Das Bundesverfassungsgericht hat heute die umstrittenen Coronamaßnahmen des Frühjahrs 2020 für rechtens erklärt. Ein Gastbeitrag von Niko Härting
1. Karlsruhe wägt nicht ab. Nur an wenigen Stellen der Entscheidung befasst sich das Gericht mit der Schwere der Grundrechtseingriffe. Weite Teile der Entscheidung lesen sich wie eine Rechtfertigung der Regierungspolitik.
2. Karlsruhe legt das Grundgesetz gegen seinen Wortlaut aus. Das Gericht gesteht zwar zu, dass das Grundgesetz Freiheitsbeschränkungen nur aufgrund einer Einzelfallentscheidung und nicht flächendeckend erlaubt („aufgrund eines Gesetzes“), setzt sich jedoch über den Wortlaut des Grundgesetzes „teleologisch“ (aus Gründen des Sinns und Zwecks) hinweg und gestattet flächendeckende Ausgangssperren. Dabei übersieht Karlsruhe die historischen Erfahrungen, die 1949 dazu führten, derartige Ausgangssperren zu verbieten.
3. Karlsruhe setzt keine „roten Linien“. Es wird aus der gesamten Entscheidung nicht erkennbar, wie weit denn der Gesetzgeber bei der Corona-Politik gehen darf. Ein Freifahrtschein für die Regierenden. Karlsruhe versagt.
4. Karlsruhe stützt sich bei seiner Entscheidung auf dieselben Experten, die im Frühling 2021 die Bundesregierung beraten haben. Abweichende Stimmen – wie etwa Prof. Matthias Schrappe – werden in der Entscheidung vollständig übergangen.
5. Karlsruhe beschränkt sich bei seiner Argumentation auf eine Plausibiltätsprüfung. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird zu einem bloßen Willkürverbot. Dies schwächt den Grundrechtsschutz dramatisch.
6. Karlsruhe stellt sich vollständig auf die Seite der Regierenden und unternimmt nichts, um Kritiker zu überzeugen. Statt Brücken zu bauen, trägt Karlsruhe – gewiss ungewollt – zur Spaltung der Gesellschaft bei, schwächt sich selbst und fügt dem Ansehen und der Akzeptanz des Gerichts schweren Schaden zu.
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