Donnerstag, 25. April 2024

Bundesverfassungsgericht: Eilantrag gegen Pflege-Impfpflicht scheitert

(David Berger) Vor wenigen Jahren noch undenkbar, heute nur noch mit einem frustrierten Achselzucken aufgenommen: Das Bundesverfassungsgericht hat seinem derzeitigen Ruf wieder „alle Ehre“ gemacht und einen Eilantrag gegen die geplante Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen abgelehnt.

Für alle, denen es nicht schnell genug gehen kann, kann das Gesetz ab Mitte März vorerst umgesetzt werden. Und könnte so zu einem Zusammenbruch der schon längst am Limit arbeitenden Pflege in vielen deutschen Bundesländern führen.

Denn nicht Wenige der in der Pflege arbeitenden Menschen weigern sich inzwischen sich impfen oder boostern zu lassen. So heftig scheinen die Nebenwirkungen einer ansonsten gegen aktuelle Covid-Infektionen weitgehend unwirksamen Impfung, die sie an sich selbst oder in ihrem Job mitbekommen haben, dass sie lieber ihren Beruf wechseln als in das Impfabo einzusteigen oder damit weiterzumachen.

Die angesichts von Covid-19 hysterisch an die Wand gemalte Katastrophe im Gesundheitssystem könnte jetzt dann doch noch kommen – verursacht nicht durch Viren, sondern durch den Impfwahn unserer Bundesregierung und ein letztlich nicht mehr unabhängig scheinendes Bundesverfassungsgericht.

Abwägung der Nachteile von Bundesregierung übernommen

Da es sich um eine Reaktion auf einen Eilantrag handelt, steht jedoch eine endgültige Entscheidung noch aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Gericht dann anders entscheiden könnte, ist – nach bisherigen Erfahrungen jedoch gering.

Die Begründung, die das Gericht liefert, ist ebenso typisch wie der regierungswohlgefällige Beschluss:

„Die Nachteile, die den überwiegend im Gesundheitswesen tätigen Antragstellern durch die Impfpflicht drohten, seien weniger schwer als die Nachteile, die bei einem Aussetzen der Regelung für vulnerable Menschen zu befürchten seien, begründete das Gericht seinen Beschluss.“

Im Vergleich dazu die Begründung der Bundesregierung:

„Die Bundesregierung hält den gesetzlichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit für gerechtfertigt. Die besonders Gefährdeten könnten sich zum Teil nicht selbst vor einer Infektion schützen. Die Menschen in ihrem Umfeld hätten daher eine besondere Verantwortung.“

Gleichschaltung

Allein der Vergleich beider Passagen zeigt, wie begründet die Befürchtung vieler ist, sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz wie das Bundesverfassungsgericht seien heute in den wichtigsten Fragen mit der Regierung gleichgeschaltet, eine für die Demokratie typische Gewaltentrennung nur noch pro forma vorhanden. In Zeiten einer verfassungstreuen, demokratisch gesinnten und die Grundrechte respektierenden Regierung ist dies zunächst kein Problem, in der gegenwärtigen Stunde eine Katastrophe.

Aber auch die Rolle der Medien stellt hier ein Fiasko erster Klasse dar, das sich auch in diesem Fall zeigt: Die Eilmeldung zum Beschluss des BVerfG erreichte die Medien heute Vormittag um 9.47 Uhr und schon war der Artikel der Tagesschau dazu fertig: 60 Sekunden Arbeitszeit. Vorabinfos an den Staatsfunk oder war die Entscheidung des Gerichts schon klar, als die ersten Eilanträge eingingen?

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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