Donnerstag, 25. April 2024

Nach PP-Artikel: Amadeu Antonio Stiftung gibt Unterlassungserklärung ab

(David Berger) Noch bevor ich mit einem bekannten Medienanwalt eine Unterlassungsaufforderung gegen von der Amadeu Antonio Stiftung über mich verbreitete Falschaussagen anstrengen konnte, hat diese selbst mit ihrem Anwalt reagiert…

Vor wenigen Tagen hatte ich hier angesichts eines Blogeintrags, den die Amadeu Antonio Stiftung zu verantworten hatte, gefragt:

„Soll ich nun die Stiftung, wie sie das bei mir einmal tat, auf Unterlassung verklagen? Das würde u.U. doch auch bedeuten, dass sie die ganze Auflage ihrer Broschüre nicht mehr vertreiben dürfte bzw, das Machwerk einstampfen müsste? Ratschläge von Juristen nehme ich gerne entgegen…“

Neverforegtniki und David Berger

Worum ging es: In einer im üblichen propagandistischen Stil des „Kampfes gegen Regierungskritiker“ gehaltenen Broschüre, die vom Bundesfamilienministerium und dem Freistaat Sachsen mitfinanziert wurde, heißt es:

„Lotz, selbsternannter „freier Journalist, der für selbstständiges Denken und Meinungsfreiheit auftritt“, ist auf Twitter, YouTube und dem Kurznachrichtendienst Telegram tätig. Auf Twitter verzeichnet er 20.000, auf Telegram 65.000 und auf YouTube sogar 280.000 Abonnent*innen. Politisch sichtbar ist er seit ca. 2019, den ersten Artikel veröffentlichte er auf dem in den letzten Jahren zunehmend rechtsradikalen Blog Philosophia Perennis, der von dem ehemaligen Theologen David Berger betrieben wird. Berger sitzt im Vorstand der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.“

Ein klein wenig Recherche hätte ergeben, dass ich niemals im Vorstand der Stiftung saß, ja das Kuratorium, dessen einfaches Mitglied ich war, schon vor vielen Jahren verlassen habe. Kurzum, eine Fehlinformation. Auch was das „ehemaliger Theologe“ bedeuten soll, scheint mir rätselhaft (ich bin nach wie vor habilitierte Dogmatiker), während die Charakterisierung als „rechtsradikal“ durch diese Stiftung eher als Auszeichnung zu werten ist.

„Ein Zeichen gegen die neue Inquisition setzen“

Auf meine Frage hin hatten sich zahllose Twitter-User für einen Prozess ausgesprochen, ein sehr bekannter Medienanwalt sein Engagement öffentlich zugesagt – was offensichtlich bereits ausreichte, dass die Stiftung im vorauseilendem Gehorsam eine Unterlassungserklärung abgab.

Sie wolle in Zukunft die Falschaussagen zu mir nicht mehr wiederholen oder verbreiten. Damit seien eventuell meinerseits bestehende Unterlassungsansprüche erfüllt, stellt der Rechtsanwalt in der Hoffnung auf einen Schlussstrich unter die unangenehme Sache fest.

Eine Frage bleibt: Die Borschüre ist zwar aus dem Netz verschwunden (wirklich überall?), sei angeblich vergriffen, ist aber (in welcher Auflage?) inzwischen verbreitet wurde und steht eventuell in öffentlichen Bibliotheken noch einem größeren Publikum zur Verfügung. Erstaunlich auch die Aussage, dass die Broschüre bereits vergriffen sei, da sie erst am 5. April als „Neuerscheinung“ vorgestellt wurde. das heißt, dass sie jetzt schon weit verbreitet sein muss.

Darf das sein? Sollen wir uns mit folgendem Argument zufrieden geben? Dadurch dass derartige Lügen und Falschaussagen derzeit ganze Bibliotheken erschaffen und der Staatsfunk praktisch nur durch sie noch seine Existenzberechtigung hat, kommt es darauf auch nicht mehr an… Vielleicht diesmal, aber ich bin mir sicher, dass irgendwann das große Aufräumen kommt und ich das vielleicht sogar noch miterleben werde.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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