Freitag, 29. März 2024

„Fanatismus im Islam und im Christentum“?

Eine unzulässige Gleichsetzung durch Kardinal Dr. Reinhard Marx. Gastbeitrag von Reinhard Wenner

Im Blog „katholisch.de“ wurde am 18. Oktober 2021 berichtet, Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, habe bei einer interreligiösen Veranstaltung zum Monat der Weltmission in München gesagt: „Fanatismus gebe es im Islam und im Christentum“ und angemerkt, der Staat „müsse … offen sein für alle Religionen, etwa auch in Form des islamischen Religionsunterrichts“. Weiter habe er geäußert: Auf Pfarrei-Ebene gebe es beim „Dialog der Religionen … ’noch Luft nach oben’.“

Frage nach den Fakten

Auf Grund welcher Fakten der Kirchenmann im Blick auf „Fanatismus“ die Gleichsetzung von Islam und Christentum für richtig hält, ist nicht ersichtlich. Im Islam ist der Fanatismus im Koran grundgelegt, im Neuen Testament dagegen Fehlanzeige. Im Koran werden Juden und Christen und alle anderen Nichtmuslime diffamiert, nämlich als verstandeslos (Suren 2,171; 2,18; 9,29; 9,127) und schlimmer als Tiere bezeichnet (Sure 8,55 f.). Der Allah des Korans selbst verflucht mehrmals Juden und Christen (Suren 4,52; 5,13; 33,64) und fordert seine Gläubigen zum Kampf gegen sie und alle anderen Ungläubigen auf (Suren 2,193; 2,216; 9,5; 8,12).

Der Allah des Korans teilt zudem mit, Menschen, die an den dreifaltigen Gott glauben, werde er in seine Hölle stecken (Suren 9,17; 98,6). Er will sogar eigens Menschen für die Hölle erschaffen haben (Sure 7,179).

Muslime, die für ihren Allah kämpfen und dabei getötet werden, gelten im Islam als Märtyrer und sollen umgehend ins Allah-Paradies kommen (Sure 4,74) – eine Art Schlaraffenland, in dem auch für jeden muslimischen Attentäter/Mörder „großäugige Huris“ mit  „schwellenden Brüsten“ (Suren 56,22; 78,31 – 34) bereitstehen. Solche „Verheißungen“ dürften für einige Muslime Anlass sein, zum Selbstmord-Attentäter zu werden.

Wo aber wird im Neuen Testament über die Nichtchristen Ähnliches gesagt wie im Koran über die Nichtmulime? Fordert etwa Jesus Christus zum Töten von Nichtchristen auf, sodass zu Recht sagt werden kann: „Fanatismus gibt es im Islam und im Christentum“?

Christliche Terrororganisationen?

Zwar gibt es hin und wieder auch fanatische Christen, aber auf welches neutestamentliche Wort können sich solche Christen für ihren Fanatismus sowie bei Gewalttaten gegen Nichtchristen berufen? Rufen solche Christen, wenn sie töten, laut zum Gott der Bibel? Wenn dagegen Muslime Terroranschläge begehen, sollen immer mal wieder „Allahu akbar“-Rufe zu hören sein.

Im Islam gibt es etliche Terror-Organisationen wie Al Nusra, Al Qaida, Al Shabaab, Boko Haram, Hamas, Hisbollah, Islamischer Staat, Muslim-Bruderschaft, Taliban – um einige zu nennen. Mir ist nicht bekannt, dass es vergleichbare Terror-Organisationen auch bei den Christen gegeben hat und gibt. Werden in der katholischen Kirche auch christliche Fanatiker, die Terroranschläge verüben und dabei zu Tode kommen, als Märtyrer verehrt?

Mit den Worten „Fanatismus im Islam und im Christentum“ wird meines Erachtens in unzulässiger und unverantwortlicher Weise die Friedensbotschaft Jesu auf eine Ebene gestellt mit den Kampfaufrufen und Verfluchungen Allahs. Auch das Christentum wird dadurch diffamiert.

Offenheit des Staates auch für schulischen Islamunterricht?

Kardinal Marx hat nach der Mitteilung im Blog „katholisch.de“ gefordert, unser Staat „müsse … offen sein für alle Religionen, etwa auch in Form des islamischen Religionsunterrichts“.

Jeder (demokratische) Staat, der gestattet, dass eine Religionsgemeinschaft darauf hinarbeiten kann, wesentliche Grundlagen der Verfassung wie die rechtliche Gleichheit von Mann und Frau, das Recht auf freie Wahl des Lebensstandes, des Ehepartners, der Religion abzuschaffen und sog. Ungläubige zu dhimmis (zu Menschen minderen Rechts) zu machen sowie Selbstjustiz zu üben (Sure 2,178), schaufelt sich selbst das Grab.

Lehrpläne für den Islamunterricht lassen sich grundgesetzkonform formulieren. Wer aber garantiert, dass nicht unter der Hand all die menschenrechtsfeindlichen und grundgesetzwidrigen Lehren und Befehle des Koran-Allahs ebenfalls gelehrt und gelernt werden? Bekanntlich gestattet Allah takiyya (Täuschung, Verschleierung). Im Koran wird sogar Maria, die Mutter Jesu, zum Schummeln aufgefordert (Sure 19,26).

Und was würde wohl Kardinal Marx sagen, wenn Kommunisten und Nationalsozialisten ihn ggf. bäten, ihren Antrag zu unterstützen, in den staatlichen Schulen ihre Weltanschauung zu lehren – natürlich aufgrund von Lehrbüchern, die grundgesetzkonform verfasst sind? Denn gemäß Artikel 3 Abs. 3 GG darf z.B. niemand „wegen … seiner … politischen Anschauungen benachteiligt … werden“.

Keine Verletzung der Menschenrechte im Name der Glaubensfreiheit

Ein weiterer Aspekt: Bei den Azteken soll es immer wieder Menschenopfer gegeben haben. Neben dem Hauptgott Huitzilopochtli sollen weiteren 12 Göttern Menschenopfer dargebracht worden sein. Was würde seine Eminenz wohl sagen, wenn der Götterglaube der Azteken wieder Zulauf fände und Personen sich freiwillig (!) für eine Opferung an einen Azteken-Gott zur Verfügung stellten? Würden er so etwas auch als Teil der Glaubensfreiheit gemäß Art. 4 GG ansehen und verteidigen und als Vertreter der römisch-katholischen Kirche ggf. an solch einem „Menschenopfer“ teilnehmen?

Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor über 60 Jahren mitgeteilt, dass die Glaubensfreiheit, die im Grundgesetz schrankenlos gewährleistet ist, dennoch Schranken unterworfen ist.

Im Beschluss vom 8. 11. 1960 (BVerfGE 12,1 ff., hier S. 4) heißt es:

„Jedenfalls kann sich auf die Glaubensfreiheit nicht berufen, wer die Schranken über­tritt, die die allgemeine Wertordnung des Grundgesetzes errichtet hat. Das Grundge­setz hat nicht irgendeine, wie auch immer geartete freie Betätigung des Glaubens schützen wollen, sondern nur diejenige, die sich bei den heutigen Kulturvölkern auf dem Boden gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet hat. … Aus dem Aufbau der grundrechtli­chen Wertordnung, insbesondere der Würde der Person, ergibt sich, dass Missbrauch namentlich dann vorliegt, wenn die Würde der Person anderer verletzt wird.“

Demnach wäre es also möglich, dem Islam, der sich als Religion versteht, religiös gestattete oder religiös sogar verlangte Verhaltensweisen zu verbieten.

Wer eine Forderung für das Zusammenleben der Menschen (unterschiedlichen Glaubens) erhebt, sollte alle Konsequenzen bis zum Ende durchdenken.

Dialog mit Muslimen?

Kardinal Marx soll weiter gesagt haben, auf Pfarrei-Ebene seien mehr Dialoge zwischen Christen und Muslimen möglich. Aber was könnte Muslime veranlassen, mit Christen Gespräche zu führen, die im Koran als Lügner bezeichnet werden (Sure 37,151), als unrein gelten (Sure 9,28), die ihr Allah verflucht hat, auf die er Satane gesandt haben will (Suren 19,83; 43,36) und die für die Hölle bestimmt sind?

Muslime dürften wohl nur so lange an Gesprächen mit Christen interessiert sein, wie sie ihnen ihre Forderungskataloge präsentieren und sie zur Annahme des Islams auffordern können bzw. Christen ihnen als „Türöffner“ dienen.

Kardinal Marx erweckt den Eindruck, dass er den Koran nicht bzw. nicht sorgfältig gelesen hat und von der breiten Blutspur, die der Islam im Lauf der Geschichte verursacht hat und auch heutzutage verursacht, zu wenig weiß. Dabei ist z.B. im Jahr 2014 der „Islamische Staat“ im Irak gegen die Jesiden in so brutaler Weise vorgegangen, dass sogar von „Völkermord“ die Rede war. Die Christen sind ebenfalls nicht geschont geblieben.

Die Äußerungen des Kardinals Marx zeigen, dass es auch im kirchlichen Bereich immer wieder an der Unterscheidung der Geister mangelt.

Lesen Sie dazu auch: „Der Islam ist derzeit weltweit die homophobste Religion“
Der Berliner Theologe und Publizist David Berger (48) über das Verhältnis der Religionen zur Homosexualität.

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