geben Sie Gedankenfreiheit, Sire!“). Meinungsfreiheit wiederum ist ein vom Staat zu schützendes Grundrecht (vgl. Grundgesetz, Artikel 5). So sah es auch Hoffmann von Fallersleben. Daher definiert er in der dritten Strophe des Deutschlandliedes die Prinzipien von „Einigkeit und Recht und Freiheit“ als unabdingbare Voraussetzung für das glückliche Gedeihen der deutschen Nation.
Je unpatriotischer die Linke, desto freiheitsfeindlicher ist sie.
Nicht von ungefähr wurde die dritte Strophe des Deutschlandliedes unter der Herrschaft der nationalen Sozialisten nicht gesungen und gleichsam durch das Horst-Wessel-Lied ersetzt, während der Text „Die Gedanken sind frei“ vollständig verboten war. Als ihr Vater von der Gestapo verhaftet wurde, soll Sophie Scholz dieses Lied demonstrativ auf der Blockflöte gespielt haben.
In der Bundesrepublik wurde nicht nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes rehabilitiert; „Die Gedanken sind frei“ avancierte auch zu einem beliebten Lied unter jenen Linken, die sich als progressiv verstanden.
Jedoch gab sich die politische Linke nur so lange als Vorkämpferin der Freiheit, wie sie noch nicht an den Futtertrögen der Macht saß. Mittlerweile ist sie längst selbst zu einem neofeudalen Establishment geworden. Ihre Repräsentanten verfallen immer ungenierter in monarchische Allüren. Der selbsternannte „Bündniskanzler“ Habeck, der Patriotismus schon immer „zum Kotzen“ fand, gibt sich nicht weniger autoritär und antipatriotisch als seinerzeit die deutschen „Bundesfürsten“.
Die Freiheitsliebe wahrer Patrioten
Und so sind es wie zu Zeiten des Vormärz wieder die wahren Patrioten, die für Gedanken- und Meinungsfreiheit kämpfen und dabei nicht nur Zensur und soziale Ausgrenzung, sondern gegebenenfalls auch Gefängnisstrafen und physische Gewalt in Kauf nehmen.
Fürsprecher der freiheitsliebenden Patrioten ist die AfD. Von daher ist das Lied „Die Gedanken sind frei“ gewissermaßen von selbst zur inoffiziellen Hymne der AfD geworden. Insofern läge es nahe, es auf dem anstehenden Parteitag in Riesa zusammen mit der dritten Strophe des Deutschlandliedes selbstbewusst zu singen.
Die Signalwirkung im In- und Ausland wäre nicht zu unterschätzen.
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