Mittwoch, 18. Dezember 2024

Vergeben, vergessen, versöhnen? Nein, it’s payday!

Wir müssen umdenken, denn die Täter verharren. Sie befinden sich in einer Sackgasse und können und wollen ihre Politik nicht ändern. Wir müssen unsere Aktivitäten auf den einzigen mir letztlich sinnvoll erscheinenden Weg der Problembewältigung fokussieren: Der gerichtlichen Verfolgung der Täter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Fehlinformationen über die experimentellen gentherapeutischen Maßnahmen verbreiteten und wissentlich Risiken von Impfschäden in Form von Körperverletzungen und Tod gänzlich verschwiegen oder relativierten – und dadurch klipp und klar Straftatbestände erfüllt haben. Ein Gastbeitrag von Uwe G. Kranz

Sie haben den Schuss wohl noch immer nicht gehört. Zumindest die allermeisten aus Gubernative (Bundes- und Landesregierungen), Legislative (komatöse, paralysierte, korrumpierte Parlamente, sowie Fraktionen und Parteien auf Bundes- und Landesebene), Exekutive (obrigkeitsgläubige Eingriffs- und Leistungsverwaltungen), Judikative (allzu willfährig bis auf höchste Ebenen) und sogar die sogenannte „vierte Gewalt”, die allzu systemtreuen Medien (Bild, Ton und Print):

Sie alle haben allzu lange den permanenten (Grund-)Rechtsbruch zugelassen, haben tiefe Gräben in unsere Gesellschaft gezogen, Familien und Freunde entzweit, Zensur und Denunziantentum gefördert und damit unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung torpediert und durchlöchert wie einen Schweizer Käse.

Selbst die Gewaltenteilung, das Fundament unserer Demokratie, wurde zunehmend pulverisiert und liegt danieder. Die wahrhaften Delegitimierer unseres Staatwesens sitzen anscheinend an den Schaltstellen der staatlichen Macht und in den Verwaltungen – und sie rufen „Haltet den (rechten) Dieb!

Verantwortung zeigen

Die Erkenntnis reift seit Längerem – zwar langsam, aber gnadenlos sicher -, dass zuerst die Täter zur Verantwortung gezogen werden müssen. Dass umfangreiche, transparente und unbestechliche Ermittlungen, Vernehmungen, Anklagen, Gerichtsverhandlungen, Tribunale oder eine Enquete-Kommission, echte Schuldeingeständnisse und angemessene Urteile unverzichtbar sind. Dass es glaubhaft-tätige Reue geben muss, bevor überhaupt an Vergebung gedacht werden kann. Vergeben könnten ohnehin allenfalls die Opfer der Lockdowns, der Unterdrückungsmaßnahmen, der Grundrechtseingriffe, der Kita- und Schulschließungen, der Ausgangssperren, der Betretungs-, Berufs- und Betreuungsverbote, der unverhältnismäßigen Bußgeld- und Gerichtsverfahren und vieles anderes mehr.

Die Opfer der Covid-Politik müssen Gerechtigkeit erfahren und vollständig rehabilitiert werden – und zwar von Amts wegen und ohne großen bürokratischen Aufwand. Tätige Reue muss zunächst der Staat üben, indem er alle Impfmaßnahmen sofort stoppt, sämtliche Bußgeldverfahren rückwirkend einstellt, die erhobenen Bußgelder zurückzahlt, ergangene Fehlurteile von sich aus kassiert, das Recht wieder installiert. Dann könnte man daran denken zu vergeben. Vergessen darf man das, was in den letzten drei Jahren passiert ist, jedenfalls nie; das Geschehene gemahnt sogar einer Rückblende auf Deutschlands dunkelste Zeiten!

Corona-Narrative kollabieren, Täter bleiben kompromisslos

Immer stärker wird ans Licht gebracht, wie fast sämtliche Corona-Narrative kollabieren: Die „Twitter-Files”; die Pfizer-Enthüllungen der betriebsinternen Whistleblower; die von der deutschen Bundesregierung widerwillig bereitgestellten 242 Korrespondenz-Dokumente, die jetzt erst der Analyse zugeführt werden konnten; die gehackten und geleakten Papiere, die dem „France Soir” vorliegen; die kurzfristig in der „Berliner Zeitung” veröffentlichte, dann zurückgepfiffene und später relativierend „kuratiert“ wiedereingestellte Biontech/Pfizer-Lobby-Rechtsbruch-Studie von sechs namhaften Juristen („schwere Mängel“ im Zulassungsverfahren); der aufkommende Betrugsverdacht im Zusammenhang mit der Phase-3-Studie im argentinischen Zulassungsverfahren; die sinnlose Schikane der Testpflicht; die Betten-Lüge; die Inzidenz-Lüge; die Übersterblichkeit. Et cetera, et cetera. Die Liste ließe sich problemlos fortsetzen, aber es ist inzwischen vergebliche Mühe.

Wir müssen umdenken, denn die Täter verharren. Sie befinden sich in einer Sackgasse und können und wollen ihre Politik nicht ändern. Eher kneift man wohl einen Ochsen ins Horn. Wir müssen unsere Aktivitäten auf den einzigen mir letztlich sinnvoll erscheinenden Weg der Problembewältigung fokussieren: Der gerichtlichen Verfolgung der Täter, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Fehlinformationen über die experimentellen gentherapeutischen Maßnahmen (fälschlich „Impfstoffe“ genannt) verbreiteten und wissentlich Risiken von Impfschäden in Form von Körperverletzungen und Tod gänzlich verschwiegen oder relativierten – und dadurch klipp und klar Straftatbestände erfüllt haben. Damit verbunden sind in der zivilrechtlichen Folge Schadenersatzforderungen – und damit der wirtschaftliche Niedergang der Pharma-Kriminellen.

Aufrufe, Straf- und Zivilprozesse

Allerorten werden nun vermehrt Aufrufe und Klagen bekannt, die zivil- oder strafrechtlich entweder erhoben, gerade eingeleitet werden oder sogar schon bis zur Prozessterminierung gereift sind. Wie Pilze schießen diese Fälle aus dem Boden. Und als ob hier telepathische Kräfte am Werk seien, fordern, just während diese Kolumne entsteht, die Schauspielerin Eva Herzig und der Gründer des Netzwerkes für unabhängige Autoren, dem Blog „tkp” für “Science & Politik“, Dr. Peter F. Mayer, in einem Aufruf an die Regierung die Aufarbeitung des Geschehens seit 2020, zudem klare rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen, die Rücknahme der fälschlich erlassenen bzw. veränderten Gesetze, die vollständige Rehabilitierung der Opfer und die Einrichtung einer Untersuchungskommission statt eines gesellschaftlichen Schutzes der Täter. Nachfolgend gibt dieser Beitrag eine unvollständige Liste der Klagemaßnahmen im internationalen Raum wieder.

Der österreichische Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) versuchte jüngst, sozusagen auf den letzten Drücker, gemeinsam mit seinem (grünen) Gesundheitsminister Johannes Rauch mit wohlfeiler Buße und Schein-Reue seiner Verantwortung zu entfliehen. Seine späte und gequälte Einsicht („Wir waren expertenhörig“) heißt in Wahrheit nichts anderes als “Die Experten waren schuld”. Immer die anderen! Sein Plan zur Schaffung eines Arbeitskreises („Kommission für Transparenz“), um die Folgen der P(l)andemie aufzuarbeiten – „mit kritischer, schonungsloser Analyse“, wie er sagte, um durch einen nicht näher definierten österlichen „Dialogprozess“ die „Risse in der Gesellschaft (zu) kitten“ und eine „Zeit für ein neues Miteinander“ einzuläuten: Zu spät, zu wenig, zu unglaubwürdig! Die Zahl der Kritiker wächst daher schnell – und wird immer lauter.

In Österreich brodelt es

Hier einige wenige Debattenbeiträge, die für die Stimmung insgesamt stehen: Mag. Christian Zeitz vom Wiener Akademikerbund konstatierte trocken und treffend: „Nicht ‚Corona‘ hat ‚tiefe Gräben in unserer Gesellschaft hinterlassen‘, sondern der vielfache Rechtsbruch und die totalitäre Umgestaltung der Gesellschaft durch die agierenden Politiker.“ DDr. Christian Fiala von der Initiative für evidenzbasierte Corona Informationen kommentierte: „Wenn der Herr Nehammer einen Rest an Anstand hätte, dann würde er unverzüglich zurücktreten!”. Dr. Michael Brunner von den Anwälten für Aufklärung erklärte: „Man kann nicht zuerst die Grund- und Freiheitsrechte demontieren und dann so tun, als wäre nichts gewesen!“. Martin Kaser, Mitinitiator des österreichischen Volksbegehrens „Rücktritt Bundesregierung”, stellte zu Nehammer klar: „Die einzige Versöhnung, die er uns präsentieren könnte, wäre sein Rücktritt, eine lückenlose Aufarbeitung des Themas und ein Prozess gegen alle, die den ganzen Wahnsinn unterstützten.

Auch die Organisatoren von Protestbewegungen der Basis sind über den österreichischen Kanzler empört. Sabine Brandner, Mitorganisatorin vom „Spaziergang Steyr”, befindet: „Einen Versöhnungsprozess zu starten mit den Worten ‚aber entschuldigen werde ich mich nicht‘, ist der völlig falsche Weg!“. Und die Ärztin Dr. Konstantina Rösch meinte: „Das Einzige, das ich akzeptiere, ist, dass Nerhammer die Hände ausstreckt, damit man ihm die Handschellen anlegen kann. Es muss Entschädigungen und Rehabilitationen geben, und es braucht ‚Tribunale‘!“. Beatrice Hubner von den „Löwenmamas” verdeutlicht: „Wir … sind jedenfalls für eine Aufarbeitung des Geschehenen und vor allem für einen Plan für die Zukunft, für unsere Kinder.“ Und der überregional bekannte Professor Dr. Andreas Sönnichsen sagt: „Eine Versöhnung ist dringend notwendig, diese Einsicht kommt reichlich spät. Eine Versöhnung kann aber nur stattfinden, wenn es eine ehrliche Entschuldigung gibt.”

International dreht sich die Stimmung

Doch nicht nur in Österreich brennt die Luft. Auch in Israel fordern die Bürger zu Hundertausenden den Rücktritt des Premierministers Binyamin Netanyahu wegen dessen zunehmend totalitärerer Politik, die in einer verschärften Regierungskontrolle über die Ernennung von Richtern des Obersten Gerichtshofs und zugleich seiner Schwächung durch einfache Mehrheitsbeschlüsse der Knesset (des israelischen Parlament) gekennzeichnet ist, mit der fast alle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs außer Kraft gesetzt werden können. Auch so kann man natürlich vorgriffig einer drohenden gerichtlichen Verfolgung begegnen… denn, nicht zu vergessen, Israel hatte eines der härtesten Anti-Corona-Regimes der Welt.

In der Schweiz klagt Pascal Najadi, ein pensionierter Banker, gemeinsam mit Todd Callender den amtierenden Schweizer Bundespräsidenten und Ex-Gesundheitsminister Alain Berset wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und Amtsmissbrauchs gemäß Artikel 310 des Schweizerischen Strafgesetzbuches an. Hier leitete übrigens der Generalstaatsanwalt des Landes persönlich die Untersuchung ein. Insbesondere bezieht sich Najadi auf die Aussage der Pfizer-Präsidentin für internationale Märkte, Janine Small, die vor dem Covid-19-Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlamentes zugegeben hatte, dass der Impfstoff während der klinischen Studien überhaupt nie auf seine Fähigkeit getestet wurde, die Übertragung zu verhindern. Die EU war darüber beim Kauf der 4,5 Milliarden Impfdosen nicht informiert worden – womit es sich entweder um einen der größten Betrugsfälle oder um „den größten Korruptionsskandal in der Geschichte der Menschheit” handelt, wie es der kroatische Europaabgeordnete Mislav Kolakusic formulierte.

In Brüssel: Intransparenz pur

Die aktuelle Behandlung dieser Affäre im europaparlamentarischen Raum, insbesondere der überraschend schonende Umgang mit der Hauptakteurin Ursula von der Leyen, spricht leider eher für die zweite Version – und damit gegen jegliche demokratische und rechtsstaatliche Kultur, denn ihre von den Chefs der Parlamentarischen Gruppen beschlossene Befragung hinter verschlossenen Türen ist Intransparenz pur. Hoffentlich bleibt die „New York Times” hartnäckig, die die Europäische Kommission beim EuGH verklagte, weil diese sich weigerte, die Textnachrichten zu veröffentlichen, die zwischen der Kommissionspräsidentin und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, ausgetauscht wurden. Diese SMS bildeten nämlich die Basis zu diesem zig-Milliarden-Euro-Kaufvertrag. Und hoffentlich bleibt auch die Schweizer Generalstaatsanwaltschaft bei der Behandlung der Klage gegen Berset unbeugsam und gradlinig.

In Florida/USA hat der Gesundheitsminister mittlerweile eine Sicherheitswarnung zu Covid-19 mRNA-Impfstoffen veröffentlicht, nachdem die US-Datenbank VAERS (Vaccine Adverse Event Reporting System) „einen Anstieg der relativen Inzidenz herzbedingter Todesfälle bei Männern im Alter von 18 bis 39 Jahren innerhalb von 28 Tagen nach der mRNA-Impfung feststellte“ und über einen Anstieg der Meldung unerwünschter Impfschäden um 100 Prozent alarmierte.

Florida weist den Weg

Wie schön, dass sich Gouverneur Ron DeSantis mit seiner Forderung beim höchsten Gericht Floridas (Supreme Court) mit seiner Forderung durchsetzte, zumindest temporär unter der Leitung von Richter Ronald Ficarrotta eine Grand Jury einzurichten, um im ganzen Staat Florida alle Verbrechen und Vergehen zu untersuchen, zu verfolgen und anzuklagen, die im Zusammenhang mit Covid-19 stehen. Künftig sollen rechtliche Schritte gegen die Hersteller der sogenannten mRNA-Covid-Impfstoffe eingeleitet werden – allein schon für die Aussage, dass es „keine Nebenwirkungen” gäbe, wie Pfizer-Biontech und Moderna behauptet hatten. Und: Jedes Unternehmen oder jede Schule wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 US-Dollar belegt, wenn diese einen „Impfpass“ oder sonstigen Nachweis einer Covid-Impfung fordern.

Erinnern Sie sich an unseren Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der eisern bei den Behauptungen der Wirksamkeit und Gefahrlosigkeit der „Impfstoffe“ blieb und einen Impfpass favorisierte – ehe er im Juli 2022 einräumen musste, dass es doch (seiner Ansicht nach natürlich nur sehr wenige und eher harmlose) Nebenwirkungen geben könne? Wie kann man einem Geständigen vertrauen, der auch noch im Geständnis lügt? Wie viele Menschen sind in Deutschland seit Juli 2022 schwer erkrankt, gestorben, verkrüppelt? Diese alle gehen auf Lauterbachs persönliches Konto, weil er die Wahrheit unterdrückte. Auch gegen ihn muss ermittelt werden!

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Von großem internationalem Interesse dürfte auch die Anzeige sein, die Menschenrechtler im November 2022 beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag eingereicht haben – gegen derzeit rund 400 Tatverdächtige und ihre Gehilfen wegen des Verbrechens gegen die Menschlichkeit (Artikel 7 der Römischen Statuten). In mühevoller Kleinarbeit wurden in der 720-seitigen Anzeige 600 Zeugen aus dem In- und Ausland ermittelt, die größtenteils auch Opfer der Verbrechen und Vergehen wurden. Unterstützung erfahren die Anzeigeerstatter durch den Verein Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Frieden und Demokratie (MWGFD), der alle ihm bekannten Opfer von Impfschäden dazu aufruft, sich als Zeugen für eine Anklage zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass eine Klage beim IStGH auch zu separaten Entschädigungsleistungen nach den Römischen Statuten führen kann.

Wegen „falscher Heilsversprechen“ verklagten vor kurzem Frauke Petry (Ex-AfD-Chefin), ihr Ehemann, Rechtsanwalt Marcus Pretzell, und andere Biontech-Chef Uğur Sahin, der vor zwei Jahren in „Bild” getönt hatte: „Die Zahl der Menschen, bei denen der Corona-PCR-Test positiv ausfällt und die somit potenziell ansteckend sind, geht nach der Impfung um 92 Prozent zurück. Mit dieser Erkenntnis wissen wir jetzt auch, dass wir, wenn ausreichend Menschen geimpft sind, die Pandemie wirksam eindämmen können.“ Damit habe er nicht nur die falsche Hoffnung geweckt, Geimpfte seien nicht mehr ansteckend, sowie unter Beweis gestellt, dass er keine ausreichende Aufklärung betreibe – sondern auch noch gegen mehrere Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Arzneimittelgesetz (AMG) verstoßen. Auch wenn zu vermuten ist, dass die Klage niedergeschlagen wird, so ist sie zumindest ein tauglicher Versuch mit tauglichen Mitteln an einem sehr tauglichen Objekt.

Impfklagen: Avanti, avanti!

Etwas mehr Hoffnung habe ich da bei der Strafanzeige, die Rechtsanwalt Wilfried Schmitz im Januar 2023 bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Gesundheitsminister Karl Lauterbach und alle Mitarbeiter seines Ministeriums erstattete – wegen vorsätzlicher Irreführung der Öffentlichkeit sowie vorsätzlicher und/oder grob fahrlässiger Nichterfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten, wodurch bei einer unbekannten Anzahl von Menschen gesundheitliche Schäden bis zum Tod verursacht worden seien. In der umfangreichen Strafanzeige listet Schmitz alle in Frage kommenden Tatbestände detailliert auf:

• gefährliche und schwere Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gemäß §§
223, 224, 226, 227, 340 StGBTotschlag und Mord gem. § 212 und 211 StGB;
• fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB;
• fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB;
• alle in Betracht kommenden Straftatbestände gemäß §§ 95, 96 AMG;
• alle sonst in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen nach
dem StGB, Kriegswaffenkontrollgesetz, Völkerstrafgesetzbuch.

Man darf auf die Reaktion der Staatsanwaltschaft gespannt sein; erfolgt womöglich eine Einstellungsverfügung? Schließlich weiß man ja, dass sie politisch weisungsgebunden ist. Insbesondere ist hier darauf hinzuweisen, dass Rechtsanwalt Schmitz seine Anzeige als „Musteranzeige“ formuliert und publiziert hat und damit quasi als „Blaupause” für jeden Leser freigegeben hat, der ebenfalls gegen die staatlichen Täter vorgehen will. Also: Avanti, avanti!

Anklagen in Deutschland unerlässlich

In der Schweiz liegt schon seit Juli 2022 die Strafanzeige der Rechtsanwaltskanzlei Kruse Law vor, die die Verantwortlichen von Swissmedic verklagten, das in Deutschland etwa mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) vergleichbar ist. Ihnen sei seit geraumer Zeit positiv bekannt gewesen, dass die gentherapeutischen-1 Covid-19-Injektionen in Wahrheit „bedenkliche Arzneimittel“ im Sinne des § 5 des schweizerischen Arzneimittelgesetzes seien. Swissmedic sei gesetzlich zuständig und verpflichtet gewesen, zu verhindern, dass dieses Arzneimittel in den Verkehr gelangt und am Menschen angewendet wird. Die Kläger betonen, dass die rechtlichen Voraussetzungen selbst schon für eine bedingte Zulassung nie vorgelegen und die Beklagten von Anbeginn um die Täuschungen, Datenunterdrückungen und Verschweigung zulassungsrelevanter Fakten gewusst hätten (ausführliche Informationen dazu siehe hier).

In Deutschland müssten analog daher längst auch die Verantwortlichen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des ihm vorgesetzten Bundesgesundheitsministerium (BGM) angeklagt werden; denn der Bundesgesundheitsminister Lauterbach betont seit inzwischen fast zwei Jahren in allen öffentlichen Medien evidenzfrei, dass die Covid-19-„Impfstoffe“ ausnahmslos „sehr wirksam“ bzw. „hochwirksam“ und insbesondere auch „nebenwirkungsfrei“ seien. Erst ab Juli 2022 räumte er „sehr wenige Nebenwirkungen“ ein, die angeblich auch noch „schwächer“ als die Infektionsfolgen seien. Damit machte er zumindest bedingt vorsätzlich irreführende, wenn nicht gar wissentlich und damit vorsätzlich unwahre Angaben, die eine Strafbarkeit im Sinne von § 95 Abs. 1 und 3a des AMG begründen können.

Auch das PEI muss sich verantworten

Das Lauterbach als Bundesoberbehörde direkt unterstellte PEI hat die gesetzliche Aufgabe, die biomedizinischen Human-Arzneimittel zu erforschen, klinisch zu prüfen, die möglichen Nebenwirkungen zu erfassen und zu bewerten (Stichwort Pharmakovigilanz), und es ist letztlich für die Zulassung, Änderung oder Auflagen zur Zulassung sowie für den Widerruf, die Rücknahme oder das Ruhen der Zulassung zuständig (§ 28 AMG). Das PEI hat mit seinen 900 Mitarbeitern selbständig experimentell zu forschen, zu inspizieren und wissenschaftlich zu beraten. Da sich das Institut selbst rühmt, über Fülle bester internationaler Vernetzungen zu verfügen, kann ihm die internationale Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu schweren Nebenwirkungen, Myokarditis, Perikarditis, Turbokrebs, Fortpflanzungsprobleme oder Übersterblichkeit schwerlich verborgen geblieben sein.

Es konnte zwar das Underreporting tolerieren, sich eine Zeitlang dumm stellen, sich hinter den meldefaulen Ärzten verstecken, den Kontakt und Datenaustausch mit den Krankenkassen vermeiden und verhindern oder seine eigene Berichterstattung torpedieren – aber ab einem gewissen Punkt ist seine Haltung (straf-)rechtlich relevant, denn das PEI hat eine gesetzliche Garantenstellung. Also muss auch sein Präsident, Professor Dr. Klaus Cichutek, für die von seiner Behörde mutmaßlich begangenen Straftaten angeklagt werden!

Hoffnung aus Thailand?

Aus Thailand erreichte uns vor kurzem eine der vielleicht wichtigsten Nachrichten: Die thailändische Prinzessin Bajrakitiyabha Mahidol brach im Dezember 2022 – 23 Tage nach der Einnahme des Impf-Boosters – beim Lauftraining für eine Hundeschau zusammen und liegt seitdem wegen schweren Herzproblemen im Koma. Impfkritiker bringen den Vorfall mit den zuvor verabreichten Corona-“Impfstoffen“ in Verbindung; Impffanatiker bestreiten dies vehement und führen den Zustand der „Himmlischen Prinzessin“ („Princess Bha”), auf eine angebliche „bakterielle Infektion“ zurück. Die im Internet am 5.Februar verbreitete Behauptung, dass König Rama X den Vertrag mit Pfizer für „null und nichtig“ erklären wolle, alle Zahlungen von Pfizer zurückfordern und das thailändische Volk entschädigen werde, wurde von deutschen Medien – unter anderem von „AFP Deutschland” oder „Yahoo” – noch am 21. Februar heftigst als „Falschinformation“ bestritten.

AFP jedoch weiß vermutlich sehr wohl, dass das Königshaus tatsächlich überlegt, gegen die Impfstoffhersteller vorzugehen; man will dies aber einfach nicht wahrhaben. Welche kognitive Arroganz der Medien! Auch gilt stur: Kurs halten, solange es geht – auch wenn er falsch ist. Es wäre ein Segen und ein Fanal, wenn König Rama X nicht nur die zivilrechtliche Klage anstrengte, sondern sein königliches Gewicht auch bei der Verfolgung der Straftaten durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag einbrächte. Denn dazu braucht er nicht einmal zu den Unterzeichnern der Römischen Verträge zu gehören.

Der Beitrag erschien zuerst bei ANSAGE.ORG.

PP-Redaktion
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