Montag, 23. Dezember 2024

Humboldt-Uni zensiert Biologin und Regierung erlaubt jährlichen Geschlechtswechsel

Die biologische Tatsache, dass es genau zwei Geschlechter gibt, darf an Universitäten nicht mehr vorgetragen werden. Und die Bundesregierung sieht vor, dass zukünftig jede(r) das (rechtliche) Geschlecht und die Vornamen einmal jährlich nach Belieben ändern darf. Prof. Alexander Dilger kommentiert.

Die „Humboldt-Uni distanziert sich von Vortrag zu Geschlecht und Gender“, von einer eigenen Doktorandin und letztlich von der Wissenschaftsfreiheit und der Biologie. Bislang war ich stolz darauf, an der Humboldt-Universität zu Berlin promoviert worden zu sein, die inzwischen aber die Namen von Alexander und Wilhelm von Humboldt wohl zu Unrecht trägt.

Nacht der Wissenschaften oder der Ideologie?

Die Doktorandin der Biologie Marie-Luise Vollbrecht wollte am Samstag bei der „Langen Nacht der Wissenschaften“ eine Vortrag halten mit dem Titel „Geschlecht ist nicht gleich (Ge)schlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt“.

Die Universitätsleitung sagte den Vortrag kurzfristig ab und schob erst Sicherheitsbedenken vor, weil es Gewaltdrohungen von unfriedlichen Wissenschaftsfeinden gegeben hatte. Es folgte später eine inhaltliche und personelle Distanzierung:

Die „Meinungen“, die Frau Vollbrecht in einem Artikel in der Zeitung „Die Welt“ am 1. Juni [„Wie ARD und ZDF unsere Kinder indoktrinieren“] vertreten habe, stünden „nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten. Die HU hat sich dem […] wechselseitigen Respekts vor dem/der Anderen verpflichtet. Wir distanzieren uns daher von dem Artikel und den darin geäußerten Meinungen ausdrücklich.“

Die Tatsache, dass es biologisch genau zwei Geschlechter gibt, ist nicht mehr politisch korrekt und darf selbst an Universitäten nicht mehr vorgetragen werden.

So werden Frauenquoten endgültig zur Farce

Auch das ‚Bundesverfassungsgericht erfindet drittes Geschlecht‘ und die „Eckpunkte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz zum Selbstbestimmungsgesetz“ sehen vor, dass zukünftig jede(r) das (rechtliche) Geschlecht und die Vornamen einmal jährlich nach Belieben ändern darf, womit Frauenquoten etc. eine noch größere Farce werden als ohnehin schon, während der Schutz von Frauen und Mädchen in Deutschland deutlich zurückgeht.

Der Beitrag erschien zuerst bei Alexander Dilger.

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