Samstag, 6. Juli 2024

Süßes Gift. Eine Parabel

Ein Gastbeitrag von Frank Steinkron

Riskante Solidarität. Die Bundesregierung gleicht einer Firma, die seit fast zehn Jahren Schachteln mit Pralinen „südländischer Herkunft“ vertreibt. Die Aktion wird als ein humanitärer Beitrag deklariert, es gehe um Solidarität. Es gehe um Solidarität, aber auch um mehr Vielfalt im eigenen Land. Überhaupt sei es wichtig, dass die Deutschen ihre Essgewohnheiten ändern und von anderen Kulturen lernen. Die Pralinen sind von höchst unterschiedlicher Qualität, was man ihnen von außen jedoch nicht ansieht.

Bei einer Schachtel mit 20 Pralinen ergibt sich folgende Statistik. Zwei Pralinen sind von erlesener Qualität, drei weitere sind sehr schmackhaft. Fünf Pralinen sind essbar, aber eigentlich eher eine Belastung durch unnötige Kalorien. Fünf Pralinen verursachen Bauchschmerzen und Übelkeit. Drei führen zu schweren Vergiftungserscheinungen, zwei sind tödlich.

Herz statt Hetze. In der Presse erfährt man nur von den köstlichen Pralinen. Der Vorstandsvorsitzende lässt sich sogar mit einer Praline in der Hand fotografieren (allerdings ohne sie danach zu essen). Wer dagegen vor dem Kauf der Schachteln warnt, dem wird unterstellt, er habe kein Herz, sondern sei ein Hetzer. Oder gar ein Rassist, weil er ein ausländisches Produkt diskriminiere. Werden Todesfälle doch bekannt, spricht die Firma von „nicht repräsentativen Einzelfällen“ von „nur untergeordneter regionaler Bedeutung“ und gibt den Opfern eine Mitschuld (falsche Essgewohnheiten).

Ein mutiger Journalist unterbreitet einen Vorschlag: Wie wäre es, wenn der Hersteller einmal selbst von den Pralinen kosten würde? Der Vorschlag wird entrüstet abgelehnt. Das käme einem russischen Roulette gleich. In Zeiten des Ukrainekrieges verbiete sich aber alles Russische von selbst.

Verständnisvolle Justiz. Mit der Zeit häufen sich die Todesfälle und immer weniger lässt sich verschweigen. Um die Volksseele zu beruhigen, werden schließlich 20 Vorstandsmitglieder der Pralinenfirma vor Gericht gestellt. Die Richter wollen keine Pauschalurteile aussprechen und finden eine salomonische Lösung. Sie orientieren sich bei der Urteilsfindung an den Quoten der Nebenwirkungen. Bei zwei Personen lautet die Anklage auf fahrlässige Tötung, bei dreien auf Körperverletzung. Alle fünf kommen mit Bewährungsstrafen davon. Zehn weitere werden wegen Geringfügigkeit freigesprochen. Drei Angeklagte erhalten eine Belobigung wegen besonderer kulinarischer Verdienste, zwei werden mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

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PP-Redaktion
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